Amtliche Bekanntmachung Stadt Freyburg (Unstrut) - Bebauungsplan Nr. 11 - Inkrafttreten
Amtliche Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ OT Zscheiplitz“ nach § 13b
Der Gemeinderat der Stadt Freyburg an der Unstrut hat in seiner Sitzung am 06.12.2022 gemäß § 13 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.11.2017 (BGBl. I. S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I. S. 1726) den Bebauungsplan Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ OT Zscheiplitz bestehend aus der Planzeichnung Teil A mit textlichen Festsetzungen Teil B gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Das Plangebiet liegt im Osten des Ortsteils Zscheiplitz.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück 50/30 und Teile des Flurstückes 185/52 in der Flur 2 der Gemarkung Zscheiplitz (siehe Abbildung) mit einer Größe von ca. 0,5 ha.
Der Bebauungsplan Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ OT Zscheiplitz bestehend aus Planzeichnung Teil A mit textlichen Festsetzungen Teil B, sowie die Begründung können gemäß § 10 Abs. 3 BauGB vom Tage dieser Veröffentlichung von Jedermann bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, 06632 Freyburg, Markt 1, Vorzimmer der Bauverwaltung (2.OG) während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.
Soweit in den Unterlagen auf weitere Bestimmungen - Gesetze, Verordnungen, Richtlinien,
DIN-Vorschriften, technische Regelwerke o.ä. - Bezug genommen wird, so werden diese zu
jedermanns Einsicht bei der vorgenannten auslegenden Stelle bereitgehalten.
Gleichzeitig wird der Bebauungsplan Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ OT Zscheiplitz mit der Begründung gemäß § 10a Abs. 2 BauGB im Internet unter https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bauleitplanung.html zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Hinweise über Fristen bei Verletzung von Vorschriften
I. Gemäß § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Nach Satz 2 dieser Vorschrift kann er die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
II. Gemäß § 44 Absatz 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
III. Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden
1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Freyburg (Unstrut)
unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
Der Bebauungsplan Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ OT Zscheiplitz tritt mit dem Tag dieser Bekanntmachung am 23.12.2022 in Kraft.
Udo Mänicke
Bürgermeister
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Bekanntmachung_BP11 Inkrafttreten.pdf |
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