Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder zur weiteren Verlängerung des Lockdowns vom 10. Februar 2021
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am
10.02.2021beschlossen, den Lockdown und die bestehenden Maßnahmen bis zum 07.03.2021
grundsätzlich zu verlängern.
Kontaktbeschränkungen, Pflicht zum Tragen medizinischer Masken, Homeoffice
Private Zusammenkünfte bleiben weiterhin auf den Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes
mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person beschränkt.
Das Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften
und der Appell auf ein verstärktes Arbeiten im Homeoffice bleiben die Linie.
Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen
sowie unter Nutzung medizinischer Masken den Betrieb ab 01.03.2021 wieder aufnehmen.
Kita und Schule
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, Schulen und Kitas als erstes schrittweise wieder
zu öffnen. Über den Zeitpunkt entscheiden die Länder eigenständig. Vermehrt sollen hier
auch Schnelltests zum Einsatz kommen, um die Infektionsrisiken in Schulen, Kindertageseinrichtungen
und in der Kindertagespflege zu minimieren. Der Bundesgesundheitsminister und
die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder werden beauftragt zu prüfen, ob Beschäftigte
in der Kindertagesbetreuung sowie Grundschullehrerinnen und -lehrer früher als
vorgesehen in der Kategorie 2 mit hoher Priorität geimpft werden können.
Perspektive
Bund und Länder haben in ihrem Beschluss auch den Weg für schrittweise Öffnungen aufgezeigt.
Nächste Öffnungsschritte können bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35
Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Länder ermöglicht
werden. Diese umfassen die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin
oder einem Kunden pro 20 qm, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung
der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe. Wichtig dabei ist, durch geeignete
Vorkehrungen einen „Öffnungstourismus“ zu vermeiden.
Verabredet haben Bund und Länder weiterhin, die nächsten Schritte einer sicheren und gerechten
Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in
Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe zu erarbeiten.
Kontaktnachverfolgung über SORMAS
Bund und Länder sehen die Kontaktnachverfolgung weiterhin als zentral an, um die Kontrolle
über das Infektionsgeschehen zurückzugewinnen. Dabei sehen Bund und Länder insbesondere
den flächendeckenden Einsatz von SORMAS (Surveillance Outbreack Response Management
and Analysis System) als erforderlich an für ein besseres Management der Kontaktpersonen
und Kontaktketten. Die Länder sollen durch entsprechende Vorgaben sicherstellen, dass künftig
alle Gesundheitsämter SORMAS und DEMIS nutzen. Bis Ende Februar soll SORMAS in
allen Gesundheitsämtern installiert werden. Der Bund wird die dafür erforderlichen technischen
Ressourcen bereitstellen. Und der Bund wird die Schnittstellen SORMAS- X und
SORMAS-eXtra Layer zügig zur Verfügung stellen.
Überbrückungshilfe III
Seit dem 10.02.2021 ist die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III möglich. Damit beginnt
in den nächsten Tagen die Auszahlung mit Abschlagszahlungen (bis 100.000 Euro je
Monat, maximal 400.000 Euro im automatisierten Verfahren für vier Monate).
Wir bitten um Kenntnisnahme.