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Verbandsgemeinde Unstruttal
  • Markt 1
  • 06632 Freyburg (Unstrut)
  • Sachsen-Anhalt

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Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet und Solaranlagen am Bahnhof“ in Reinsdorf

Der Gemeindetrat der Stadt Nebra (Unstrut) hat in öffentlicher Sitzung am 22.04.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet und Solaranlagen am Bahnhof“ nach § 13a BauGB mit Begründung gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen.

Von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Teilflurstück 57/37 der Flur 6 der Gemarkung Reinsdorf. Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Ortslage Reinsdorf zwischen der Straße „Bahnhofsweg“ (Landesstraße L 213) und der Bahntrasse mit dem eigentlichen Bahnhofsgelände. Die Lage in der Ortschaft ist im Anschluss dieser Bekanntmachung dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet und Solaranlagen am Bahnhof“ (Stand März 2021) wird mit Begründung und Anlagen in der Zeit

vom 07.06.2021 bis einschließlich 09.07.2021

Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Da auf Grund der derzeitigen Situation die Verwaltung für den Publikumsverkehr geschlossen ist, weisen wir darauf hin, dass interessierte Bürger die Unterlagen nach vorheriger Anmeldung, per Telefon 034464/3000 oder per E-Mail (bauamt@verbgem-unstruttal.de) einsehen können. Die Planunterlagen in Papierform sind in einem separaten Raum der Bauverwaltung über den gesamten Zeitraum der Auslegung zugänglich. Fragen, Hinweise und Anregungen zu den Planunterlagen können im Zeitraum der öffentlichen Auslegung telefonisch gestellt bzw. schriftlich per E-Mail an folgende Kontaktadressen gesandt werden:

- Tel.: 034464/3000
- E-Mail (bauamt@verbgem-unstruttal.de)

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Entwurf können während der Auslegungszeit ebenso auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Unstruttal für die Stadt Nebra (Unstrut) eingesehen werden:

www.verbgem-unstruttal.de > Aktuelles > Bekanntmachungen

Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB, mit den Einschränkungen nach § 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB.

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail (bauamt@verbgem-unstruttal.de) und/ oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Nebra (Unstrut), den 28.04.2021


Antje Scheschinski
Bürgermeisterin

Symbol Beschreibung Größe
Anlage_Geltungsbereich.pdf
0.2 MB
Nebra_Anlage_LageOrtschaft.pdf
1.2 MB
Reinsdorf_BP_Bahnhof_Anlage_1_Einzelfallprüfung.pdf
0.3 MB
Reinsdorf_BP_Bahnhof_Anlage_2_Prüfschema.pdf
0.8 MB
Reinsdorf_BP_Bahnhof_Begründung_Entwurf.pdf
0.8 MB
Reinsdorf_BP_Bahnhof_Planzeichnung_Entwurf.pdf
0.3 MB
Reinsdorf_BP_Bahnhof_Textfestsetzung_Entwurf.pdf
0.2 MB
Reinsdorf_BP_Bahnhof_Anlage_3_Hochwassergefahrenkart.pdf
1.5 MB
Reinsdorf_BP_Bahnhof_Anlage_4_Artenschutz.pdf
0.7 MB
Reinsdorf_BP_Bahnhof_Anlage_5_Altlasten.pdf
0.8 MB

© Marcus Jaki E-Mail

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