I. Bundesförderung „Corona-gerechte Um- und Aufrüstung sowie den Neueinbau von sogenannten stationären raumlufttechnischen (RLT) Anlagen und Zu-/ Abluftventilatoren“
Als Beitrag zur Pandemiebekämpfung fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) seit gut einem Jahr die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung sowie den Neueinbau von sogenannten stationären raumlufttechnischen (RLT) Anlagen und Zu-/ Abluftventilatoren.
Nunmehr hat das BMWi die Bundestagsfraktionen mit dem als Anlage 1 beigefügte Schreiben vom 12.11.2021 darauf hingewiesen, dass nach Wegfall der epidemischen Lage von nationaler Tragweite sich das für die Bundesförderung erforderliche erhebliche Bundesinteresse nicht mehr argumentativ begründen ließe. Die Bundesförderung würde daher - wie im Kabinettbeschluss vom 25.08.2020 vorgesehen - zum Ende dieses Jahres auslaufen. Eine andere Begründung des für eine Verlängerung des Programms oder ein Folgeprogramm erforderlichen erheblichen Bundesinteresses ist derzeit nicht ersichtlich.
II. Förderung der mobilen Luftreinigungsgeräte und CO2-Ampeln in Schulen
Auf Nachfrage der Landesgeschäftsstelle beim Ministerium für Bildung (MB) zum Stand der Förderung der mobilen Luftreinigungsgeräte und CO2-Ampeln in Schulen, hat das MB Folgendes mitgeteilt:
„Zur Ausreichung der Fördermittel hat das MB den Entwurf der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten an Schulen“ erarbeitet.
Der Entwurf wurde dem Ministerium der Finanzen und dem Landesrechnungshof gem. VV/VV-Gk Nr. 14.2 zu § 44 LHO zur Herstellung des Einvernehmens zugeleitet. Nach Herstellung des Einvernehmens beabsichtigt das MB die Veröffentlichung der Richtlinie im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt. Gleiches gilt für den Entwurf der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Anschaffung und Inbetriebnahme von CO2-Ampeln an Schulen“.
III. Testbedarf in Schulen in der 47. Kalenderwoche
Das Ministerium für Bildung (MB) hat den Landkreisen und kreisfreien Städten die als Anlage 2 beigefügte Liste der Testbedarfe an den Schulen in der 47. Kalenderwoche zur Kenntnis gegeben. Die Lieferung der Antigen-Selbsttests erfolgt am 18.11.2021.
Das MB bittet die Landkreise und kreisfreien Städte, immer spätestens am Freitag einer Woche zu melden, wie viele Tests zur Wiederauffüllung der einkalkulierten Reserven von 3.000 Tests je Landkreis benötigt werden. So soll sichergestellt werden, dass immer ein Bestand mit 3.000 Tests verfügbar ist, gleichzeitig soll vermieden werden, dass die Lagerkapazitäten vor Ort überstrapaziert werden.
IV Entwicklung auf Bundesebene
Angesichts der dramatisch ansteigenden Infektionszahlen und der Tatsache, dass es keine parlamentarische Mehrheit für eine Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gibt und diese damit am 25.11.2021auslaufen wird, hat der Bundestag in erster Lesung über einen Änderungsantrag zum Infektionsschutzgesetz debattiert. Dabei soll ein bundesweit einheitlicher Maßnahmenkatalog auch bei Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gelten. Ein erneuter Lockdown und Schulschließungen soll es zukünftig nicht mehr geben. Stattdessen sollen Abstandsgebote in öffentlichen Räumen, das Tragen von Masken sowie 3G etwa für Betriebe und Veranstaltungen eingeführt werden können. Corona-Schnelltests wieder kostenlos werden.
Basismaßnahmen für Länder weiter möglich
Die Länder sollen weiterhin aus einem Katalog an Maßnahmen wählen können. Genannt werden die Anordnung eines Abstandsgebots, die Maskenpflicht, die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, verpflichtende Hygienekonzepte, Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen wie Hochschulen oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie die Verarbeitung von Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Teilnehmern einer Veranstaltung. Die Maßnahmen sollen erstmal bis zum 19.03.2022 unabhängig von der festgestellten epidemischen Notlage ergriffen werden können.
Für Arbeitgeber soll es die Möglichkeit geben, unabhängig von der epidemischen Lage in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen zur Verhinderung von Infektionen Daten zum Impf- und Genesenenstatus der Beschäftigten zu verarbeiten. Darüber hinaus soll die CoronaArbeitsschutzverordnung verlängert werden. Ferner sollen die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld auf das Jahr 2022 ausgedehnt werden.
Kostenlose Bürgertest kommen wieder
Die Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 13.11.2021 in Kraft getreten.
Mit den Änderungen der TestV wird im § 4a die kostenlose Bürgertestung wieder eingeführt. Zudem wird geregelt, dass Beauftragungen von Teststellen, die bis zum 13.11.2021 bestanden haben, fortgelten. Eine Beauftragung zusätzlicher weiterer Leistungserbringer ist nur gültig, wenn sie bis zum 15.12.2021 erfolgt.
Weiteres Vorgehen Am 18.11.2021 sollen die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes im Bundestag und am 19.11.2021 in einer Sondersitzung des Bundesrates beschlossen werden. Darüber hinaus soll in der dieser Woche eine Ministerpräsidentenkonferenz mit der geschäftsführenden Bundesregierung weitere Schritte zum bundeseinheitlichen Vorgehen beraten.
V. Weiteres Vorgehen auf Landesebene
Unter Berücksichtigung der Entwicklung auf Bundesebene und des dort beschlossenen Maßnahmenkataloges beabsichtigt die Landesregierung Sachsen-Anhalt die Vierzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in der kommenden Woche zu schärfen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.