1. Änderung Teil-Flächennutzungsplan Freyburg (Unstrut)
Amtliche Bekanntmachung
Verbandsgemeinde Unstruttal
1. Änderung Teil-Flächennutzungsplan Freyburg (Unstrut)
Der Gemeinderat der Verbandsgemeinde Unstruttal hat in seiner Sitzung 30.04.2025 den Entwurf der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Freyburg (Unstrut) beschlossen und die Begründung sowie den Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats nach § 3 (2) BauGB bestimmt (Beschluss Nr. VerbGem-2025/413).
Aufgrund von Fehlern in der Bekanntmachung für die Offenlage vom 08.09. – 10.10.2025 muss eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen.
Inhaltlich erfolgten keine Änderungen an der Planung.
Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt sein kann, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB elektronisch zu benachrichtigen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Freyburg (Unstrut) bestehend aus der Planzeichnung (Stand 22.01.2025) einschließlich der Begründung mit dem integrierten Umweltbericht (Stand 20.05.2025) sowie die nachfolgend genannten umweltbezogenen Unterlagen und Stellungnahmen:
- Auswirkungsanalyse zur geplanten Verlagerung und Erweiterung eines Edeka-Marktes in Freyburg (Unstrut), Kirschweg, 22.01.2021, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Niederlassung Dresden, Königsbrücker Str. 31-33,
01099 Dresden. - die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs.1 und § 4 Abs. 2 BauGB
liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 08.06.2026 bis 08.07.2026 während
folgender Dienststunden:
Montag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag: von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: von 09.00 - 12.00 Uhr
in bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) im Foyer des Bauamtes zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Einsichtnahme in den Planentwurf der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Freyburg (Unstrut) ist gemäß § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB im angegebenen Zeitraum auch über das Internet-Portal der Verbandsgemeinde Unstruttal unter: https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bekanntmachungen.html möglich sowie über das Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/hauptportal/startseite.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden. Eine telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung, unter Tel.-Nr. 034464/30055 oder E-Mail-Adresse bauamt[at]verbgem-unstruttal.de, wird empfohlen.
Stellungnahmen zur Planung können im o. g. Zeitraum von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift bauamt[at]verbgem-unstruttal.de möglich.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen mit aus:
(1) Umweltbericht zur 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Freyburg (Unstrut) (Stand 22.01.2025) Bestandteil der Begründung)
(2) Die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach
§ 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB mit umweltbezogenen Aussagen und Informationen
In den Fachplanungen und Stellungnahmen liegen umweltrelevante Informationen zu den Themenfeldern:
- Schutzgut Mensch
Hinweise zu Lärmimmissionen- Umweltbericht
- 3. Stellungnahme Burgenlandkreis vom 16.04.2021
- Schutzgut Biotope, Pflanzen und Tiere, Arten und Lebensgemeinschaften Aussagen zu Schutzgebieten nach Naturschutzrecht, zum Umweltschadensgesetz, zum Artenschutz und der Eingriffsregelung und zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Umweltbericht
- Stellungnahme Landesverwaltungsamt vom 24.03.2021 und 08.07.2021
- Stellungnahme Burgenlandkreis vom 16.04.2021; 27.07.2021
- Stellungnahme Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 22.04.2021 und 03.08.2021
- Schutzgut Klima und Luft
- Klimaveränderungen durch Versiegelung
- Klimadaten
- Umweltbericht
- Stellungnahme Burgenlandkreis vom 27.07.2021
- Schutzgut Wasser
- Grundwasser
- Ableitung Regenwasser
- Umweltbericht
- Stellungnahme Unterhaltungsverband „Untere Unstrut“ vom 22.03.2021
- Schutzgut Boden
- Bodeneigenschaften
- Sparsamen Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen
- Hinweis zu Bodengutachten bei der weiteren Planung und zur Bodenfunktionsbewertung, zur Ver- und Entsiegelung
- Umweltbericht
- Stellungnahm des Landesamtes für Geologie und Bergwesen vom 12.04.2021
- 3. Stellungnahme Burgenlandkreis vom 16.04.2021
- Stellungnahme Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 22.04.2021
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Hinweis auf archäologische Kulturdenkmale- Stellungnahme des Landeamtes für Archäologie und Denkmalpflege 08.07.2021
- Schutzgut Landschaft
Zur Kulturlandschaft mit besonderer Eigenart „Laucha an der Unstrut-Freyburger- Unstruttal“- Stellungnahme Regionale Planungsgemeinschaft Halle 08.04.2021 und 05.08.2021 und 09.05.2023
Sonstiges
Aussagen zur Lage in Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung „Naturpark Saale-Unstrut-Triasland“ zum Vorbehaltsgebiet für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems, Vorranggebiet für Natur und Landschaft;
- Stellungnahme Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 10.08.2021 und 17.05.2024
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Freyburg (Unstrut) gem. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs.
2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Freyburg (Unstrut), den 29.05.2026
Jana Schumann
Verbandsgemeindebürgermeisterin
weiteres siehe Anlagen.





