Informationen der Finanzverwaltung zum neuen Lastschriftverfahren
Zur Umsetzung der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes und des einheitlichen Euro Zahlungsverkehrsraums (SEPA) haben die Banken Ihre Geschäftsbedingungen zum 09.07.2012 für den Lastschrifteinzug geändert.
Die bisher verwendeten Bankverbindungsdaten Bankleitzahl und Kontonummer werden durch IBAN und BIC (zu finden auf Ihrem Kontoauszug ) ersetzt.
Zugleich wird die bekannte Einzugsermächtigung durch das sogenannte SEPA -Lastschriftmandat abgelöst.
Bei allen Zahlungspflichtigen die der Verbandsgemeinde Unstruttal eine Original unterschriebene Einzugsermächtigung erteilt haben, wird eine sogenannte automatische Umdeutung auf ein SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
Einzugsermächtigungen die nicht im Original vorliegen (betrifft auch Fax und E-Mail ) müssen durch neue Mandate ersetzt werden.
Alle Bürger die am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden in nächster Zeit schriftlich darüber informiert, ob eine Umdeutung möglich ist oder ein neues Mandat erforderlich ist.
Es wird gebeten, diese Mitteilungen genau zu prüfen und ggf. das Korrekturformular zurückzusenden.
Sollte für eine SEPA-Lastschrift das Einverständnis nicht vorliegen, so kann, binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung (Fälligkeitsdatum)die Erstattung des Lastschriftbetrages verlangt werden.
Ansprechpartner bei Fragen und Unklarheiten: Herr Giese (Tel. 034464 / 30045)
Mehr über SEPA unter: www.bundesbank.de/zahlungsverkehr
Bitte nutzen Sie die nachstehenden Formulare für ihre jeweilige Gemeinde:
| Symbol | Beschreibung | Größe |
|---|---|---|
| SEPA Verbandsgemeinde Unstruttal |
0.2 MB | |
| SEPA Balgstädt |
0.2 MB | |
| SEPA Freyburg (Unstrut) |
0.2 MB | |
| SEPA Gleina |
0.2 MB | |
| SEPA Goseck |
0.2 MB | |
| SEPA Karsdorf |
0.2 MB | |
| SEPA Laucha an der Unstrut |
0.2 MB | |
| SEPA Nebra (Unstrut) |
0.2 MB |