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Verbandsgemeinde Unstruttal
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  • 06632 Freyburg (Unstrut)
  • Sachsen-Anhalt

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Information – Einsturz Mauer Bahnhofstraße Nebra

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Verwaltung gibt hiermit bekannt, dass es am 17.02.2024 zum Einsturz einer Mauer in der Bahnhofstraße kam. Um die öffentliche Sicherheit für die Allgemeinheit zu gewährleisten, musste eine Vollsperrung der Straße im Gefahrenbereich vorgenommen werden. Seitens des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde Unstruttal wird dringend davon abgeraten, den abgesperrten Gefahrenbereich zu betreten, da hier eine Gefahr für Leib und Leben besteht.
Wir bitten alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die vorübergehenden Unannehmlichkeiten. Derzeit findet die gutachterliche Betrachtung der Situation statt und es ist das Ziel, die Straße schnellstmöglich wieder für den Verkehr freizugeben.

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Bürger Info Mauer 02-2024.pdf
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Interdisziplinärer Realisierungswettbewerb - Schloss Neuenburg

Architekturwettbewerb Schloss Neuenburg

Interdisziplinärer Realisierungswettbewerb liefert Ideen für Schloss Neuenburg
Preisgericht hat getagt / Entwürfe ab 11. November auf Schloss Neuenburg zu sehen

Fast vier Monate sind vergangen, seit die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt im Juli den „Interdisziplinären Realisierungswettbewerb Schloss Neuenburg“ auslobte. Die Kulturstiftung als Eigentümerin der Schlossanlage oberhalb der Stadt Freyburg plant den kulturtouristischen Um- und Ausbau der Vorburg. Am gestrigen Donnerstag tagte das Preisgericht auf Schloss Neuenburg und wählte aus zwölf anonymisiert eingereichten Arbeiten die vielversprechendsten Entwürfe aus. Nach ganztägiger Beratung wurde am Abend das Geheimnis gelüftet und es steht nun fest, welche Büros vom Preisgericht ausgezeichnet werden. Alle Arbeiten sind ab Samstag auf Schloss Neuenburg öffentlich ausgestellt.

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2023_11_10_pm_neuenburg_wettbewerb_entwuerfe_und_preistraeger.pdf
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2023_11_10_pm_neuenburg_wettbewerb_preisgericht.pdf
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2023_11_10_pm_neuenburg_wettbewerb_teilnehmer_final.pdf
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Schließung der Verwaltung am Brückentag

Am Montag den 30.10.2023 bleibt die Verwaltung geschlossen. Wir wünschen unseren Einwohnerinnen und Einwohnern ein schaurig fröhliches Halloween.

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Verbandsgemeindebürgermeisterwahl am 17.09.2023

Das Zwischenergebnis der Verbandsgemeindebürgermeisterwahl können Sie nachfolgend einsehen.

LINK ÖFFNEN

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Netzwerktreffen zum Thema „Lern- und Lesepaten-schaften im Burgenlandkreis“

Frau lernt mit Kind ©www.vgem-dzf.de

Rahmen des Bundesprojektes "Hauptamt stärkt Ehrenamt" findet eine öffentliche Veranstaltung zum Thema „Lern- und Lesepatenschaften im Bur-genlandkreis“ statt.

Wann? Mittwoch, 28. Juni 2023 von 10.00 bis 16.00 Uhr
Wo? Aula der Salztorschule Kramerplatz 13 06618 Naumburg

Neben einem Fachvortrag zur Bedeutung von Lern- und Lesepatenschaften und einer Podiumsdiskussion zu den Bedingungen eines gelungenen Auf-baus und der Erhaltung erfolgreicher Lern- und Lesepatenschafts-Projekten wird es ausreichend Raum und Zeit geben, um miteinander ins Gespräch zu kommen und sich auszutauschen. Eingeladen sind neben bestehenden ehrenamtlichen Lern- und Lesepaten auch Grundschulen, Bibliotheken, für die Thematik relevante Akteure aus der Verwaltung und weitere Interessierte.

Für eine Versorgung mit Speisen und Getränken ist gesorgt. Interessierte melden sich bitte bis spätestens 21.06.2023 über den folgen-den Eveeno-Link für die Veranstaltung an:

Netzwerktreffen zum Thema "Lese- und Lernpatenschaften im Burgenland-kreis" (eveeno.com)

Laut der neustens IGLU-Studie weist jeder vierte deutsche Viertklässler gra-vierende Defizite bei der Lesekompetenz auf (siehe IGLU-Studie: Jeder vierte Viertklässler hat Schwächen beim Lesen | tagesschau.de).

Wer Kindern Spaß am Lesen vermittelt, kann ihnen den Einstieg erleichtern. Ehrenamtliche Lesepaten können dabei eine wichtige Rolle spielen. Das Netzwerktreffen wird im Rahmen des Bundesprojektes "Hauptamt stärkt Ehrenamt" durchgeführt und durch dieses finanziert.

Rückfragen richten Sie bitte an:
Pressestelle Christina Vater
Telefon: 03445 73-1004
Email: pressestelle@blk.de

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2023-06-14_PM_Netzwerktreffen zum Thema Lern- und Lesepatenschaften im BLK.pdf
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Ordnungsamt geschlossen am 30.06.2023

Am 30.06.2023 bleibt das Ordnungsamt (inkl. Einwohnermeldeamt & Standesamt) der Verbandsgemeinde Unstruttal geschlossen.

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Einwohnermeldeamt geschlossen!

Das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Unstruttal bleibt am 03.06.2023 aus technischen Gründen geschlossen.

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Schließung der Verwaltung am Brückentag

Die Verwaltung bleibt am Brückentag, den 19.05.2023, geschlossen.
Sie können uns wieder zur gewohnten Sprechzeit ab Dienstag, den 23.05.2023 - 09.00 Uhr besuchen.

Wir wünschen unseren Bürgerinnen und Bürgern ein paar schöne freie Tage!

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Härtefallhilfen Brennstoffe für Privathaushalte - Informationsangebot

Kurzfassung:
Private Haushalte aus Sachsen-Anhalt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern
(Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas) heizen und 2022 von besonders starken Preissteige-
rungen betroffen waren, können seit 04. Mai 2023 die entsprechenden Härtefallhilfen des
Bundes beantragen. Das MWU bietet hierzu Informationsangebote an.

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) hat uns mitgeteilt, dass die Härtefallhilfen für private Haushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl oder Pellets nutzen und 2022 von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren, ab sofort auf der Antragsplattform des Bundes beantragt werden können.

Es stehen folgende Informationsangebote zur Verfügung:


Es gibt grundsätzlich keine Papieranträge. Die Antragstellung soll elektronisch erfolgen, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. Das elektronische System vermeidet Fehler und Falschangaben und somit kann die Antragsprüfung und die Bewilligung zügig erfolgen. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt kann als zuständige Bewilligungsstelle im Ausnahmefall auch schriftliche Anträge zulassen – sofern Antragsberechtigung vorliegt. Fragen hierzu beantwortet die Investitionsbank.

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Jetzt Partner der Ehrenamtskarte werden!

Mit der Ehrenamtskarte erhalten ehrenamtlich Engagierte in unserem Landkreis bei knapp 50 Akzeptanzstellen attraktive Vergünstigungen. So wollen wir für die wertvolle Arbeit „Danke“ sagen und mehr Menschen dazu bewegen, sich ehrenamtlich zu engagieren. Mit Erfolg: Das Interesse ist groß, seit der Veröffentlichung im Dezember 2022 wurden bereits 380 Karten ausgegeben.

Im Interesse unserer Ehrenamtlichen sind wir nun bestrebt, das Partnernetzwerk kontinuierlich zu erweitern. Alle Partner der Ehrenamtskarte werden mitsamt Logo und Kontaktdaten im Begleitheft zur Ehrenamtskarte abgedruckt, welches mit der Ehrenamtskarte ausgegeben wird (siehe unten).

Werden auch Sie Partner der Ehrenamtskarte!
Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag für das Zusammenleben im Burgenlandkreis.

Weitere Informationen zur Ehrenamtskarte sowie den Partnervertrag finden Sie unter:
Ehrenamt verdient Anerkennung (burgenlandkreis.de)

 

 

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Aufruf Partnersuche Ehrenamtskarte.pdf
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Verpassen Sie nicht, Ihren Papierführerschein gegen den Kartenführerschein einzutauschen

Dringender Hinweis: Verpassen Sie nicht, Ihren Papierführerschein gegen den Kartenführerschein einzutauschen – die Frist läuft bald ab!

Das Straßenverkehrsamt des Burgenlandkreises informiert alle Führerscheininhaberinnen und -inhaber der Jahrgänge 1953-1958 darüber, dass die Umtauschfrist zum 19. Juli 2022 ausgelaufen ist. Für die Jahrgänge 1959-1964 ist die Umtauschfrist zum 19. Januar 2023 ausgelaufen. Wenn bei einer Verkehrskontrolle kein neuer Führerschein vorgezeigt werden kann, droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Ebenso möchte das Straßenverkehrsamt alle Führerscheinbesitzer der Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 daran erinnern, dass diese auch getauscht werden müssen. Hierfür läuft die Umtauschfrist zum 19. Januar 2024 aus.

Um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, bitten wir die Personen der betroffenen Jahrgänge, umgehend zu handeln und ihren Führerschein so schnell wie möglich umzutauschen. In der Vergangenheit gab es gegen Ende des Jahres einen Ansturm von Anträgen, der zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung führte. Ein fristgerechter Umtausch des Führerscheines könnte dann gegebenenfalls nicht mehr gewährleistet werden.

Das Einreichen eines Antrages beim Straßenverkehrsamt des Burgenlandkreises ist einfacher geworden. Mit dem neuen Verfahren ist es nicht mehr nötig, persönlich zu erscheinen. Stattdessen können alle erforderlichen Dokumente per Post eingereicht werden. Um diesen Service in Anspruch zu nehmen, schicken Sie einfach eine Kopie Ihres Führerscheines oder das Original zusammen mit den entsprechenden Unterlagen an die Schönburger Straße 41 in 06618 Naumburg (Saale).

Das gilt es zu beachten:

Bitte beachten Sie, dass Sie nur bei Einsendung des Originals den neuen Führerschein per Post zugesandt bekommen. Bei Einsendung des alten Führerscheins in Kopie ist der neue Führerschein persönlich bei einer der Zweigniederlassungen der Führerscheinstelle abzuholen. Eine detaillierte Beschreibung des Umtauschverfahrens, der Antragsunterlagen und der erforderlichen Dokumente finden Sie auf der Website des Burgenlandkreises unter Umtausch, Ausstellung, Erneuerung (www.burgenlandkreis.de/de/fuehrerscheinumtausch.html).

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2023-04-28_PM Führerscheinumtausch.pdf
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Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Corona Urlaubsverordnung

Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Corona Urlaubsverordnung in Kraft getreten

Diese Verordnung ist am 26. April 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt verkündet worden und in Kraft getreten, s. Anlage.
Damit wurden § 1 Satz 2 und 3 (Betreuung gesunder Kinder) der 2. Corona UrlVO zum 08.04.2023 sowie § 2 (Akute Pflege) der 2. Corona UrlVO zum 01.05.2023 aufgehoben.

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Anschreiben SGSA 03052023.PDF
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Anlage - 03052023.PDF
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Ehrenamt verdient Anerkennung

Ehrenamt verdient Anerkennung

Ob im kulturellen, gastronomischen, sportlichen oder kreativen Bereich, Ehrenamt verdient eine vielseitige Honorierung durch regionale Partner.

Deshalb hat der Burgenlandkreis die Ehrenamtskarte ins Leben gerufen. Sie dient als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für die vielen ehrenamtlich tätigen Menschen in unserem Landkreis.

Engagieren Sie sich mindestens 2 Stunden pro Woche oder 100 Stunden im Jahr im Ehrenamt im Burgenlandkreis? Dann beantragen Sie doch die Ehrenamtskarte! Mit ihr erhalten Sie zahlreiche attraktive Vergünstigungen bei über 40 Partnern.

Hier klicken:
Ehrenamt verdient Anerkennung (burgenlandkreis.de)

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Aktuelle Nachrichten zum Thema Corona-Virus vom 20.02.2023

Test- und Maskenpflicht fallen zum 01. März 2023

die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben sich darauf verständigt, dass aufgrund der stabilen Infektionslage zum 01. März 2023 fast alle Test- und Maskenpflichten auslaufen.

Damit endet die Testpflicht für Besucher medizinischer Einrichtungen und die Maskenpflicht für die Beschäftigten sowie Bewohner von Pflegeheimen.

Diese Maßnahmen sollten ursprünglich noch bis zum 07. April 2023 gelten. Lediglich für Arzt-, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher/-innen soll weiterhin die Maskenpflicht gelten.

Zur Begründung führte der Bundesgesundheitsminister die seit Wochen stabile Infektionslage an. Die 7-Tage-Inzidenz stagniere. Die Krankenhäuser könnten die Corona-Kranken gut versorgen. Der Anteil der COVID-Toten in Pflegeheimen sei zuletzt stark gesunken. In den Vorjahren waren noch rund 15 Prozent aller COVID-Toten in den Heimen zu beklagen. Beim Besuch von medizinischen Einrichtungen sei weiterhin Vorsicht geboten. Deshalb soll hier die Maskenpflicht noch aufrechterhalten werden. Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen.

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Anschreiben SGSA 20022023.PDF
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Information zur Erhebung zur Umlage der Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Mittlere Saale - Weiße Elster“ und „Untere Unstrut“

Die Verbandsgemeinde Unstruttal ist gemäß § 54 Abs. 3 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) gesetzliches Mitglied in den Unterhaltungsverbänden „Untere Unstrut“ und „Mittlere Saale - Weisse Elster“. Auf der Grundlage dieser Pflichtmitgliedschaft hat die Verbandsgemeinde Mitgliedsbeiträge an diese Unterhaltungsverbände nach § 28 Wasserverbandsgesetz (WVG) zu zahlen.

Die Unterhaltungsverbände sind in ganz Sachsen-Anhalt gegründete Wasser - und Bodenverbände. Sie pflegen die Gewässer 2. Ordnung in ihren Verbandsgebieten, damit ein ordnungsgemäßer Zustand sowie die Funktion der Gewässer und ihrer Ufer erhalten wird. Die Gewässerunterhaltung ist eine gesetzlich geregelte Pflichtaufgabe. Sie dient grundsätzlich allen Bürger und Bürgerinnen, da sie Voraussetzung für den Abfluss des Niederschlagswassers in unseren Flüssen und Bächen ist. Der Umfang der Gewässerunterhaltung ist in § 52 Abs. 1 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) geregelt.

Die Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises hat der Verbandsgemeinde Unstruttal per „Zwangssatzung“ die Umlage dieser Mitgliedsbeiträge auf die Eigentümer der Grundstücke im jeweiligen Verbandsgebiet auferlegt. Aufgrund der vorgenannten Verpflichtung zur Einnahmebeschaffung wurden erstmals in 2022 Umlagebescheide für das Erhebungsjahr 2018 verschickt. Die Umlage erfolgt jährlich.

Einen Umlagebescheid erhält, wer zum Zeitpunkt der Erhebung Eigentümer des Grundstückes ist. Maßgeblich ist immer die rechtskräftige Eintragung des Eigentümers im Grundbuch.

Sind Flächen verpachtet, hat sich der Grundstückseigentümer selbst mit dem Pächter zu einigen. Schuldner der Umlage bleibt der Eigentümer. Er erhält den Bescheid und hat die Umlage zu zahlen.

Sind Flächen bereits verkauf, ist immer die rechtskräftige Eintragung des Eigentümers im Grundbuch ausschlaggebend. Dieser ist beim zuständigen Grundbuchamt hinterlegt und kann auch nur auf Antrag des Eigentümers beim Grundbuchamt geändert werden. Eine Eigentumsübertragungsvormerkung im Grundbuch ersetzt diese nicht. Den Bescheid erhält, wer im Erhebungszeitraum als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten macht die Verbandsgemeinde von der Möglichkeit Gebrauch, Kleinbeträge unter 5,00 € je Umlageschuldner nicht zu erheben.

Nähere Informationen zu den Unterhaltungsverbänden und deren Arbeit erhalten Sie auf den entsprechenden Internetseiten. Die komplette Satzung der Verbandsgemeinde Unstruttal zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Mittlere Saale – Weisse Elster“ und „Untere Unstrut“ kann unter https://www.verbgem-unstruttal.de/de/satzungen.html eingesehen werden.

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Parktickets in FREYBURG (UNSTRUT) einfach per App bezahlen

Easypark Freyburg (U.)

Die Stadt Freyburg (Unstrut) bietet Ihnen ab sofort das Parken mit der EasyPark App an – als Alternative zum Ticketkauf am Parkscheinautomaten.

Es war nur eine Idee von Herrn Marcus Jaki, Mitarbeiter (Hauptamt / IT) der Verbandsgemeinde Unstruttal, welcher Easypark bis dato nur als Nutzer kannte.
Ein kurzes Gespräch mit dem Bürgermeister der Stadt Freyburg (Unstrut), Udo Mänicke, und anschließende Zustimmung im Stadtrat, führten zur Umsetzung des Projekts unter Mitwirkung der Sachbearbeiterin für ruhenden Verkehr im Ordnungsamt, Frau Nicole Thurig sowie Herrn Jaki. „Smart Parking Manager“ Maks Bradtmöller von der Firma Easypark brachte zum Abschluss die neue Beschilderung persönlich vorbei.

Das Handyparken besitzt viele Vorteile: Autofahrer müssen kein passendes Kleingeld mehr bereithalten und vorausschauend in den Parkscheinautomaten einwerfen. Mit der EasyPark-App können Sie die Parkzeit flexibel starten, stoppen oder verlängern. Überbezahlung oder eiliges Nachlösen am Automaten gehören somit der Vergangenheit an. Außerdem werden die Parkvorgänge in Freyburg (Unstrut) minutengenau abgerechnet.

So funktioniert die App: 3 Schritte zum digitalen Parken

  1. Einfach die EasyPark-App auf das Smartphone herunterladen, registrieren und die gewünschte Zahlart auswählen: Lastschrift, Kreditkarte, paydirekt, Apple Pay oder PayPal.
    Über folgenden Link können Sie die kostenlose EasyPark-App herunterladen: https://invite.easypark.net/Jetztladen

  2. Beim Öffnen der App zeigt diese stets die aktuelle Parkzone auf der Karte an: Standort überprüfen, auf P klicken, die Parkzeit mit dem Rad bestimmen und den Parkvorgang starten.

  3. Zum manuellen Stoppen oder Verlängern erneut das Rad bedienen. Das Parken endet ansonsten automatisch, sobald die eingestellte Parkzeit abläuft.

Die Nutzer können alle anfallenden Kosten in der App einsehen, die Abrechnung erfolgt minutengenau. EasyPark erhebt eine Transaktionsgebühr für jeden Parkvorgang, diese beträgt in Freyburg (Unstrut) 15% (mind. 20  Cent) der jeweiligen Parkgebühren.

Die Kontrolleure (m/w) der Verbandsgemeinde Unstruttal prüfen anhand des Nummernschildes, ob ein digitaler Parkschein hinterlegt ist.

Jana Schumann, Verbandsgemeindebürgermeisterin, ist stolz auf ihre Mitarbeiter und die Umsetzung der nicht aufzuhaltenden Digitalisierung.

Anruf oder SMS statt App
Eine Alternative zur App ist die Anruf-Funktion von EasyPark. Dafür müssen Sie sich zunächst registrieren auf www.easypark.de oder unter der Servicenummer 0221 260 1899. Danach können Sie per Anruf einen Parkvorgang starten und jederzeit wieder beenden. Die Abrechnung der Parkgebühren erfolgt über die ausgewählte Zahlart.

Die dritte Möglichkeit ist die SMS-Funktion: Hierfür senden Sie eine SMS mit der Parkzone, dem Kfz-Kennzeichen und der gewünschten Parkdauer an die Telefonnummer 44077 und erhalten eine Bestätigung per SMS.

Hilfe benötigt?
Bitte senden Sie Ihre Anliegen an post@easypark.net (bitte geben Sie als Referenz Ihre Mobilnummer, Ihr KFZ-Kennzeichen oder Ihre Kundennummer an).
Eine Kundenhotline ist Mo-Fr von 08.00 - 18.00 unter 0221 260 1899 erreichbar.

Sie möchten auch bargeldlos und flexibel in FREYBURG (UNSTRUT) parken? Unter dem folgenden Link können Sie die kostenlose EasyPark-App herunterladen und sofort losparken: https://invite.easypark.net/Jetztladen

Foto vlnr.: Christopher Radenz [stellv. Ordnungsamtsleiter]; Marcus Jaki [Hauptamt / IT]; Jana Schumann [Verbandsgemeindebürgermeisterin]; Maks Bradtmöller [Easypark]; Udo Mänicke [Bürgermeister Stadt Freyburg (U.)]

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Wir "schöffen" das!

Wir schöffen das!

Wie im Betreff ersichtlich, finden in diesem Jahr erneut die Schöffenwahlen statt.

Der Bundesverband hat dazu ein Projekt erarbeitet, das vom Bundesministerium der Justiz gefördert wird. Für uns ist diese Förderung das erste Mal, aber der bisherige Erfolg ist überragend!

Ziel ist es, vor allem jüngere Menschen in unserer Gesellschaft für dieses so wichtige Amt anzusprechen und dafür zu interessieren. Leider wird für dieses Ehrenamt nur alle fünf Jahre geworben – nämlich zur Zeit der Schöffenwahl – so dass es in der Gesellschaft viel zu wenig bekannt ist. Diesen Umstand will das Projekt, mit zahlreichen Maßnahmen, entgegentreten und die Kommunen bei der Suche nach geeigneten Kandidaten unterstützen.

Die eingerichtete Landingpage - erreichbar im Internet unter: www.schoeffenwahl2023.de - gibt einen Einblick und die Anforderungen an das Amt.

Das Thema kann aktueller nicht sein: „Demokratie stärken – Schöffe werden!“

„WIR SCHÖFFEN DAS!“

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Flyer_DVS_Schoeffenwahl_sw23.pdf
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Jugendschöffe_Bewerbungsformular_2023.pdf
1 MB
Schöffe_Bewerbungsformular_2023.pdf
1 MB

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Rundfunkbeitrag - Änderung der Bankverbindung

"Ab 1. Januar 2023 ändern sich die Bank­verbindungen des NDR, des RBB und des ge­mein­samen Kontos aller Lan­des­rund­funk­an­stalten. Für Bei­trags­zahlende aus den Sen­de­ge­bieten des RBB (Berlin, Bran­den­burg) und des NDR (Ham­burg, Mecklenburg-Vor­pommern, Nieder­sachsen, Schles­wig-Hol­stein) heißt es auf­ge­passt."

[https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/hinweise/aenderungen_bei_der_bankverbindung_von_ndr_rbb_und_dem_gemeinsamen_konto_aller_rundfunkanstalten/index_ger.html]

 

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Änderung Kontodaten der Rundfunkanstalten.pdf
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Aktuelle Nachrichten zum Thema Corona-Virus vom 03.01.2023

Aufhebungserlass Corona und Kinderbetreuung

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt (MS) hat am 22.12.2022 den als Anlage beigefügten Aufhebungserlass bzgl. Kindertagesbetreuung und Corona herausgegeben.
Mit dem Erlass wird der Erlass des MS vom 10.06.2022 über den Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen des Landes Sachsen-Anhalt unter Pandemiebedingungen aufgehoben.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

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Anschreiben SGSA 03012023.PDF
19 KB
Anlage - 03012023.PDF
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Sprechzeiten der Verbandsgemeinde Unstruttal

oeffnungszeiten feiertage

zwischen Weihnachten und Neujahr

Das Verwaltungsamt der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1 in 06632 Freyburg (Unstrut) bleibt vom 27.12.2022 bis einschließlich 31.12.2022 geschlossen.

 

 

 

Einwohnermeldeamt in Nebra (Unstrut)
am 27.12.2022 und am  03.01.2023 geschlossen

Einwohnermeldeamt in Freyburg (Unstrut)
am 27.12.2022 von 9:00 – 12:00 Uhr geöffnet

Standesamt
am 27.12.2022 von 9.00 – 12.00 Uhr geöffnet

 

 

Wir bitten um Beachtung!

Jana Schumann
Verbandsgemeindebürgermeisterin

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Aktuelle Nachrichten zum Thema Corona-Virus vom 13.12.2022

Schreiben von Ministerin Grimm-Benne betreffend CoV19-Bundesimpfkampagne

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 06.12.2022 hat Ministerin Grimm-Benne die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte über das Ende öffentlicher Impfangebote zum 31.12.2022 und den Rückbau der Impfstellen ab 2023 informiert.

Wir geben Ihnen das Schreiben nachrichtlich zur Kenntnis.

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Anschreiben SGSA 13122022.PDF
0.1 MB
Anlage - 13122022.PDF
1.1 MB

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Aktuelle Nachrichten zum Thema Corona-Virus vom 07.12.2022

18. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes läuft aus

Die aktuell noch bis einschließlich 07.12.2022 geltende 18. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes läuft aus. Geregelt war hier zuletzt praktisch nur noch die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr.
Beim Schutz vor Corona setzt die Landesregierung künftig vor allem auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und auf die bundeseinheitlichen bis zum 07.04.2023 geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Nach diesen sind z. B. Fahrgäste in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenfernverkehrs oder Personen in Krankenhäusern, Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen zum Tragen einer Atemschutzmaske verpflichtet.
Beschäftigte in Krankenhäusern oder in der Pflege müssen darüber hinaus mindestens dreimal pro Woche einen Testnachweis vorlegen.
Als Anlage 1 beigefügt ist die diesbezügliche Erklärung der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 06.12.2022 sowie als Anlage 2 die Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 06.12.2022.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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Anschreiben SGSA 07122022.PDF
0.1 MB
Anlage 1 - 07122022.PDF
0.4 MB
Anlage 2 - 07122022.PDF
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Bundesweiter Warntag am 08.12.2022

Ablauf und Hintergrundinformationen

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 08. Dezember 2022 findet der Bundesweite Warntag statt.

Ablauf des Bundesweiten Warntages
Am 08. Dezember 2022 erproben Bund, Länder und die teilnehmenden Kommunen ihre Warnsysteme in einer gemeinsamen Übung. Dazu wird um 11 Uhr eine Warnung ausgelöst.
Dabei kommen unterschiedliche Warnmittel zum Einsatz wie z. B. Radio und Fernsehen, digitale Stadtanzeigetafeln oder Warn-Apps wie NINA. Über die einzelnen Warnmittel informiert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) unter folgendem Link, unter dem auch die App NINA kostenlos zum Download bereitsteht:
https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warnung-in-Deutschland/So-werden-Sie-
gewarnt/so-werden-sie-gewarnt_node.html

Um 11:45 Uhr gibt es eine Entwarnung.

Cell Broadcast als Warnmittel
Beim Warntag wird Cell Broadcast zum ersten Mal getestet.
Cell Broadcast ist eine Warnnachricht, die direkt aufs Handy geschickt wird. Hierbei muss besonders bedacht werden, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Mobilfunkgeräte unter Umständen so konfigurieren müssen, dass die Warnung auch empfangen werden kann. Dabei sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Nicht alle Handys können Cell Broadcast-Nachrichten empfangen, vor allem ältere Geräte.
  • Jedes Mobilfunkendgerät, muss über eine aktuelle Softwareversion verfügen, die den Empfang von Cell Broadcast-Warnmeldungen unterstützt.
  • Für den Empfang der Probewarnung am 8. Dezember 2022 muss das Gerät eingeschaltet sein und darf nicht im Flugmodus sein.


Feedback mittels Online-Umfrage
Beim BBK kann am 8. Dezember 2022 ab 11:00 Uhr unter folgender Adresse ein Feedback zum Bundesweiten Warntag gegeben werden: https://warntag-umfrage.de/

Hintergrund Bundesweiter Warntag
Am Bundesweiten Warntag sollen die technischen Abläufe im Fall einer Warnung und auch die Warnmittel selbst auf ihre Funktion und auf mögliche Schwachstellen hin überprüft werden. Im Nachgang werden von den Verantwortlichen gegebenenfalls Verbesserungen vorge nommen und so das System der Bevölkerungswarnung sicherer gemacht. Der Bundesweite Warntag dient weiterhin dem Ziel, die Menschen in Deutschland über die Warnung der Bevölkerung zu informieren und sie damit für Warnungen zu sensibilisieren. Ausführlich wird dies in den beiliegenden FAQ (s. Anlage 1) erläutert.

BBK-Information für Kommunen zum Warnmittelkataster
Auf Vorschlag des BBK wurde 2021 eine länderoffene Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände eingesetzt, um ein Warnmittelkataster zu erstellen. Ziel des Warnmittelkatasters ist es, einen Überblick über die vorhandenen Warninfrastrukturen zu erhalten. Das Kataster wird derzeit erstellt, indem die Daten von Bund, Länder und Kommunen zur Warninfrastruktur erfasst werden. Die beiliegende Information für Kommunen zum Warnmittelkataster (s. Anlage 2) erläutert dies näher.

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Anschreiben SGSA - 06122022.PDF
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Anlage 1 - 06122022.PDF
0.4 MB
Anlage 2 - 06122022.PDF
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Aktuelle Nachrichten zum Thema Corona-Virus vom 28.11.2022

Begründung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Achtzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Wir nehmen Bezug auf unsere Aktuellen Nachrichten zum Thema Corona-Virus vom 23.11.2022.
Als Anlagen beigefügt übersenden wir Ihnen die vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zur Verfügung gestellte Begründung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Achtzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung als Lesefassung mit Änderungskennung im Word- und PDF-Format.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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Anschreiben SGSA 28112022.PDF
0.1 MB
Anlage 1 - 28112022.docx
87 KB
Anlage 2 - 28112022.PDF
0.2 MB

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Hinweise zu den Steuervordrucken

Artikelbild Logo Sachsen-Anhalt Finanzamt
Artikelbild Logo Sachsen-Anhalt Finanzamt

Ab dem 1. Januar 2023 werden in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden die Einkommensteuervordrucke 2022 ff. nicht mehr zur Entnahme ausgelegt.
Um Papiervordrucke weiterhin zu nutzen oder alternativ auch in elektronischer Form nutzen zu können, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

1. ELSTER-Portal (Link: www.elster.de)

2. einfachELSTER (Link: www.einfach.elster.de/erklaerung/ui/)

3. Formulare als Ausdruck aus dem Vordruckcenter des Bundes (Link: www.formulare-bfinv.de)

4. Versand durch die Finanzämter

5. Abholung in Ihrem Finanzamt

Alle Details und Erläuterungen finden Sie in der Anlage (PDF).

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20220_11_24-Finanzamt.pdf
0.1 MB

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