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Amtliche Bekanntmachung Stadt Freyburg (Unstrut) - Bebauungsplan Nr. 11 - Inkrafttreten

Amtliche Bekanntmachung

über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ OT Zscheiplitz“ nach § 13b

Der Gemeinderat der Stadt Freyburg an der Unstrut hat in seiner Sitzung am 06.12.2022 gemäß § 13 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.11.2017 (BGBl. I. S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I. S. 1726) den Bebauungsplan Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ OT Zscheiplitz bestehend aus der Planzeichnung Teil A mit textlichen Festsetzungen Teil B gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung wurde gebilligt.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Das Plangebiet liegt im Osten des Ortsteils Zscheiplitz.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück 50/30 und Teile des Flurstückes 185/52 in der Flur 2 der Gemarkung Zscheiplitz (siehe Abbildung) mit einer Größe von ca. 0,5 ha.

Der Bebauungsplan Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ OT Zscheiplitz bestehend aus Planzeichnung Teil A mit textlichen Festsetzungen Teil B, sowie die Begründung können  gemäß § 10 Abs. 3 BauGB vom Tage dieser Veröffentlichung von Jedermann bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, 06632 Freyburg, Markt 1, Vorzimmer der Bauverwaltung (2.OG) während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.

Soweit in den Unterlagen auf weitere Bestimmungen - Gesetze, Verordnungen, Richtlinien,
DIN-Vorschriften, technische Regelwerke o.ä. - Bezug genommen wird, so werden diese zu
jedermanns Einsicht bei der vorgenannten auslegenden Stelle bereitgehalten.

Gleichzeitig wird der Bebauungsplan Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ OT Zscheiplitz mit der Begründung gemäß § 10a Abs. 2 BauGB im Internet unter https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bauleitplanung.html zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Hinweise über Fristen bei Verletzung von Vorschriften
I. Gemäß § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Nach Satz 2 dieser Vorschrift kann er die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

II. Gemäß § 44 Absatz 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

III. Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden
1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Freyburg (Unstrut)
unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

Der Bebauungsplan Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ OT Zscheiplitz tritt mit dem Tag dieser Bekanntmachung am 23.12.2022 in Kraft.


Udo Mänicke
Bürgermeister

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Amtliche Bekanntmachung - Laucha an der Unstrut

Laucha an der Unstrut

1. Änderung Bebauungsplan LAU I Gewerbegebiet „Rechts der Golzener Straße“

nach § 13 BauGB (vereinfachten Verfahren)

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Laucha an der Unstrut hat in seiner Sitzung 21.07.2022 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes LAU I Gewerbegebiet „Rechts der Golzener Straße“ in der Fassung 28. Juni 2022, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats nach § 3 (2) BauGB bestimmt (Beschluss Nr. GR Lau-2022/547).

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4a BauGB wird abgesehen.

Die Änderung umfasst die Ergänzung einer textlichen Festsetzung.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und die zeichnerischen Festsetzungen sind von der Änderung nicht berührt.

Die Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und nach § 3 Abs. 2 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans LAU I Gewerbegebiet „Rechts der Golzener Straße“ der Stadt Laucha an der Unstrut bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

12.09.2022 bis 14.10.2022

während folgender Dienststunden:

Montag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: von 09.00 - 12.00 Uhr

bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) Vorzimmer der Bauverwaltung (2. OG) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen zur Planung können im o.g. Zeitraum von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift bauamt@verbgem-unstruttal.de möglich. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Die Einsichtnahme in den Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes LAU I Gewerbegebiet „Rechts der Golzener Straße“ ist gemäß § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB im angegebenen Zeitraum auch über das Internet-Portal der Verbandsgemeinde Unstruttal unter: www.verbgem-unstruttal.de möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Kaufmann (Tel.-Nr. 034464 30055, E-Mail-Adresse bauamt@verbgem-unstruttal.de).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes LAU I Gewerbegebiet „Rechts der Golzener Straße“ gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Laucha an der Unstrut, den 02.09.2022

 

Michael Bilstein
Bürgermeister

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Begründung_2022-06-28.pdf
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Planzeichnung_Änd_Lau I.pdf
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Amtliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Nr. 12 Sondergebiet „Einzelhandel Am Kirschweg

Bebauungsplan Nr. 12 Sondergebiet „Einzelhandel Am Kirschweg“
Bekanntmachung der Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplanes gem. § 10 Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in seiner Sitzung am 08.03.2022 den Bebauungsplan Nr. 12 Sondergebiet „Einzelhandel Am Kirschweg“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A mit textlichen Festsetzungen Teil B gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung mit dem Umweltbericht wurden gebilligt.

Mit Verfügung vom 21.07.2022 Aktenzeichen: 51100102-00264-2022 wurde der Bebauungsplan von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan Nr. 12 Sondergebiet „Einzelhandel Am Kirschweg“ bestehend aus Planzeichnung Teil A mit textlichen Festsetzungen Teil B, sowie die Begründung mit dem Umweltbericht und der Zusammenfassenden Erklärung können von Jedermann bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, 06632 Freyburg (Unstrut), Markt 1, Zimmer 206 während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden.

Gleichzeitig kann der Bebauungsplan Nr. 12 Sondergebiet „Einzelhandel Am Kirschweg“ mit Begründung, Umweltbericht und Zusammenfassender Erklärung im Internet unter https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bauleitplanung.html eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan schriftlich gegenüber der Stadt Laucha an der Unstrut geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.


Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen die Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Die in §§ 44 und 215 BauGB festgelegten Fristen beginnen mit dieser Bekanntmachung.

Der Bebauungsplan Nr. 12 Sondergebiet „Einzelhandel Am Kirschweg“ tritt mit dem Tag dieser Bekanntmachung am 02.09.2022 in Kraft.


Udo Mänicke
Bürgermeister

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2022-08-03 BPFrey_EdekaZusammenfassende Erklärung.pdf
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Amtliche Bekanntmachung Stadt Freyburg (Unstrut) - Bebauungsplan Nr. 11

Amtliche Bekanntmachung
Stadt Freyburg (Unstrut)
Bebauungsplan Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten Zscheiplitz“
nach § 13 b BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in seiner Sitzung 05.07.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ Zscheiplitz in der Fassung vom 07.06.2022, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats nach § 3 (2) BauGB bestimmt (Beschluss Nr. GR Frey-2022/575).

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4a BauGB wird abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 50/39 und Teile des Flurstückes 130 in der Flur 2 der Gemarkung Zscheiplitz. Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand von Zscheiplitz. Die gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligten Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ Zscheiplitz bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

08.08.2022 bis 09.09.2022

während folgender Dienststunden:

Montag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: von 09.00 - 12.00 Uhr

in bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) Vorzimmer der Bauverwaltung (2. OG) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen zur Planung können im o.g. Zeitraum von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift bauamt@verbgem-unstruttal.de möglich. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Die Einsichtnahme in den Planentwurf der des Bebauungsplanes Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ Zscheiplitz ist gemäß § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB im angegebenen Zeitraum auch über das Internet-Portal der Verbandsgemeinde Unstruttal unter: www.verbgem-unstruttal.de möglich.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Kaufmann (Tel.-Nr. 034464 30055, E-Mail-Adresse bauamt@verbgem-unstruttal.de).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ Zscheiplitz gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Freyburg (Unstrut), den 29.07.2022

 

Udo Mänicke
Bürgermeister

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Begründung21.07.2022.pdf
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BP11Freyburg_OTZscheiplitz_Auslegung_§3_2BauGB.pdf
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Amtliche Bekanntmachung Stadt Freyburg (Unstrut)

Amtliche Bekanntmachung Stadt Freyburg (Unstrut)

Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Bebauungsplan Nr. 11 „An den Gärten“ Zscheiplitz,
gemäß § 13b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren

Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in seiner Sitzung am 08.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 „An den Gärten“ Zscheiplitz beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück 50/39 und Teile des Flurstückes 130 in der Flur 2 der Gemarkung Zscheiplitz (siehe Abbildung) mit einer Größe von ca. 0,5 ha.

Das Plangebiet liegt im Osten des Ortsteils Zscheiplitz.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

-          im Süden durch Grünflächen und sich daran anschließende Wohnbebauung

-          im  Westen durch die Straße „An den Gärten“ und Wohnbebauung

-          im Norden durch die Kreis- und Weinstraße 

-          im Osten durch Grünflächen der Ortsbebauung von Zscheiplitz bzw. im Nordosten durch Ortsbebauung

Die Grenzen des Geltungsbereiches verlaufen entlang von Grundstücksgrenzen. Lediglich im Osten wurde ein Teil der Straße „An den Gärten“ mit in den Geltungsbereich aufgenommen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll gemäß § 13b und 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen.

Die städtebauliche Zielstellung besteht in der Entwicklung eines Wohngebietes für den Eigenbedarf des Ortsteils Zscheiplitz. Das Verfahren wird gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchgeführt.

Gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben. Die Veröffentlichung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Amtsblatt und im Internet auf der Seite der Stadt Freyburg (Unstrut).  

Gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Das Verfahren ist zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglich-keitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt.

Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. (siehe Artikelbild bzw. Anlage)

Vervielfältigungsgenehmigung: 2021, A18-38908-2009-14

Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

 

Freyburg (Unstrut), den 06.05.2022

Udo Mänicke
Bürgermeister

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Amtl_Bktmg_Aufstellung2022_VerbGem.pdf
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Förderung der Anschaffung und Inbetriebnahme von CO²-Ampeln

Förderung der Anschaffung und Inbetriebnahme von CO²-Ampeln

Die Ausstattung unserer 11 Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 105 CO²-Ampeln in den Betreuungsräumen wird mit Hilfe der Zuwendung des Landes Sachsen-Anhalts zur Förderung der Anschaffung und Inbetrienbahme von CO²-Ampeln in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen umgesetzt.
Weitere Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie unter https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landesjugendamt/kinder-und-jugend/foerderungen/co2-Ampel/.

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öffentlicher Hinweis CO2 Ampeln.pdf
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Bebauungsplan Nr. 12 Sondergebiet Einzelhandel Am Kirschweg

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in seiner Sitzung 19.10.2021 den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 12 Sondergebiet Einzelhandel Am Kirschweg beschlossen und die Begründung sowie den Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats nach § 3 (2) BauGB bestimmt (Beschluss Nr. GR Frey-2021/532).

Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt sein kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12 Sondergebiet Einzelhandel Am Kirschweg bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen (Teil B)  einschließlich der Begründung mit dem integrierten Umweltbericht (Stand 20.09.2021) sowie die nachfolgend genannten umweltbezogenen Unterlagen und Stellungnahmen:

  • Auswirkungsanalyse zur geplanten Verlagerung und Erweiterung eines EDE-KA-Marktes in Freyburg (Unstrut), Kirschweg, 22.01.2021, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Niederlassung Dresden, Königsbrücker Str. 31-33, 01099 Dresden.
  • Schallimmissionsprognose “Neubau Einkaufsmarkt in 06632 Freyburg Kirschweg, 06.01.2021, Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmesswesen mbH, Lessingstraße 4, 08058 Zwickau
  • Zusatz zur Schallimmissionsprognose Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmesswesen mbH, Lessingstraße 4, 08058 Zwickau 21.06.2021
  • die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
  • Eingriffsbilanzierung (Bestandteil der Begründung)

liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.11.2021 bis 22.12.2021

während folgender Dienststunden:

Montag: von 09.00 - 12.00 Uhr und  13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: von 09.00 - 12.00 Uhr und  13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: von 09.00 - 12.00 Uhr und  13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag: von 09.00 - 12.00 Uhr und  13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: von 09.00 - 12.00 Uhr

in bei der Verbandsgemeinde Unstruttal  Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) Zimmer 206 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen zur Planung können im o.g. Zeitraum von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Abgabe

von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift bauamt@verbgem-unstruttal.de möglich. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Die Einsichtnahme in den Planentwurf der des Bebauungsplanes Nr. 12 Sondergebiet Einzelhandel Am Kirschweg Freyburg (Unstrut) ist gemäß § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB im angegebenen Zeitraum auch über das Internet-Portal der Verbandsgemeinde Unstruttal unter: www.verbgem-unstruttal.de möglich.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden. Eine telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Jasef (Tel.-Nr. 034464 - 30055, E-Mail-Adresse bauamt@verbgem-unstruttal.de), wird empfohlen.

Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen vor:

(1)  Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 12 Sondergebiet Einzelhandel Am Kirschweg (Stand 20.09.2021) Bestandteil der Begründung

(2)  Die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB (1. LVWA Email 08.04.2021 bzw. 01.04.2021; 2. Burgenlandkreis (BLK) vom 20.04.2021 bzw. 15.09.2021; 3. LAGB 20.04.2021; 4. Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (LDA) vom 26.04.2021; 6. Amt für Landwirtschaft Flurneuordnung und Forsten vom 26.04.2021;)

(3)  Schallimmissionsprognose “Neubau Einkaufsmarkt in 06632 Freyburg Kirschweg, 06.01.2021, Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmesswesen mbH, Lessingstraße 4, 08058 Zwickau

(4)  Zusatz zur Schallimmissionsprognose Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmesswesen mbH, Lessingstraße 4, 08058 Zwickau 21.06.2021

(5)  Eingriffsbilanzierung (Bestandteil der Begründung)

In den Fachplanungen und Stellungnahmen liegen umweltrelevante Informationen zu den Themenfeldern:

Ø Schutzgut Mensch

  • Immissionen ( 1;3;4 ); ((2) 2. BLK)

Ø  Schutzgut Pflanzen und Tiere

  • Artenschutz und Eingriffsregelung ((2) 2. BLK)
  • Umweltschadensgesetz du Artenschutz ((2)1.LVWA)
  • Eingriffsbilanz (5)

Ø  Schutzgut Klima und Luft

  • Klimadaten (1)

Ø  Schutzgut Wasser

  • Grundwasser (1); ((2) 3. LAGB)

Ø  Schutzgut Boden

  • Bodeneigenschaften ((1); (2) 2. BLK)
  • Sparsamen Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen ((2) 5. ALFF)

Ø  Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Hinweis auf Denkmalschutzgesetz ((1); (2) 4. LDA

vor.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 12 Sondergebiet Einzelhandel Am Kirschweg gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Freyburg (Unstrut), den 12.11.2021

Udo Mänicke
Bürgermeister

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1a_Ref-407_2021-04-01.pdf
7.9 KB
1a_Ref-IMSchutz_2021-04-08.pdf
9.7 KB
2_BLK_20.04.2021.pdf
3.8 MB
2_BLK_UNB15.09.2021.pdf
75 KB
3_LAGB20.04.2021.pdf
97 KB
4_LDA26.04.2021.pdf
63 KB
5_ALFF26.04.2021.pdf
0.1 MB
ANLAGE~1.PDF
9.9 KB
BERICH~1.PDF
2.1 MB
BERICH~2.PDF
0.3 MB
BP12_Begrünung_Auslegex22.10.2021.pdf
2.9 MB
BP12_Planz_TextTeilA_Auslegex20.09.2021.pdf
1.8 MB
Freyburg-Unstrut_Edeka_Auswirkungsanalyse_210122.pdf
2.2 MB

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Förderung der Digitalisierung in den Grundschulen

Förderung der Digitalisierung in den Grundschulen

Die Digitalisierung unserer drei Grundschulen wird mit Hilfe des Digitalpakts umgesetzt.

Der Ausbau von strukturierter Netzwerktechnik, u.a. W-Lan, steht hierbei in allen drei Grundschulen im Vordergrund.

Außerdem sollen in allen drei Grundschulen weitere digitale Tafeln bzw. Smartboards in den Schulen installiert werden.

Weiterhin ist in allen drei Grundschulen die Anschaffung mobiler Endgeräte (Tabletts) geplant.

Die Realisierung der Vorhaben soll bis Ende 2024 erfolgen.

Zusätzliche Informationen zum Digitalpakt finden Sie auf der Seite des Landes Sachsen-Anhalt: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/staedte-schul-und-wohnungsbau-wohnungswesen/digitalpakt-schule/

 

Zu den Internetauftritten der jeweiligen Grundschulen gelangen Sie hier:

http://www.grundschule-nebra.de

http://www.grundschule-laucha.de

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Verbandsgemeinde Unstruttal
Die Verbandsgemeindebürgermeisterin

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© Marcus Jaki E-Mail

1. Änderung und Berichtigung Teil-Flächennutzungsplan Freyburg (Unstrut)

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Unstruttal hat in seiner Sitzung am 16.06.2021 den Entwurf der 1. Änderung und Berichtigung des Teil-Flächennutzungsplans Freyburg (Unstrut) beschlossen und die Begründung sowie den Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats nach § 3 (2) BauGB bestimmt (Beschluss Nr. VerbGem-2021/318). Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt sein kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Entwurf der 1. Änderung und Berichtigung des Teil-Flächennutzungsplans Freyburg (Unstrut) bestehend aus der Planzeichnung einschließlich der Begründung mit dem integrierten Umweltbericht (Stand 31.05.2021) sowie die nachfolgend genannten umweltbezogenen Unterlagen und Stellungnahmen:

  • Auswirkungsanalyse zur geplanten Verlagerung und Erweiterung eines EDEKA-Marktes in Freyburg (Unstrut), Kirschweg, 22.01.2021, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Niederlassung Dresden, Königsbrücker Str. 31-33, 01099 Dresden.
  • die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.08.2021 bis 10.09.2021 während folgender Dienststunden:

Montag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: von 09.00 - 12.00 Uhr

in bei der Verbandsgemeinde Unstruttal Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) Zimmer 206 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Stellungnahmen zur Planung können im o.g. Zeitraum von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift bauamt@verbgem-unstruttal.de möglich.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Die Einsichtnahme in den Planentwurf der 1. Änderung und Berichtigung des Teil-Flächennutzungsplans Freyburg (Unstrut) ist gemäß § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB im angegebenen Zeitraum auch über das Internet-Portal der Verbandsgemeinde Unstruttal unter: www.verbgem-unstruttal.de möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden. Eine telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Jasef (Tel.-Nr. 034464 30055, E-Mail-Adresse bauamt@verbgem-unstruttal.de), wird empfohlen.

Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen vor:

  1. Umweltbericht zur 1. Änderung und Berichtigung des Teil-Flächennutzungsplans Freyburg (Unstrut) (Stand 31.05.2021) Bestandteil der Begründung)

  2. Die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB (1. LVWA Email 24.03.2021; 2. RPGH vom 08.04.2021 3. Burgenlandkreis (BLK) vom 16.04.2021; 4. LAGB 12.04.2021;   5. Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (LDA) vom 26.04.2021; 6. Amt für Landwirtschaft Flurneuordnung und Forsten vom 22.04.2021; 7. Unterhaltungsverband „Untere Unstrut“ (UHV) vom 22.03.2021)

In den Fachplanungen und Stellungnahmen liegen umweltrelevante Informationen zu den Themenfeldern:

Ø  Schutzgut Mensch

o   Vorrang- und Vorbehaltsgebiete (2) 2. RPGH

o   Immissionen (1 + 2) 3. BLK

Ø  Schutzgut Pflanzen und Tiere

o   Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (1) ((2)1.LVWA; 2. RPGH; 3.BLK)

o   Artenschutz und Eingriffsregelung ((2) 3. BLK)

o   Umweltschadensgesetz ((2)1.LVWA)

o   Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ((2) 6. ALFF)

Ø  Schutzgut Klima und Luft

o   Klimadaten (1)

Ø  Schutzgut Wasser

o   Grundwasser (1); ((2) 4. LAGB; 7. UHV)

Ø  Schutzgut Boden

o   Bodeneigenschaften ((1); (2) 4. LAGB)

o   Sparsamen Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen ((2) 6. ALFF)

Ø  Schutzgut Kultur- und Sachgüter

o   Hinweis auf archäologisches Kulturdenkmal ((1); (2) 5. LDA

vor.


Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung und Berichtigung des Teil-Flächennutzungsplanes Freyburg (Unstrut) gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Freyburg (Unstrut), den 29.07.2021

Jana Schumann
Verbandsgemeindebürgermeisterin

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1.Änd. TFNP_Freyburg_Begründung.05.2021.pdf
1.5 MB
1.ÄndTFNP_Planzeichnung_Auslegungsexemplar.pdf
5.3 MB
1_LVWA_REF Naturschutz.pdf
8.3 KB
2_RPGH08.04.2021.pdf
0.1 MB
3_BLK20210416.pdf
4.8 MB
4_LAGB_12.04.2021.pdf
0.2 MB
5_LDA26.04,2021FNP.pdf
63 KB
6_ALFF.pdf
0.1 MB
7_UHV.pdf
13 KB
Freyburg-Unstrut_Edeka_Auswirkungsanalyse_210122.pdf
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© Marcus Jaki E-Mail

Amtliche Bekanntmachung Gemeinde Karsdorf

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 „Neubau Lebensmittelmarkt"

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Karsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. März 2019 folgende Auslegungsbeschluss gefasst:

1. Aufgrund des Antrages der Leo & Schwarz Immobiliengesellschaft mbH, Rosa-Luxemburg-Str. 27, 04103 Leipzig stellt die Gemeinde den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9, Neubau Lebensmittelmarkt, auf. Der Geltungsbereich umfasst Teile des Flurstückes 224/66 in der Gemarkung Wetzendorf Flur 4 mit einer Fläche von ca. 1 ha. Das Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Marken-Discountmarktes mit einer max. Verkaufsfläche von 800 m2 zur weiteren Gewährleistung der Versorgung der Bevölkerung der Gemeinde Karsdorf. Mit der Ausarbeitung der Planungsunterlagen wird durch den Investor das Ingenieurbüro Boy und Partner aus Naumburg beauftragt.

2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Öffentlichen Auslegung durchgeführt.

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in der Zeit vom:

05.07.2021 bis 06.08.2021

eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 9 „Neubau Lebensmittelmarkt“ der Gemeinde Karsdorf mit Lageplänen, Textlichen Festsetzungen und Begründung in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Bauamt, Zimmer 206, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)

während folgender Zeiten:

Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung des Gebietes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; es wird ihr in dieser Zeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Stellungnahmen zur Planung können bis zum 06.08.2021 von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift bei der Gemeinde Karsdorf über die Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift bauamt@verbgem-unstruttal.de möglich.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

  •  Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 „Neubau Lebensmittelmarkt“  Planteil A
  •  Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 „Neubau Lebensmittelmarkt“ Textliche Festsetzungen Teil B
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 „Neubau Lebensmittelmarkt“  Planteil C Vorhaben und Erschließung
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 „Neubau Lebensmittelmarkt“  Begründung


Die Einsichtnahme in den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 9 „Neubau Lebensmittelmarkt“ der Gemeinde Karsdorf ist gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im angegebenen Zeitraum auch über das Internet-Portal der Gemeinde Karsdorf unter: https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bekanntmachungen.html möglich.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden. Eine telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter, Herrn Jasef (Tel.-Nr. 034464 30055, E-Mail-Adresse bauamt@verbgem-unstruttal.de) wird empfohlen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Neubau Lebensmittelmarkt" unberücksichtigt bleiben.

Karsdorf, den 25.06.2021

 

Schumann
Bürgermeister

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Frühzeitige Beteiligung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9.docx
18 KB
Begründung06_2021.pdf
0.4 MB
VEP_VorentwurfTeilA06_2021.pdf
0.7 MB
VEP_VorentwurfTeilC06_2021.pdf
0.6 MB
Text Teil B06_2021.pdf
0.1 MB

© Marcus Jaki E-Mail

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet und Solaranlagen am Bahnhof“ in Reinsdorf

Der Gemeindetrat der Stadt Nebra (Unstrut) hat in öffentlicher Sitzung am 22.04.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet und Solaranlagen am Bahnhof“ nach § 13a BauGB mit Begründung gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen.

Von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Teilflurstück 57/37 der Flur 6 der Gemarkung Reinsdorf. Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Ortslage Reinsdorf zwischen der Straße „Bahnhofsweg“ (Landesstraße L 213) und der Bahntrasse mit dem eigentlichen Bahnhofsgelände. Die Lage in der Ortschaft ist im Anschluss dieser Bekanntmachung dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet und Solaranlagen am Bahnhof“ (Stand März 2021) wird mit Begründung und Anlagen in der Zeit

vom 07.06.2021 bis einschließlich 09.07.2021

Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Da auf Grund der derzeitigen Situation die Verwaltung für den Publikumsverkehr geschlossen ist, weisen wir darauf hin, dass interessierte Bürger die Unterlagen nach vorheriger Anmeldung, per Telefon 034464/3000 oder per E-Mail (bauamt@verbgem-unstruttal.de) einsehen können. Die Planunterlagen in Papierform sind in einem separaten Raum der Bauverwaltung über den gesamten Zeitraum der Auslegung zugänglich. Fragen, Hinweise und Anregungen zu den Planunterlagen können im Zeitraum der öffentlichen Auslegung telefonisch gestellt bzw. schriftlich per E-Mail an folgende Kontaktadressen gesandt werden:

- Tel.: 034464/3000
- E-Mail (bauamt@verbgem-unstruttal.de)

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Entwurf können während der Auslegungszeit ebenso auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Unstruttal für die Stadt Nebra (Unstrut) eingesehen werden:

www.verbgem-unstruttal.de > Aktuelles > Bekanntmachungen

Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB, mit den Einschränkungen nach § 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail (bauamt@verbgem-unstruttal.de) und/ oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Nebra (Unstrut), den 28.04.2021


Antje Scheschinski
Bürgermeisterin

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Anlage_Geltungsbereich.pdf
0.2 MB
Nebra_Anlage_LageOrtschaft.pdf
1.2 MB
Reinsdorf_BP_Bahnhof_Anlage_1_Einzelfallprüfung.pdf
0.3 MB
Reinsdorf_BP_Bahnhof_Anlage_2_Prüfschema.pdf
0.8 MB
Reinsdorf_BP_Bahnhof_Begründung_Entwurf.pdf
0.8 MB
Reinsdorf_BP_Bahnhof_Planzeichnung_Entwurf.pdf
0.3 MB
Reinsdorf_BP_Bahnhof_Textfestsetzung_Entwurf.pdf
0.2 MB
Reinsdorf_BP_Bahnhof_Anlage_3_Hochwassergefahrenkart.pdf
1.5 MB
Reinsdorf_BP_Bahnhof_Anlage_4_Artenschutz.pdf
0.7 MB
Reinsdorf_BP_Bahnhof_Anlage_5_Altlasten.pdf
0.8 MB

© Marcus Jaki E-Mail

Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Freyburg (Unstrut)

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Unstruttal hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 gemäß § 1 (3) BauGB den Einleitungsbeschluss zur 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Freyburg (Unstrut) für 5 Teilflächen gefasst.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:

Der Vorentwurf der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Freyburg (Unstrut) mit Begründung und Umweltbericht liegt mit Stand 24/25.02.2021 vor.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in der Zeit vom:

12.04.2021 bis 12.05.2021

eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfes der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Freyburg (Unstrut) mit Begründung; einschließlich vorläufigen Umweltberichts in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Bauamt, Zimmer 206, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)

während folgender Dienstzeiten:

Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

In diesem Zeitraum kann jedermann Einsicht nehmen.

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 034464/30055 gebeten.

Anmerkung (Stand 03.2021): Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist die Einsichtnahme unter Einhaltung des Mindestabstands und entsprechend der weiteren aktuellen gesetzlichen Festlegungen möglich.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele der Planung und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Es wird der Öffentlichkeit in dieser Zeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Stellungnahmen zur Planung können bis zum 12.05.2021 von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, 06632 Freyburg (Unstrut), Markt 1, vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift: bauamt@verbgem-unstruttal.de möglich.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

  • Planzeichnung Vorentwurf der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Freyburg (Unstrut) (Stand: 25.02.2021)
  • Begründung zur 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Freyburg (Unstrut) (Stand: 24.02.2021)
  • Vorläufiger    Umweltbericht          als       Bestandteil    der      Begründung der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Freyburg (Unstrut) (Stand: 24.02.2021)
  • Auswirkungsanalyse zur geplanten Verlagerung und Erweiterung eines EDEKA-Marktes in Freyburg (Unstrut), Kirschweg, 22.01.2021, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Niederlassung Dresden, Königsbrücker Str. 31-33, 01099 Dresden.

Die Einsichtnahme in den Vorentwurf der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Freyburg (Unstrut) ist gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im angegebenen Zeitraum auch über das Internet-Portal der Verbandsgemeinde Unstruttal unter: https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bekanntmachungen.html möglich.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden. Eine telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Jasef (Tel.-Nr. 034464 30055, E-Mail-Adresse bauamt@verbgem-unstruttal.de), wird empfohlen.

Parallel zu dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Freyburg (Unstrut) unberücksichtigt bleiben.


Freyburg (Unstrut), den 01.04.2021

Jana Schumann
Verbandsgemeindebürgermeisterin

Symbol Beschreibung Größe
Begründung mit Umweltbericht_Ex.fruez.BeteiligFebr2021.pdf
1.6 MB
Freyburg-Unstrut_Edeka_Auswirkungsanalyse_210122.pdf
2.2 MB
PlanzEx.fruez.BeteiligFebr2021.pdf
6.3 MB

© Marcus Jaki E-Mail

Bebauungsplan Nr. 12 der Stadt Freyburg (Unstrut) Sondergebiet “Einzelhandel Am Kirschweg”

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in seiner Sitzung am 17.11.2020 gemäß § 1 (3) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Stadt Freyburg (Unstrut) Sondergebiet “Einzelhandel Am Kirschweg” beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich im Norden der Stadt Freyburg (Unstrut) südlich der B 180 mit einer Größe von ca. 7940 m². Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 4 „Freyburg Nord (rechtskräftig 20.06.2000) mit den Flurstücken 406/263; 263/1; 264/1; 264/5; 265/3; 535 sowie Teile der Flurstücke 263/3; und 267/6 in der Flur 11, der Gemarkung Freyburg (Unstrut).

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:

Der Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 12 der Stadt Freyburg (Unstrut) Sondergebiet “Einzelhandel Am Kirschweg” mit Begründung und Umweltbericht liegen mit Stand 09.03.2021 vor.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in der Zeit vom:

12.04.2021 bis 12.05.2021

eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. 12 der Stadt Freyburg (Unstrut) Sondergebiet “Einzelhandel Am Kirschweg” mit Begründung; einschließlich vorläufigen Umweltberichts in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Bauamt, Zimmer 206, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)

während folgender Zeiten:

Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht.

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 034464/30055 gebeten.

Anmerkung (Stand 03.2021): Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist die Einsichtnahme unter Einhaltung des Mindestabstands und entsprechend der weiteren aktuellen gesetzlichen Festlegungen möglich.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung des Gebietes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet; es wird ihr in dieser Zeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Stellungnahmen zur Planung können bis zum 12.05.2021 von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift bei der Stadt Freyburg (Unstrut), Markt 1, vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift bauamt@verbgem-unstruttal.de möglich.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

  • Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 Sondergebiet “Einzelhandel Am Kirschweg” (Stand: 09.03.2021)
  • Begründung zum Bebauungsplanes Nr. 12 Sondergebiet “Einzelhandel Am Kirschweg” (Stand: 09.03.2021)
  • Vorläufiger    Umweltbericht          als       Bestandteil    der      Begründung des Bebauungsplanes Nr. 12 Sondergebiet Einzelhandel Am Kirschweg” (Stand: 09.03.2021)
  • Auswirkungsanalyse zur geplanten Verlagerung und Erweiterung eines EDEKA-Marktes in Freyburg (Unstut), Kirschweg, 22.01.2021, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Niederlassung Dresden, Königsbrücker Str. 31-33, 01099 Dresden.
  • Schallimmissionsprognose “Neubau Einkaufsmarkt in 06632 Freyburg Kirschweg, 06.0.2021, Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmesswesen mbH, Lessingtraße 4, 08058 Zwickau

Die Einsichtnahme in den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 12 “Sondergebiet Einzelhandel Am Kirschweg” ist gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im angegebenen

Zeitraum auch über das Internet-Portal der Stadt Freyburg (Unstrut) unter: https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bekanntmachungen.html möglich.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden. Eine telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter, Herrn Jasef (Tel.-Nr. 034464 30055, E-Mail-Adresse bauamt@verbgem-unstruttal.de) wird empfohlen.

Parallel zu dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 12 Sondergebiet “Einzelhandel Am Kirschweg” unberücksichtigt bleiben.


Freyburg, den 01.04.2021

Mänicke
Bürgermeister

Symbol Beschreibung Größe
Bericht_GAF_2021_001_Markt_Kirschweg_Freyburg_Schallimmissionsprognose.pdf
2.1 MB
BP12_Begrünung09.03.2021.pdf
2 MB
BP12_Planz_TextTeilA09.03.2021.pdf
2.2 MB
Freyburg-Unstrut_Edeka_Auswirkungsanalyse_210122.pdf
2.2 MB
BP12_Begrünung09.03.2021.pdf
2 MB
BP12_Planz_TextTeilA09.03.2021.pdf
1.8 MB

© Marcus Jaki E-Mail

Außenbereichssatzung für den Bereich „Ententeich“ gemäß § 35 Abs. 6 BauGB

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.v.m. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 gemäß § 1 (3) BauGB die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Bereich “Ententeich” beschlossen (Beschluss-Nr. 2020/471).

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3,1 ha² mit den Flurstücken 66/9; 66/10; 66/11; 66/12; 66/14; 66/15; 66/17; 66/21; 66/22; 66/25; 76/1; 76/2; 76/3; 76/4; 251; 252; 253; 254; 256; 258; 259; 261; 267; 268; 272 sowie Teilen der Flurstücke 66/3; 66/7; 66/18; 66/24; 248; 249; 250; 257; 260; 273 in der Flur 3 der Gemarkung Freyburg (Unstrut).

Der vom Gemeinderat in der Sitzung am 09.03.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf über die Außenbereichssatzung "Ententeich“ der Stadt Freyburg (Unstrut) gemäß § 35 Abs. 6 BauGB bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit

vom 12.04.2021 bis zum 12.05.2021

in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Bauamt, Zimmer 206, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) während folgender Dienstzeiten:

Montag 8.00 Uhr – 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr – 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr – 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 034464/30055 gebeten.

Anmerkung (Stand 03.2021): Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist die Einsichtnahme unter Einhaltung des Mindestabstands und entsprechend der weiteren aktuellen gesetzlichen Festlegungen möglich.

Stellungnahmen zur Planung können bis zum 12.05.2021 von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Bauamt, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift bauamt@verbgem-unstruttal.de möglich.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Satzungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

  • Planzeichnung Entwurf Außenbereichsatzung “Ententeich” Freyburg (Unstrut) (Stand: 24.02.2021)
  • Begründung Entwurf Außenbereichssatzung “Ententeich” (Stand: 24.02.2021)

Die  Einsichtnahme  in  den  Entwurf der Außenbereichssatzung „Ententeich“  Freyburg (Unstrut) ist gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im angegebenen Zeitraum auch über das Internet-Portal der Verbandsgemeinde Unstruttal unter: https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bekanntmachungen.html möglich.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden. Eine telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Jasef (Tel.-Nr. 034464 30055, E-Mail-Adresse bauamt@verbgem-unstruttal.de), wird empfohlen.

Parallel zu dieser Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung „Ententeich“ der Freyburg (Unstrut) unberücksichtigt bleiben.


Freyburg, den 01.04.2021

Mänicke
Bürgermeister

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2021-02Begründung_Außenbereichssatzung.pdf
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2021-02Planzeichnung_Außenbereichssatzung.pdf
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Wahlbekanntmachungen

Besondere Hinweise zur Durchführung der Landratswahl während der Corona-Pandemie

Aufgrund der aktuell vorherrschenden pandemischen Lage wurden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Burgenlandkreises Infektionsschutzmaßnahmen zum Schutz von Wahlhelfenden und Wählerinnen und Wählern festgelegt. Es sind die Hygienevorschriften entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu beachten.
Haben Sie grippeähnliche Symptome wie Fieber, Husten oder Kopfschmerzen? Hatten Sie Kontakt zu Corona-Erkrankten oder haben Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten? Sofern dies zutrifft, nutzen Sie rechtzeitig die Briefwahl!
Der Zugang zum Wahlraum ist nur unter Einhaltung des festgelegten Mindestabstandes von 1,5 Metern zulässig.
Im gesamten Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung.
In den Wahlkabinen werden keine Schreibstifte ausgelegt. Bringen Sie zur Stimmabgabe Ihren eigenen Schreibstift mit.

Freyburg (Unstrut), den 18.03.2021

Jana Schumann
Verbandsgemeindebürgermeisterin

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Gemeinde Freyburg (Unstrut) OT Pödelist - DGH Pödelist - Errichtung von Sanitäranlagen

Gemeinde Freyburg (Unstrut) OT Pödelist - DGH Pödelist - Errichtung von Sanitäranlagen

Das Dorfgemeinschaftshaus (DGH) dient dem Erhalt des Dorfgemeinschaftslebens und des Gemeinschaftsgefühls. Um das Objekt noch umfangreicher für Vereine und Dorfveranstaltungen nutzen zu können, sollen im DGH neue Sanitäranlagen errichtet werden, welche dann direkt vom Saal erreichbar sind. In diesem Zusammenhang soll auch der damit notwendige Anschluss an das neue Entwässerungssystem des Dorfnetzes erfolgen. Für die Verwirklichung der Maßnahme werden die entsprechenden Baugewerke losweise öffentlich ausgeschrieben. Dazu gehören:



Los 1: Tiefbauarbeiten (Wasser und Abwasser)

Los 2: Rohbau- und Stahlbauarbeiten

Los 3: Holzbau-, Tischler- und Trockenbauarbeiten

Los 4: Fliesenlegerarbeiten

Los 5: Malerarbeiten

Los 6: Elektroinstallationsarbeiten

Los 7: Sanitärinstallationsarbeiten


Die Kostenberechnung liegt bei ca. 100 T€.

Dafür gibt es eine LEADER-Förderung über das ALFF Süd Weißenfels in Höhe von 75 v. H. Die Förderung zielt im Rahmen der Verbesserung der Agrarstruktur darauf ab, die Entwicklung ländlich geprägter Orte zu unterstützen. Hierbei investieren die Europäische Union, die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und das Land Sachsen-Anhalt in die ländlichen Gebiete.

Die Bauarbeiten sollen von Mitte März bis Ende Juni 2021 durchgeführt werden.

Witzleben
Bauverwaltung Unstruttal

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LAG SUT - Projektdatenbogen zur Bewerbung um LEADER-Fördermittel 2021

LEADER Aufruf zur Projektbewerbung 2021

Aufruf der Lokalen Aktionsgruppe Naturpark Saale-Unstrut-Triasland vom 01.02.-31.03.2021 zur Bewerbung um LEADER-Fördermittel in der Förderphase 2014-2020 (in Verlängerung).

Es können sich Projekte bewerben, die mindestens ein Handlungsfeld der lokalen Entwicklungsstrategie umsetzen:

Handlungsfeld 1:
Thematische und räumliche Vernetzung der Saale-Unstrut-Triaslandschaft als touristische Kultur- und Naturlandschaft.

Handlungsfeld 2:
Entwicklung und Belebung von Kommunen unter der Beachtung des demographischen Wandels.

Handlungsfeld 3:
Arbeit in der Region - Wertschöpfung in Gewerbe, Handwerk, Landwirtschaft, Tourismus und
Dienstleistungen.

und in einer der folgenden Richtlinien in geltender Fassung förderfähig sind.

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21_02_01 Aufruf SUT.pdf
21 KB
21_02_01 Projektbewerbungsbogen SUT.pdf
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Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den Bereich “Ententeich” - Aufstellungsbeschluss

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Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss.pdf
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Bebauungsplan Nr. 12 der Stadt Freyburg (Unstrut) "Sondergebiet Einzelhandel Am Kirschweg” - Aufstellungsbeschluss

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Amtl_Bktmg_Aufstellung_SOEdeka.pdf
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1. Änderung Teil-Flächennutzungsplan Freyburg (Unstrut) - Aufstellungsbeschluss

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Amtl_Bktmg_Aufstellung_FNP.pdf
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