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Verbandsgemeinde Unstruttal
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Karsdorf

Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Photovoltaikanlage auf der Deponie der USUM GmbH“ der Gemeinde Karsdorf
hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Karsdorf hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage auf der Deponie der USUM GmbH“ der Gemeinde Karsdorf beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB damit einge-leitet. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.
Wesentliches Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung ei-ner Freiland-Photovoltaikanlage auf dem abgedeckten Deponiekörper der Deponie „Kalksteintagebau 1 Karsdorf“ der USUM GmbH, innerhalb der Gemarkungen Karsdorf und Steigra.

In seiner Sitzung am 25.11.2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Karsdorf dem Planentwurf des vorha-benbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie Anlagen zugestimmt und die Veröffentlichung der Planunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Photovoltaikanlage auf der Deponie der USUM GmbH“ der Gemeinde Karsdorf (Stand November 2024) bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie dem Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag und alle wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen des Planverfahrens, wer-den gemäß § 3 (2) BauGB im Zeitraum

vom 02.01.2025 bis 07.02.2025

im Internet als Download unter der Adresse der Verbandsgemeinde Unstruttal
https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bekanntmachungen.html
veröffentlicht.

Als zusätzliches Informationsangebot werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum an nachfol-gender Stelle innerhalb der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich:

Ort: Foyer Bauverwaltung, Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)
Montag: - geschlossen -
Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: - geschlossen -
Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an bauamt[at]verbgem-unstruttal.de erfolgen.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an die Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) gesandt oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Be-schlussfassung der Gemeinde Karsdorf unberücksichtigt bleiben können.

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen des Planverfahrens sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage auf der Deponie der USUM GmbH“ der Gemeinde Karsdorf mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Was-ser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgüter, Grünordnungsplan, Artenschutzfachbeitrag und eine Untersuchung der Betroffenheit des Landschaftsbildes durch die geplante PV-Anlage;
sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonsti-gen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Bodenschutz/Altlasten, Geologie, Arten- und Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht, verkehrliche Erschließung, Ver- und Entsorgung.

gez. Schumann
Bürgermeister

Anlage: Übersichts- und Lageplan gez. Schumann

 

Symbol Beschreibung Größe
Begründung Teil 1.pdf
2 MB
Begründung Teil 2_Anlage 02_AFB.pdf
0.8 MB
Begründung Teil 2_UB_SPKarsdorf.pdf
2.6 MB
Planzeichnung Entwurf_Karsdorf 2024-12.pdf
3 MB
Bekanntmachung TÖB PVA Deponie USUM.pdf
0.2 MB
Anlage Übersichtsplan.pdf
0.8 MB
Anlage umweltrelevante Stellungnahmen.pdf
7.7 MB
Begründung Teil 1.pdf
2 MB

© Marcus Jaki E-Mail

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 13 „Wohngebiet Kirschhöhe“ der Stadt Freyburg (Unstrut)

hier: Bekanntmachung zum Inkrafttreten

Der Stadtrat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in öffentlicher Sitzung am 22.10.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanes Nr. 13 „Wohngebiet Kirschhöhe“ nach § 13a BauGB in der Fas-sung vom September 2024 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Fest-setzungen (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Anlagen wurde gebilligt.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 13 „Wohngebiet Kirschhöhe“ in Kraft.

Der Bebauungsplan kann auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Unstruttal sowie über das zentrale Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt vollumfänglich jederzeit eingesehen werden.

Des Weiteren wird der Bebauungsplan mit der Begründung einschließlich Anlagen in der Ver-bandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) unbefristet bereitgehalten. Auf Ver-langen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft gegeben.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvor-schriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeich-neten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vor-schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,


wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Freyburg (Unstrut) geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verlet-zung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewie-sen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Freyburg (Unstrut), den 28.10.2024

Udo Mänicke
(Bürgermeister)

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2024-11-22 B-Plan Kirschhöhe Begründung Urschrift - unt.pdf
10 MB
2024-11-22 B-Plan Kirschhöhe Planzeichnung Urschrift - unt.pdf
2.6 MB
Anlage Geltungsbereich B-Plan Kirschhöhe.pdf
0.2 MB
Anlage Lage in der Ortschaft B-Plan Kirschhöhe.pdf
0.2 MB
Bekanntmachung Inkrafttreten B-Plan Kirschhöhe.pdf
0.1 MB

© Marcus Jaki E-Mail

Bekanntmachung zur Ergänzungssatzung Nr. 1b „Bergstraße“ der Gemeinde Karsdorf

Bekanntmachung zur Ergänzungssatzung Nr. 1b „Bergstraße“ der Gemeinde Karsdorf für den Ortsteil Wennungen gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Karsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.10.2024 gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die Ergänzungssatzung Nr. 1b „Bergstraße“ der Gemeinde Karsdorf für den Ortsteil Wennungen beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt.

Ziel ist die Einbeziehung des Geltungsbereichs der Satzung in den Innenbereich und damit die Schaffung von Bauplanungsrecht für eine Wohnbebauung auf ca. 2.500 m².

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung (unmaßstäblich) ist durch die Markierung in der Karte ersichtlich.

Die Ergänzungssatzung Nr. 1b „Bergstraße“, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen mit Begründung wird gem. § 10 Abs. 3 BauGB auf Dauer während der Dienststunden in der Zeit Montag bis Freitag vom 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag und Mittwoch 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), Foyer der Bauverwaltung im 2.OG zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Jeder kann über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Die Ergänzungssatzung Nr. 1b „Bergstraße“ mit Begründung ist ebenfalls über die Homepage der Verbandsgemeinde Unstruttal unter

https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bekanntmachungen.html sowie über das Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/bauleitplanung_v4/index.html?lang=de einsehbar

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Absatz 1 Satz 1 BauGB Folgendes unbeachtlich wird:

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,


wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen.

Weiterhin wird auf die Rechtsfolgen nach § 8 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hingewiesen.

Ist eine Satzung gemäß § 8 Abs. 3 KVG LSA unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden ist. Dabei sind die verletzte Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, zu bezeichnen.

Mit der Bekanntmachung tritt die Ergänzungssatzung Nr. 1b „Bergstraße“ der Gemeinde Karsdorf für den Ortsteil Wennungen gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Karsdorf, den 01.11.2024

 

Olaf Schumann
Bürgermeister

 

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ESWennungen_Satzungsbekanntmachung-2024.09.11.pdf
0.2 MB
Gemeinde Karsdorf ES Wennungen Begründung 2024.07.12.pdf
0.7 MB
Gemeinde Karsdorf ES Wennungen Planzeichung 2024.02.12.pdf
0.6 MB

© Marcus Jaki E-Mail

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Laucha an der Unstrut

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB

Ergänzungssatzung „Burgscheidungen – Siedlungsring“ nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr.3 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat der Stadt Laucha an der Unstrut hat in seiner Sitzung am 22.08.2024 gemäß § 1 (3) BauGB die Aufstellung Ergänzungssatzung „Burgscheidungen – Siedlungsring“ nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr.3 Baugesetzbuch beschlossen (Beschluss-Nr. GR-Lau-2024/650).

Ziel der Ergänzungssatzung ist es, dass die Flächen innerhalb des Satzungsgebietes dem bauplanungsrechtlichen Innenbereich zugeordnet werden, so dass Vorhaben nicht mehr nach den Vorgaben des § 35 BauGB, sondern nach den Vorschriften des § 34 BauGB beurteilt werden.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1.763 m² und befindet sich im Ortsteil Burgscheidungen nördlich angrenzend an die Straße „Siedlungsring“, der Stadt Laucha an der Unstrut. Vom Geltungsbereich der Ergänzung der Satzung sind die Flurstücke 14/132 (Teilfläche), 31/1, 228, und 229 in der Flur 1 der Gemarkung Burgscheidungen gemäß Darstellung auf den Planzeichnungen (Teil A) betroffen.

Der vom Gemeinderat in der Sitzung am 17.10.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf über die Ergänzungssatzung „Burgscheidungen – Siedlungsring“ nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr.3 Baugesetzbuch der Stadt Laucha an der Unstrut bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung (Teil C) liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit

vom 04.11.2024 bis zum 06.12.2024

in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Foyer Bauverwaltung, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) während folgender Dienstzeiten:

Montag 8.00 Uhr – 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr – 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr – 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermann Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen zur Planung können bis zum 06.12.2024 von jedermann schriftlich oder während der zuvor genannten Zeiten zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Bauamt, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), vorgebracht werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift bauamt@verbgem-unstruttal.de möglich.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Satzungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

  • Planzeichnung zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Burgscheidungen – Siedlungsring“ Stadt Laucha an der Unstrut (Stand: 28.09.2024)
  • Begründung zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Burgscheidungen – Siedlungsring“ Stadt Laucha an der Unstrut (Stand: 28.09.2024)


Die Einsichtnahme der Ergänzungssatzung „Burgscheidungen – Siedlungsring“ Stadt Laucha an der Unstrut ist gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im angegebenen Zeitraum auch über das Internet-Portal der Verbandsgemeinde Unstruttal unter:

https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bekanntmachungen.html möglich.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden. Eine telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Kaufmann (Tel.-Nr. 034464 30055, E-Mail-Adresse bauamt@verbgem-unstruttal.de), wird empfohlen.

Parallel zu dieser Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die der Ergänzungssatzung „Burgscheidungen – Siedlungsring“ Stadt Laucha an der Unstrut unberücksichtigt bleiben.

Stadt Laucha an der Unstrut, den 01.11.2024


Bürgermeister

Symbol Beschreibung Größe
2024-10-17 Bekanntmachung Auslegung TÖB.pdf
0.1 MB
280924 TEIL B_Satzungtext Ergänzungssatzung Burgscheidungen.pdf
0.1 MB
280924_Teil A Planzeichnung Ergänzungssatzung.pdf
0.2 MB
280924_TEIL C_Begründung _Ergänzungssatzung Burgscheidung.pdf
0.4 MB

© Marcus Jaki E-Mail

Information zu Bauarbeiten - Bahnhof Karsdorf

Arbeiten im Bereich des Bahnhofs Karsdorf.

Sehr geehrte Anwohnende,
hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass es vom 04. Oktober 2024 bis 18. November 2024 in der Zeit von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr im Bereich Karsdorf zu Lärmbelästigungen und Einschränkungen durch Bauarbeiten kommen wird.

Der Bahnübergang „Str. der Einheit“ wird vom 16.10.24 – 23.10.24 gesperrt.

Der Bahnübergang „Reinsdorfer Straße“ wird vom 07.11.24 – 13.11.24 gesperrt sein.

Örtliche Umleitungen sind ausgeschildert.

Folgende Arbeiten werden ausgeführt
• Arbeiten Weichen, Bahnübergängen, Schienen & Schwellen
• Schleifarbeiten
• Flexarbeiten
• Materialtransporte

Zum Einsatz kommen u. a. Zweiwegebagger, LKW, Schleif- und Flexmaschinen.

Damit der Zugverkehr so wenig wie möglich beeinträchtigt wird, können diese Arbeiten nur in einer Totalsperrpause für den Bahnbetrieb durchgeführt werden.

Wir setzen alles daran, die von den Bauarbeiten ausgehenden Störungen so gering wie möglich zu halten. Trotzdem lassen sich Beeinträchtigungen und Veränderungen im Bauablauf nicht gänzlich ausschließen. Dafür bitten wir um Entschuldigung.

Für Fragen können Sie sich per E-Mail unter bauprojekte-suedost@deutschebahn.com an uns wenden.

Ihre Deutsche Bahn

Leipzig & Erfurt, September 2024

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Anwohnerinformation Bauarbeiten Karsdorf.pdf
0.3 MB

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Bekanntmachung der Stadt Freyburg (Unstrut)

bekannt.frb.heilung2

Satzung über den Bebauungsplan Nr.11 Wohngebiet „An den Gärten“ Ortsteil Zscheiplitz nach Heilung des nach § 13b eingeleiteten Bebauungsplanverfahren gem. § 215a Abs.3 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in seiner Sitzung am 20.08.2024 Folgendes beschlossen:

  • die Aufhebung des Beschlusses GR-Frey-2022/588 vom 06.12.2022 über den Bebauungsplan Nr.11 Wohngebiet „An den Gärten“ Ortsteil Zscheiplitz als Satzung, bestehend aus Präambel, Planzeichnung, Text und Verfahrensvermerken sowie die Begründung, alles Stand 06.12.2022,
  • den Bebauungsplan Nr.11 Wohngebiet „An den Gärten“ Ortsteil Zscheiplitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Satzung, bestehend aus Präambel, Planzeichnung, Text und Verfahrensvermerken, Begründung und Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen des Ergänzenden Verfahrens gem. § 215a Abs.2 BauGB für Bebauungspläne nach § 13b BauGB zur Heilung des Bebauungsplanes einschließlich der Auswertung der Stellungnahmen und Hinweise im ergänzenden Verfahren, alles Stand 26.07.2024 und
  • die Satzung über den Bebauungsplan Nr.11 Wohngebiet „An den Gärten“ Ortsteil Zscheiplitz gemäß § 214 Abs. 4 in Verbindung mit § 215a Abs.4BauGB rückwirkend zum 23.12.2022 in Kraft zu setzen.


Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan Nr.11 Wohngebiet „An den Gärten“ Ortsteil Zscheiplitz der Stadt Freyburg (Unstrut) wurde ursprünglich gemäß § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt und am 06.12.2022 vom Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) als Satzung beschlossen. Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 23.12.2022.
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 50/39 und Teile des Flurstücks 130 in der Flur 2 der Gemarkung Zscheiplitz. Die Lage des Bebauungsplangebietes ist der Übersicht zu entnehmen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 (Az. 4 CN 3/23) § 13b BauGB wegen Verstößen gegen das Europarecht für unanwendbar erklärt. Dies hat zur Folge, dass bestimmte abgeschlossene Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB einer „Reparatur“ (Heilung) oder, wenn nicht möglich, einer anderen wiederholten, neuen Verfahrensführung bedürfen.

Mit Inkrafttreten des § 215a BauGB am 01.01.2024 wurde bezüglich des Umgangs mit nach § 13b BauGB durchgeführten Planverfahren Rechtsklarheit geschaffen und eine befristete „Reparaturvorschrift“ erlassen. Gemäß § 215a Abs.2 BauGB können Bebauungspläne, die im Verfahren nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22.06.2021 oder bis zum Ablauf des 01.12.2023 geltenden Fassung des BauGB aufgestellt wurden, in einem ergänzenden Verfahren eine sogenannte umweltrechtliche Vorprüfung unter Anwendung des § 13a durchführen und in den Fällen, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, den Bebauungsplan gemäß § 214 Abs. 3 BauGB in Kraft setzen.
Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in seiner Sitzung am 28.05.2024 die formale Einleitung eines ergänzenden Verfahrens nach 215a BauGB beschlossen.
Die Stadt Freyburg (Unstrut) hat anschließend eine umweltrechtliche Vorprüfung (Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 215a BauGB) in Bezug auf den B-Plan Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ Ortsteil Zscheiplitz vorgenommen.
Die Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BauGB ist zur Einschätzung gelangt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umwelt-auswirkungen hat, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären oder die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entsprechend § 1a Absatz 3 auszugleichen wären.
Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen hat der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) die Vorprüfung des Einzelfalls sowie die Fortführung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB in seiner Sitzung am 20.08.2024 beschlossen.
Der Beschluss wurde am 30.08.2024 ortsüblich bekanntgemacht.

Auf Grundlage der Vorprüfung ergeben sich keine Erkenntnisse, die eine Planänderung einschließlich einer erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erforderlich machen. Das Bebauungsplanverfahren wird daher gemäß § 215a BauGB im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des § 13a BauGB abgeschlossen.

Der Bebauungsplan Nr.11 Wohngebiet „An den Gärten“ Ortsteil Zscheiplitz, bestehend aus Präambel, Planzeichnung, Text und Verfahrensvermerken, Begründung und Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen des Ergänzenden Verfahrens gem. § 215a Abs.2 BauGB für Bebauungspläne nach § 13b BauGB zur Heilung des Bebauungsplanes, wird auf Dauer während der Dienststunden in der Zeit Montag bis Freitag vom 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag und Mittwoch 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), Foyer der Bauverwaltung im 2.OG zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Jedermann kann über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Die Satzung über den Bebauungsplan Nr.11 Wohngebiet „An den Gärten“ Ortsteil Zscheiplitz ist ebenfalls über die Homepage der Verbandsgemeinde Unstruttal unter htpps://www.verbgem-unstruttal.de/de/bekanntmachungen.html sowie über das Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter
https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/Bauleitplanung/index.html?lang=de einsehbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB, eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wurde bei Inkrafttreten der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen.
Bei der Inkraftsetzung der Satzung durch Veröffentlichung im Amtsblatt wurde auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie des § 44 Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Vermögensanteile nach den §§ 39 bis 42 BauGB sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen. Die Fälligkeit des Anspruchs auf Entschädigung kann dadurch herbeigeführt werden, in dem der Entschädigungsberechtigte die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

Weiterhin wurde auf die Rechtsfolgen nach § 8 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hingewiesen. Ist eine Satzung gemäß § 8 Absatz 3 KVG LSA unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden ist. Dabei sind die verletzte Vorschrift und die Tatsache, die den Mangel ergibt, zu bezeichnen.

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses tritt die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ gemäß § 13a BauGB rückwirkend zum 23.12.2022 in Kraft

Freyburg (Unstrut), 06.09.2024

Mänicke Bürgermeister

Symbol Beschreibung Größe
BEK-HeilungZscheiplitz Satzungsbeschluss 2024-09-13.pdf
0.3 MB

© Marcus Jaki E-Mail

Bekanntmachung der Stadt Freyburg (Unstrut) - Heilung B-Plan Nr. 11

Lage des Bebauungsplangebietes ©LVermGeo LSA, A1839908.09.14

Fortführung des Verfahrens zur Heilung des Bebauungsplanes Nr.11
Wohngebiet „An den Gärten“ Ortsteil Zscheiplitz gem. § 215a Abs.3 BauGB im
beschleunigten Verfahren bei entsprechender Anwendung des § 13a BauGB

Der Bebauungsplan Nr.11 Wohngebiet „An den Gärten“ Ortsteil Zscheiplitz der Stadt Freyburg (Unstrut) wurde gemäß § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt und am 06.12.2022 vom Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) als Satzung beschlossen. Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 23.12.2022.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 (Az. 4 CN 3/23) § 13b BauGB wegen Verstößen gegen das Europarecht für unanwendbar erklärt. Dies hat zur Folge, dass bestimmte abgeschlossene Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB einer „Reparatur“ (Heilung) oder, wenn nicht möglich, einer anderen wiederholten, neuen Verfahrensführung bedürfen.

Mit Inkrafttreten des § 215a BauGB am 01.01.2024 wurde bezüglich des Umgangs mit nach § 13b BauGB durchgeführten Planverfahren Rechtsklarheit geschaffen und eine „Reparaturvorschrift“ erlassen. Gemäß § 215a Abs.2 BauGB können Bebauungspläne, die im Verfahren nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22.06.2021 oder bis zum Ablauf des 01.12.2023 geltenden Fassung des BauGB aufgestellt wurden, in einem ergänzenden Verfahren eine sogenannte umweltrechtliche Vorprüfung unter Anwendung des § 13a durchführen und in den Fällen, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung
erforderlich ist, den Bebauungsplan gemäß § 214 Abs. 3 BauGB in Kraft setzen können.

Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in seiner Sitzung am 28.05.2024 die formale Einleitung eines ergänzenden Verfahrens nach 215a BauGB beschlossen.

Der Stadt Freyburg (Unstrut) hat eine umweltrechtliche Vorprüfung (Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 215a BauGB) in Bezug auf den B-Plan Nr. 11 Wohngebiet „An den Gärten“ Ortsteil Zscheiplitz vorgenommen. Unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum BauGB genannten Kriterien und der eingegangenen Stellungnahmen kommt die Vorprüfung des Einzelfalls zu folgendem Ergebnis:
Die formalen Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a BauGB werden erfüllt.
Der Bebauungsplan bereitet kein Vorhaben vor oder begründet die Zulässigkeit eines Vorhabens, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt.
Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter vor.
Gemäß Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises kann bei Umsetzung der festgesetzten Pflanzungen sowie der Belange des Artenschutzes davon ausgegangen werden, dass keine erheblichen Auswirkungen der Planung auf Naturhaushalt und Landschaft verbleiben. Von der Unteren Landesentwicklungsbehörde, der Unteren Immissionsschutzbehörde, der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde sowie der UVP-Stelle ergaben sich keine Einwände zur Vorprüfung. Auch das Landesamt für Geologie und Bergwesen sowie das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege haben keine Einwendungen vorgebracht. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd verweist auf die im Verfahren zum Bebauungsplan vorgebrachten Hinweise. Es handelt sich um keine beantragte Betriebsfläche in der landwirtschaftlichen Produktion.

Die Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 BauGB ist zur Einschätzung gelangt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären oder die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entsprechend § 1a Absatz 3 auszugleichen wären.

Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen hat der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) die Vorprüfung des Einzelfalls einschließlich der Auswertung der Stellungnahmen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, in seiner Sitzung am 20.08.2024 beschlossen.

Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in dieser Sitzung weiterhin beschlossen, dass das Verfahren zur Heilung des Bebauungsplanes Nr.11 Wohngebiet „An den Gärten“ gem. § 215a Abs.3 BauGB im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des § 13a BauGB fortzuführen und abzuschließen. Der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB ist bis zum Ablauf des 31.12.2024 zu fassen.

Dieser Beschluss zur Fortführung des Verfahrens im beschleunigten Verfahren bei entsprechender Anwendung des § 13a BauGB und die genannten maßgeblichen Gründe dafür werden hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Freyburg (Unstrut), 20.08.2024

Mänicke
Bürgermeister

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2024-08-20 BEK-Heilung AdG_Verfahrensführung13a-2024.07.26.pdf
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Ergänzungssatzung Nr. 1a der Gemeinde Karsdorf „kleine Naumburg“ für den Ortsteil Karsdorf - Einstellung des Verfahrens

Anlage Ergänzungssatzung 1a Karsdorf 2024
Anlage Ergänzungssatzung 1a Karsdorf, 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Karsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.05.2024 beschlossen, auf Grund der vorgenommenen Abwägung das Verfahren zur Ergänzungssatzung Nr. 1a Karsdorf „Kleine Naumburg“ OT Karsdorf zu beenden.


Ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss fasste der Gemeinderat der Gemeinde Karsdorf in öffentlicher Sitzung am 13.06.2023. Die Beteiligung zum Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung und Veröffentlichung im Internet vom 10.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023. 

Mit Schreiben vom 26.06.2023 erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bis zum 31.07.2023.


Der Gemeinderat der Gemeinde Karsdorf hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 beschlossen, die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu berücksichtigen, soweit sie nicht zurückgewiesen wurden.
Da nicht alle von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange berechtigt eingeforderten Nachweise erbracht werden konnten, hat der Gemeinderat die Beendigung des Verfahrens beschlossen.

Die Beendigung des Verfahrens wird hiermit bekannt gemacht. 

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Bekanntmachung - Öffentliche Auslegung B-Plan Nr. 13 - Freyburg (U.)

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 13
„Wohngebiet Kirschhöhe“ der Stadt Freyburg (Unstrut)

Der Stadtrat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in öffentlicher Sitzung am 16.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 „Wohngebiet Kirschhöhe“ nach § 13a BauGB in der Fassung vom Febr. 2024 mit Begründung gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Gleichzeitig findet die formale Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB statt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 273/10, 272/5, 272/7, 272/6, 272/8, 2747 und 526 der Flur 11 der Gemarkung Freyburg. Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Freyburg zwischen dem städtischen Friedhofsgelände und der Straße „Am Kirschweg“. Die Lage in der Ortschaft ist im Anschluss dieser Bekanntmachung dargestellt. 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollumfängliche Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung mit Anlagen werden in der Zeit vom

06. Mai 2024 bis einschließlich 07. Juni 2024

in das Internet eingestellt und können auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Unstruttal eingesehen werden:

https://www.verbgem-unstruttal.de/de/bekanntmachungen.html

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Entwurfsunterlagen während des gesamten Veröffentlichungszeitraumes im Bauamt der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Montag 9.00 - 12.00 Uhr   und   13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr   und   13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr   und   13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr   und   13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Während der Veröffentlichungszeit können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (bauamt@verbgem-unstruttal.de) und / oder mündlich zur Niederschrift zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Freyburg (Unstrut), den 16.04.2024

 

Udo Mänicke
(Bürgermeister)

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B-Plan Kirschhöhe_Bekanntmachung_Auslegung TÖB_final.pdf
0.1 MB
Freyburg_BP13_Begründung_Anlagen_1bis5.pdf
2 MB
Freyburg_BP13_Begründung_Febr_2024.pdf
0.5 MB
Freyburg_BP13_Textfestsetzungen_Febr_2024.pdf
0.1 MB
Freyburg_BP13a_Nr13_Planzeichnung_Entwurf_Febr_2024.pdf
0.4 MB
Geltungsbereich_19032024.pdf
0.2 MB
Lage in der Ortschaft.pdf
0.2 MB

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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Karsdorf

Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Photovoltaikanlage auf der Deponie der USUM GmbH“ der Gemeinde Karsdorf

hier:    Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Karsdorf hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage auf der Deponie der USUM GmbH“ der Gemeinde Karsdorf beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.

Wesentliches Ziel der Planung
ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage auf dem abgedeckten Deponiekörper der Deponie „Kalksteintagebau 1 Karsdorf“ der USUM GmbH, innerhalb der Gemarkungen Karsdorf und Steigra.

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zurzeit verfügbar: Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Halle (REPHalle), wirksamer Flächennutzungsplan der Gemeinde Karsdorf, Offenlandbiotopkartierung und der Vorentwurf des Umweltberichtes mit Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und Artenschutzbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Karsdorf zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Einholen der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Fachbehörden.

 

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Photovoltaikanlage auf der Deponie der USUM GmbH“ der Gemeinde Karsdorf, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und Artenschutzbeitrag, werden gemäß § 3 (1) BauGB zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum

vom 04.03.2024 bis 10.04.2024

auf der Internetseite sowie während der Dienstzeiten im Bauamt der Verbandsgemeinde Unstruttal öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden.

...zum Weiterlesen PDF (Anlage) herunterladen.

Symbol Beschreibung Größe
Bekanntmachung Amtsblatt USUM.pdf
0.7 MB
Karsdorf 2023-12-18.pdf
3 MB
Begründung_Teil1_Karsdorf.pdf
1.7 MB
Begründung_Teil 2_UB_SPKarsdorf.pdf
2.3 MB

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Bekanntmachung ABS - Ehrauberge

Symbol Beschreibung Größe
2023-12_01 Bekanntmachung 1Ä_Erg ABS Ehrauberge_Satzungsbeschluss - BA.pdf
0.7 MB
23-12_01 Bekanntmachung TEIL B_Satzungtext 1Ä_Erg ABS Ehrauberge - BA.pdf
0.1 MB
2023-12-01 Geltungsbereich mit Bebauungstiefen.pdf
0.6 MB

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Bekanntmachung B-Plan Nr. 10 - Karsdorf

Amtliche Bekanntmachung
Gemeinde Karsdorf

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10
„Photovoltaikanlage auf der Deponie der USUM GmbH“

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Karsdorf hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Photovoltaikanlage auf der Deponie der USUM GmbH“ beschlossen (Beschluss-Nr.GR Kars-2023/207). Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 umfasst Teilflächen der Flurstücke-Nr. 4/2, 175 und 42/1 der Flur 7 Gemarkung Karsdorf mit einer Gesamtfläche von ca. 74.900 m² gemäß nachfolgender Abbildung.