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Verbandsgemeinde Unstruttal
  • Markt 1
  • 06632 Freyburg (Unstrut)
  • Sachsen-Anhalt

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  • Tel. 034464/30020
  • Fax 034464/30060

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Schleusenöffnungen an Saale und Unstrut zum Gründonnerstag

Am Gründonnerstag, dem 2. April 2026, beginnt in diesem Jahr die Schleusensaison an Saale und Unstrut. Aktivtouristen und Einheimischen wird damit gleichermaßen ein attraktives Angebot geboten. Die Betriebszeiten für die Schleusen entlang der beiden Flüsse wurden durch die kreiseigene Gesellschaft für ökologische Sanierungs- und naturnahe Fremdenverkehrs-Infrastrukturprojekte (GESA GmbH) festgelegt und lauten wie folgt:

Schleusen Unstrut:

Datum: 02.04.2026 bis 31.10.2025

Öffnungszeiten Donnerstag bis Montag sowie an Feiertagen:
9 Uhr bis 12 Uhr (letzte Schleusung 11.45 Uhr)
13 Uhr bis 18 Uhr (letzte Schleusung 17.45 Uhr)

Zusätzliche Öffnungszeiten: 04.07.2026 bis 14.08.2026 (Sommerferien)
Dienstag und Mittwoch: 9 Uhr bis 12 Uhr (letzte Schleusung 11.45 Uhr)
und 13 Uhr bis 18 Uhr (letzte Schleusung 17.45 Uhr)

Hinweis: Die Schleuse in Laucha (Unstrut) ist 2026 aufgrund von Reparatur- und Sanierungsarbeiten nicht befahrbar. Ein Umtragen von kleineren Sportbooten und Kanus ist jederzeit möglich.

Kontakt Unstrut-Schleusen:
Wendelstein (034672) 9 31 47
Tröbsdorf (034462) 2 00 31
Laucha (034462) 2 29 02 (2026 geschlossen, Umtragung möglich)
Zeddenbach (034464) 3 59 82
Freyburg (034464) 2 80 95

Schleusen Saale:

Datum: 02.04.2026 bis 31.10.2026

Öffnungszeiten Donnerstag bis Montag sowie an Feiertagen:
9 Uhr bis 12 Uhr (letzte Schleusung 11.45 Uhr)
13 Uhr bis 18 Uhr (letzte Schleusung 17.45 Uhr)

Zusätzliche Öffnungszeiten: 04.07.2026 bis 14.08.2026 (Sommerferien)
Dienstag und Mittwoch: 9 Uhr bis 12 Uhr (letzte Schleusung 11.45 Uhr)
und 13 Uhr bis 18 Uhr (letzte Schleusung 17.45 Uhr)

Kontakt Saale-Schleusen:
Ölbitz (03443) 20 02 28
Beuditz (03443) 80 26 40
Brückenmühle (03443) 30 71 55
Herrenmühle (0151) 108 37 73 3
Bad Dürrenberg (03462) 80 53 0


Wichtig:
Außerhalb der oben genannten Betriebszeiten werden Schleusungen nur nach Vorabanmeldung per E-Mail an: sekretariat@gesa-naumburg.de oder unter: 03445/231720 durchgeführt.

Hintergrund:
Im vergangenen Jahr fanden 4.068 Schleusengänge auf der Saale und Unstrut statt. Davon entfielen 2.438 Schleusungen auf die Unstrut und 1.630 auf die Saale. Pro Schleusengang wurde im Schnitt drei Booten und sieben bis acht Personen die Passage und damit die Überwindung der Höhenunterschiede im Gewässer ermöglicht.

Die Schleuse Wendelstein wurde 2025 nach Sanierungsarbeiten im Jahr davor wiedereröffnet. 178 Schleusungen fanden dort statt. Die Schleuse Zeddenbach nahe Freyburg blieb in der Saison 2025 aufgrund von Sanierungsarbeiten gesperrt. Sie soll in diesem Jahr wieder für den Bootsverkehr auf der Unstrut genutzt werden können.

In diesem Jahr werden Sanierungsarbeiten an der Schleuse Laucha (Unstrut) durchgeführt. Mit den Investitionen in die Infrastruktur stellt der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) sicher, dass diese der Bevölkerung vor Ort sowie Touristen langfristig zur Verfügung stehen.

Der Betrieb der Schleusen wird in Kooperation mit dem Burgenlandkreis und der GESA mbH im Burgenlandkreis abgesichert.

Im Auftrag des BLK

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2026-03-05_PM_Schleusenöffnungen an Saale und Unstrut.pdf
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Informationen zum Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen im Monat März

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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Unstruttal.

Pflanzliche Gartenabfälle können in den Mitgliedsgemeinden (mit Ausnahme der unten aufgeführten Gemeinden)* vom 01. bis 31. März jeweils montags bis freitags von 09.00 bis 18:00 Uhr und samstags von 09.00 bis 12.00 Uhr verbrannt werden.

Sonn- und Feiertags ist das Verbrennen verboten!

 

*Untersagt ist das Verbrennen gemäß der Verbrennungsordnung des Burgenlandkreises (VerbrVO BLK)  auf allen Flurstücken in den Gemarkungen

  • Freyburg (Unstrut)
  • Nißmitz
  • Zscheiplitz
  • Hirschroda (Gemeinde Balgstädt)


Es gilt der Grundsatz, dass pflanzliche Gartenabfälle durch die Kompostierung stofflich zu verwerten sind. Dies kann über die Eigenkompostierung oder durch Abgabe an Kompostierungsanlagen bzw. Sammelplätzen erfolgen.

Das Verbrennen darf nur im selbst genutzten Grundstück unter Beachtung des Brandschutzes und des Immissionsschutzes erfolgen und ist der örtlichen Feuerwehr nicht anzuzeigen.

Diese Verordnung gilt nicht für gewerbliche Unternehmen, wie dem Erwerbsgartenbau u.ä..

Das Mitverbrennen von anderen Abfällen wie Farbe, Plasten, Reifen, Bauholz und Hausmüll ist verboten!

Die Verbrennungsstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind.

Ferner ist das Verbrennen

  • an staatlich anerkannten Feiertagen,
  • bei starkem Wind, wenn dies mit einer erheblichen Gefahr oder Belastung durch Rauchentwicklung verbunden ist,


verboten!

Bei Rückfragen und Verstößen wenden Sie sich bitte an das Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft des Burgenlandkreis Außenstelle in Weißenfels  (Telefon: 03443/372415 oder 03443/372403).

Den gesamten Wortlaut dieser Verordnung können Sie auch unter www.burgenlandkreis.de nachlesen.

 

Wir bitten um Beachtung.
Ihr Ordnungsamt

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Sprechtage der Behörde des Beauftragten des LSA zur Aufarbeitung der SED-Diktatur für das Jahr 2026

Bildausschnitt Infoflyer zum Beitrag, LSA
Bildausschnitt Infoflyer zum Beitrag, LSA

Die Behörde des Aufarbeitungsbeauftragten berät u.a. Opfer von SED-Unrecht zu den SED-Unrechtsrechtsbereinigungsgesetzen oder unterstützt Bürger bei der Antragstellung zur Einsicht in die Stasi-Akten bei den Stasi-Unterlagen-Archiven. Mit dem anliegendem Infoflyer der LzA möchten das Land Sachsen-Anhalt über unser Aufgabenspektrum informieren und mit dem Sprechtagsflyer über die angebotenen Sprechtage für 2026 in Kenntnis setzen.

Symbol Beschreibung Größe
Anschreiben Sprechtagsübersicht LzA 2026.pdf
0.1 MB
2025 08 21 - final - Infoflyer_LzA.pdf
3.5 MB
final_Beratungsflyer_LzA26_web.pdf
1.5 MB

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Infoabend

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infoabend_kwp

Am 25.02.2026 findet um 18:00 Uhr ein Infoabend zum Thema "Kommunale Wärmeplanung" im Bürgerhaus in Wetzendorf statt.

Klicken Sie auf das Bild für weitere Informationen!

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Schließung Einwohnermeldeamt Nebra (Unstrut)

Das Einwohnermeldeamt in Nebra (Unstrut) bleibt an folgenden Terminen geschlossen:

  • 31.03.2026
  • 26.05.2026
  • 28.07.2026
  • 04.08.2026


Wir bitten um Verständnis!

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Tipps zur Abgabe von Altkleidern und Alttextilien im Burgenlandkreis

Tipps zur Abgabe von Altkleidern und Alttextilien im Burgenlandkreis
awsas

Trotz neu geltender EU-Regelungen für die Entsorgung von Alttextilien bleibt für die Bürgerinnen und Bürger vorerst alles beim Alten.

Seit diesem Jahr gelten EU-weit neue Regelungen für die Entsorgung von Altkleidern. Ziel ist es, die Abfalltrennung nachhaltiger und ressourcenschonender zu gestalten. Für Sie, die Bürgerinnen und Bürger im Burgenlandkreis, ändert sich bei der Sammlung jedoch nichts Grundlegendes. Sie können weiterhin die Altkleidercontainer auf den Wertstoffhöfen sowie die Container gemeinnütziger und gewerblicher Anbieter in allen Städten und Gemeinden nutzen. Um die hohe Qualität der Sammlung zu erhalten, sind stark verschlissene, verdreckte oder kontaminierte Textilien weiterhin über den Restabfall in der Schwarzen Tonne zu entsorgen.

Wo können Alttextilien abgegeben werden?

  • Wertstoffhöfe: zuverlässige Annahme in Naumburg (Saale), Weißenfels und Zeitz
  • Annahmestellen und Altkleidercontainer gemeinnütziger Anbieter
  • Altkleidercontainer gewerblicher Anbieter an öffentlichen Standorten

Was darf in die Alttextilcontainer?

  • Gut erhaltene, tragbare Kleidung und Schuhe (bitte paarweise binden)
  • Heimtextilien wie Bettwäsche, Handtücher und Gardinen
  • Accessoires wie Gürtel, Hüte, Mützen und Handtaschen

Wichtige Hinweise:

  • Die Alttextilien sollten in einem gebrauchsfähigen Zustand sein und idealerweise gewaschen werden, bevor sie abgegeben werden. So wird sichergestellt, dass sie tatsächlich weiterverwendet werden können und keine Verunreinigungen in die Container gelangen.
  • Bitte keine Abfälle oder Säcke neben Container stellen! Wenn Container voll sind, nehmen Sie Ihre Alttextilien bitte wieder mit nach Hause und nutzen Sie einen anderen Containerstandort oder die Abgabe auf einem der Wertstoffhöfe. Daneben abgelegte Textilien gelten als Restabfall und müssen kostenintensiv entsorgt werden.


Was gehört nicht in die Alttextilsammlung?

  • Stark verschlissene Textilien, die nicht mehr weiterverarbeitet werden können
  • Stark verschmutzte oder kontaminierte Textilien (z. B. durch Öl oder Lack)
  • Nasse oder verschimmelte Kleidung
  • Einzelschuhe, Badezimmermatten, Teppiche, Spielzeug etc.
  • Restabfälle
  • Elektrogeräte
  • Synthetische Decken und Kissen, Schlafsäcke, Heizmatten, Matratzen

Warum sollten stark beschädigte Alttextilien weiterhin im Restabfall entsorgt werden?

Obwohl kaputte Kleidung und Stoffreste laut EU-Vorgaben in die Alttextilien-Sammlung dürfen, ist die Trennung in der Praxis derzeit oft schwierig. Stark verschlissene oder verschmutzte Textilien können die Sortierung und Wiederverwendung beeinträchtigen und so die Qualität der Secondhand-Ware oder des Recyclings verringern. Helfen Sie mit, die hochwertigen Sammelstrukturen im Burgenlandkreis zu erhalten.


Ihr Ansprechpartner:

Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd – AöR
Informationen auch auf www.awsas.de und in der Müllabfuhr-App

Symbol Beschreibung Größe
Anschreiben AWSAS.pdf
81 KB
alttextilien-richtig-sortieren_flyer_2025.pdf
1.7 MB
alttextilien-richtig-sortieren_plakat-a3_2025.pdf
1.7 MB

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Projektbeginn Kommunale Wärmeplanung in der Verbandsgemeinde Unstruttal

Die Verbandsgemeinde Unstruttal hat im September 2025 mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung begonnen. Die Beauftragung erhielten die Unternehmen „mellon Gesellschaft für nachhaltige Infrastruktur mbH“ und die „Arete GmbH“…

Alle aktuellen Informationen zum Projekt sind unter:

https://www.verbgem-unstruttal.de/de/kommunale-waermeplanung.html 

zu finden.

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Einwohnermeldeamt Nebra (Unstrut) - Schließzeiten

Das Einwohnermeldeamt in der Außenstelle Nebra (Unstrut) bleibt zu folgenden Terminen geschlossen:

  • 14.10.2025
  • 21.10.2025
  • 18.11.2025
  • 25.11.2025
  • 16.12.2025
  • 23.12.2025
  • 13.01.2026


Ihr Ordnungsamt.

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Schwimmbad Saison 2025 - Nebra (Unstrut)

Schwimmbad Nebra ©https://www.facebook.com/Schwimmbad.Nebra
Schwimmbad Nebra @Facebook

"Guten Morgen liebe Freunde,
Es ist soweit, wir öffnen für euch die Tore !!!

Wann: Donnerstag 26.06.2025 ab 14 Uhr

In der ersten Stunde gibt es freien Eintritt für alle danach halber Preis!

Auch in diesem Jahr gibt es wieder das beliebte tauchen nach den 10er Karten (5x Ermäßigt und 5x Kinder) - das Tauchen ist um 16 Uhr!

Wir freuen uns auf euch und euer zahlreiches erscheinen.
Euer Schwimmbad Team"

Quelle: Schwimmbad Nebra @ Facebook

Mehr Informationen finden Sie auf: MZ.de

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Informationen aus dem Einwohnermeldeamt

Foto QR Code Unstruttal
Foto QR CodeFoto QR Code Unstruttal Unstruttal

Seit dem 01.Mai 2025 sind neue gesetzliche Vorgaben für Passbilder auf amtlichen Dokumenten in Kraft getreten. Dies soll die Sicherheit und Qualität biometrischer Bilder erhöhen, um Manipulationen auszuschließen.

Was hat sich geändert?

Bei dem Fotografen:
Passbilder dürfen nur noch von zertifizierten Fotografen erstellt werden. Die Möglichkeit selbstgemachte Bilder z.B. aus Fotokabinen oder von Foto-Apps ausgedruckt zur Meldebehörde mitzunehmen besteht seit 1. Mai nicht mehr.

Übermittlung:
Durch einen QR-Code, der in Verbindung mit dem E-Passfoto-System steht, wird das Foto sicher und direkt an die Meldebehörde übermittelt.

Das heißt im Umkehrschluss noch einmal:
Bilder in Papierform sind fortan unzulässig.

In der Meldebehörde:
Es können auch Bilder vor Ort durch die Mitarbeiter/innen des Einwohnermeldeamtes, gegen Gebühr, erstellt werden.

Diese werden direkt auf das E-Passfoto-System übermittelt.

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Tag der Städtebauförderung 2025

Tag der Städtebauförderung 2025
Tag der Städtebauförderung 2025

Am 10.05.2025 findet der Tag der Städtebauförderung in der Region der Verbandsgemeinde Unstruttal statt.

Stadt Freyburg (Unstrut):
Neukonzeption des Jahn-Museums - was wird geschehen?
Treffunkt Jahn-Museum; Schloßstraße 11
14.00 Uhr

Stadt Laucha an der Unstrut:
Erfolge der Stadtsanierung - ein Stadtspaziergang
Treffunkt Thomaeplatz
14.00 Uhr

Stadt Nebra (Unstrut):
Endlich - die Reinsdorfer Straße wird neu gestaltet
Treffunkt Rathaus
10.00 Uhr

Symbol Beschreibung Größe
Freyburg.pdf
10 MB
Laucha.pdf
7.7 MB
Nebra.pdf
5.3 MB

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Schließung der Verwaltung

Am Freitag, den 02.05.2025 sowie am 30.05.2025 bleiben alle Ämter der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1 in 06632 Freyburg (Unstrut) geschlossen.

Wir bitten um Beachtung!


Jana Schumann
Verbandsgemeindebürgermeisterin

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Vorläufige Wahlergebnisse BTW 2025

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Unter folgendem Link finden Sie die vorläufigen Wahlergebnisse aus dem Gebiet der Verbandsgemeinde Unstruttal am Wahlsonntag, den 23.02.2025:

Vorläufige Wahlergebnisse VerbGem Unstruttal; BTW 2025

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Bekanntmachung

der Verbandsgemeinde Unstruttal
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

1.   Die Wählerverzeichnisse zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Mitgliedsgemeinden der VerbGem Unstruttal (Gemeinde Balgstädt, Stadt Freyburg (Unstrut), Gemeinde Gleina, Gemeinde Goseck, Gemeinde Karsdorf, Stadt Laucha an der Unstrut und Stadt Nebra (Unstrut))

wird in der Zeit vom 03.02.2025 bis 07.02.2025  

während der Dienststunden:

  • Montag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr / 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
  • Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr / 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
  • Mittwoch 09:00 Uhr – 12:00 Uhr / 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
  • Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr / 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
  • Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), im Einwohnermeldeamt, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2.   Wer das Wählverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16.Tag vor der Wahl, spätestens am 07.02.2025 bis 12:00 Uhr, in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), im Einwohnermeldeamt Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3.   Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4.   Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Nr. 72 Burgenland - Saalekreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

5.   Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

5.2   ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 02.02.2025) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 07.02.2025) versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum

Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr, bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), im Einwohnermeldeamt, mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6.   Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

  • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
  • einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
  • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten

Wahlbriefumschlag und

  • ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.

Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.

Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Freyburg (Unstrut), d. 20.01.2025


Jana Schumann

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Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis - BTW 2025.pdf
80 KB

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Glasfaser Infoveranstaltungen der Telekom

Glasfaser Infoveranstaltungen der Telekom
Glasfaser Telekom 2025

Anbei finden Sie die Flyer der Infoveranstaltungen seitens der Telekom zum Thema Glasfaserausbau samt der Termine und Veranstaltungsorte für die Gemeinden:

- Balgstädt
- Freyburg (Unstrut)
- Nebra (Unstrut)

Symbol Beschreibung Größe
Vorlagen Social Media_Ankündigung Balgstädt.pptx
2.1 MB
Vorlagen Social Media_Ankündigung Freyburg.pptx
2.1 MB
Vorlagen Social Media_Nebra.BiV.pptx
2.1 MB

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Schließungszeiten im EMA Nebra - Februar 2025

Folgende Hinweise zu den Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes in Nebra (U.):

Am 18.02.2025 ist das EMA in Nebra (U.) nur bis 12:00 Uhr geöffnet.
Ab 13 Uhr können unsere  Bürgerinnen und Bürger alle Angelegenheiten im EMA Freyburg (U.) regeln.

Am 25.02.2025 ist das EMA in Nebra (U.) ganztägig geschlossen.
Alle Angelegenheiten können im EMA Freyburg (U.) geregelt werden.

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Telefonanlage wieder in Betrieb

TelefonVerbGem

Die technischen Probleme mit unserer Telefonanlage konnten letzten Freitag behoben werden.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind somit wieder telefonisch für Sie erreichbar!

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!

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Probleme Telefonanlage

Aktuell haben wir leider Probleme mit unserer Telefonanlage - dies bitten wir zu entschuldigen.
Wir tun unser Möglichstes!

 

Ihre Verbandsgemeinde Unstruttal

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Gesundes neues Jahr 2025!

Die Verbandsgemeinde Unstruttal wünscht allen Einwohnerinnen und Einwohnern ein gesundes neues Jahr 2025!

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Angebote Seniorenbüro 1.Q 2025

Das Seniorenbüro für den Burgenlandkreis ist eine Anlaufstelle für Menschen die nach ihrem Berufsleben etwas für sich und andere tun wollen. Hier gibt es von Bildungsangeboten über Angebote zur Bewegung und Entspannung, Kreativität, Spielenachmittage bis hin zu Treffen von Selbsthilfegruppen, vielseitige Möglichkeiten sich zu entfalten und einzubringen.

Ab 13. Januar finden jeweils montags von 9.00 bis 10.30 Uhr Kurse zur Einführung in Tablet und Smartphone sowie diverse Computerprogramme statt. Es besteht die Möglichkeit, nach Absprache individuell beraten zu werden oder mit Hilfe zu üben.

Informationen und Anmeldungen:

Seniorenbüro im Luisenhaus Naumburg, Humboldtstraße 11

03445/ 70 61 25 (Bitte auch den Anrufbeantworter nutzen!)

oder E-Mail: seniorenbuero@luisenhaus.de

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Angebote SB 1. Quartal 2025 (fortlaufend).pdf
0.1 MB

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Sprechzeiten der Verbandsgemeinde Unstruttal

zwischen Weihnachten und Neujahr

Das Verwaltungsamt der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1 in 06632 Freyburg (Unstrut) bleibt
vom 23.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025 geschlossen.

Einwohnermeldeamt in Nebra (Unstrut)
10.12.2024, 17.12.2024, 07.01.2025 geschlossen

Einwohnermeldeamt in Freyburg (Unstrut)
23.12.2024 - von 9:00 - 12:00 Uhr geöffnet
27.12.2024 - von 9:00 - 12:00 Uhr geöffnet
30.12.2024 - von 9:00 - 12:00 Uhr geöffnet
02.01.2025 - von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr geöffnet
03.01.2025 - von 9:00 - 12:00 Uhr geöffnet

Standesamt
27.12.2024, 30.12.2024 von 9.00 – 12.00 Uhr geöffnet


Wir bitten um Beachtung!

Jana Schumann
Verbandsgemeindebürgermeisterin

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Öffentliche Bekanntmachung - Planfeststellungsverfahren gem. §35 ff. KwWG

Planfeststellungsverfahren gem. §§ 35 ff. des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und gleichzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 18 ff. des Umwelt-verträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG)) für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie der Klasse 0 (DK 0) und der Klasse I (DK I) am Standort Freyburg-Zeuchfeld (Mineralstoffdeponie Freyburg-Zeuchfeld) (Gemarkung Freyburg, Flur 3, Flurstücke (FS) 153/5, 153/6, 156/5, 156/6, 333, 155/3; Flur 4, FS 4/4, 410, 409, 4/7, 70, 3, 1/4, 84/4, 404, 411,46, 50, 403; Gemarkung Schleberoda, Flur 4, FS 114/1,146,114/2; Gemarkung Zeuchfeld, Flur 4, FS 4/2, 7/27, 7/26, 5/1 und 4/1)

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öffentliche Bekanntmachung_Plan_Deponie Freyburg-Zeuchfeld - Verbandsgemeinde Unstruttal.pdf
2.6 MB

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Bürgerinformation zur Grundsteuerreform ab 01.01.2025

Zu Beginn des Jahres 2025 werden die Grundsteuerbescheide gemäß Grundsteuerreform verschickt.

Das hat zur Folge, dass Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide, Bescheide über die Zerlegung der Grundsteuer und Grundsteuerbescheide, die nach altem, bis zum 31.12.2024 fortgeltendem Recht erlassen worden waren, kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden.

Bei der Verbandsgemeinde Unstruttal eingereichte Widersprüche gegen den Grundsteuermessbescheid ziehen ggf. einen kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid nach sich. Richtet sich die Widerspruchsbegründung gegen den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag, erfolgt eine Ablehnung unsererseits, da Einwendungen gegen die Grundlagenbescheide des Finanzamtes grundsätzlich an das Finanzamt zu richten sind.

Widersprüche gegen den von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz sind an die Verbandsgemeinde Unstruttal zu richten.

Maßgebend zur Berechnung der Grundsteuer ist der vom Finanzamt Naumburg zugearbeitete Grundsteuermessbetrag. Dieser wird mit dem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz multipliziert.

Bitte beachten Sie, dass durch den Widerspruch die Pflicht zur Zahlung nicht aufgehoben wird!

Weitere Hinweise finden Sie unter: https://www.kommunales-sachsen-anhalt.de/media/custom/2348_27273_1.PDF?1730209642

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Flyer Ihre Grundsteuer vor Ort - Deutscher Städte und Gemeindebund.pdf
1.9 MB
Grundsteuerreform Artikel Amtsblatt.pdf
0.1 MB

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Bundesweiter Warntag 2024

Am 12. September 2024 wird wieder die technische Warninfrastruktur getestet. Dazu wird ab 11.00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem des Bundes angeschlossenen Warnmultiplikatoren erfolgen. Die Entwarnung erfolgt gegen 11.45 Uhr.

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Neues aus dem Einwohnermeldeamt

Schließung wegen Umbauarbeiten

Bitte beachten Sie, das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Unstruttal in Freyburg (Unstrut) hat wegen Umbauarbeiten vom 04.10.2024 bis 23.10.2024 geschlossen.

Während der Umbauarbeiten haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ins Einwohnermeldeamt nach Nebra (Unstrut) zu kommen.

Dies wird dann vom 08. bis 22.10.2024, zu folgenden Sprechzeiten geöffnet sein:
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr

Einwohnermeldeamt Nebra (Unstrut)
Rathaus
Promenade 13
06642 Nebra (Unstrut)
Tel. 034461-25676

Das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Unstruttal in Freyburg (Unstrut),
Markt 1, hat an folgenden Samstagen in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr geöffnet:
14.09.2024
09.11.2024

Das Einwohnermeldeamt in Nebra (Unstrut) hat am 01.10.2024 geschlossen.

Ihr Einwohnermeldeamt

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