Kontakt
- Markt 1
- 06632 Freyburg (Unstrut)
- Sachsen-Anhalt
Telefon
- Tel. 034464 30020
- Fax 034464 30060
Web
Umfrage
Nachfolgende Umfrage wird im Rahmen der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung durchgeführt.
Die Ergebnisse der Umfrage sollen in die Wärmeplanung einfließen und zur Bürgerinformationsveranstaltung am 25.02.2026 im Bürgerhaus Wetzendorf ausgewertet werden.
Wenn Sie im Verwaltungsgebiet der Verbandsgemeinde Unstruttal wohnen, bitten wir Sie um Teilnahme. Die Beantwortung der Fragen dauert 2-5 min und ist anonym.
Fragen- und Antwortserie zur Kommunalen Wärmeplanung
Die Verbandsgemeinde Unstruttal hat mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung begonnen. Dieser Wärmeplan stellt eine langfristige Strategie dar. Ziel ist es, gemeinsam mit der Kommune, Netzbetreibern und Energieversorgern Optionen für eine zukünftige Versorgung mit erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2045 zu entwickeln. Dabei sollen auch bestehende Effizienzpotenziale, wie Energieeinsparungen durch Gebäudesanierungen, genutzt werden. Die erarbeiteten Optionen sollen später von Wärmenetzbetreibern, Energieversorgern und der Kommune umgesetzt werden, wobei die Aspekte Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Bezahlbarkeit und Zuverlässigkeit im Vordergrund stehen.
Die Verbandsgemeinde Unstruttal möchte die Bürgerinnen und Bürger aktiv in diesen Prozess einbeziehen und informiert sie über wichtige Zwischenschritte. Zudem werden Fragen und Antworten zur Wärmeplanung beantwortet…
Frage: Welchen Mehrwert hat die Wärmeplanung?
Antwort: Ein zentraler Aspekt der technischen Untersuchungen ist die Analyse, welche Teilgebiete der Kommune für bestimmte Versorgungsoptionen geeignet sind. Auf dieser Grundlage wird das Gemeindegebiet am Ende der Wärmeplanung in verschiedene, gesetzlich festgelegte Versorgungsgebiete unterteilt, die für das Zieljahr 2045 gelten.
Die möglichen Gebiete sind:
Wärmenetzgebiet: Hier könnte ein Wärmenetz entstehen, das viele Gebäude zentral mit Wärme versorgt, insbesondere in dicht bebauten Bereichen, wo größere Gebäude oder öffentliche Einrichtungen die Grundauslastung und eine Wirtschaftlichkeit des Netzes sicherstellen können.
Wasserstoffnetzgebiet: In bestimmten Gebieten könnte Wasserstoff als Energieträger genutzt werden, sofern die entsprechende Infrastruktur vorhanden oder geplant ist. Wann Wasserstoff in unserem Verwaltungsgebiet in ausreichender Menge und vor allem zu einem attraktiven Preis verfügbar ist, ist jedoch derzeit noch unklar.
Dezentrales Versorgungsgebiet: In weniger dicht bebauten Gebieten, wie etwa mit vielen Einfamilienhäusern, wird oft eine dezentrale Wärmeversorgung wahrscheinlich sein.
Die Energie wird direkt vor Ort erzeugt.
Der Mehrwert der kommunalen Wärmeplanung liegt darin, eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten, um die Wärmeversorgung bis 2045 treibhausgasneutral zu gestalten. Für die Bewohnerinnen und Bewohner bedeutet dies, dass frühzeitig klar wird, welche Versorgungsart für ihre Wohnlage vorgesehen ist, was langfristige Planungssicherheit schafft. Die kommunale Wärmeplanungsstrategie muss alle fünf Jahre auf Aktualität geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Frage: Sind die Ergebnisse der Wärmeplanung für mich bindend?
Antwort: Nein, die Wärmeplanung ist eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung. Ihre Ergebnisse sind nicht verpflichtend, sondern haben einen empfehlenden Charakter. Sie gibt der Kommune eine Zielrichtung vor, ohne dass für die Bürgerinnen und Bürger Pflichten oder Rechte bezüglich eines Anschlusses abgeleitet werden können.
Frage: Es wurde kurz vor dem Beschluss des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eine neue Gasheizung eingebaut. Welche Auswirkungen sind für solche neu eingebauten Heizungen zu erwarten?
Antwort: Nach aktueller gesetzlicher Lage kann die Heizung bis maximal 2045 so weiter betrieben werden. Erst wenn wieder eine neue Heizung eingebaut wird, muss diese die Anforderungen aus dem GEG erfüllen. Das heißt, wenn Sie nach Juni 2028 wieder eine neue Heizung einbauen, muss diese zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben sein.
Frage: Was bedeutet „H2-Ready“? Sollte ich bei der Umrüstung meiner Gastherme darauf achten, um zukunftssicher zu sein?
Antwort: „H2-Ready“ bedeutet, dass eine Gasheizung technisch so ausgelegt ist, dass sie einen bestimmten Anteil Wasserstoff im Erdgasgemisch (meist bis zu 20 %) ohne größere Anpassungen verbrennen kann. Manche Hersteller werben damit, dass ihre Geräte später auf 100 % Wasserstoff umrüstbar sind – das ist aber aktuell weder flächendeckend erprobt noch infrastrukturell gesichert.
Für die nächsten Jahre kann „H2-Ready“ eine Übergangslösung sein, wenn man ohnehin eine Gasheizung einsetzt. Langfristig ist es keine Garantie für Zukunftssicherheit, da die Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045 stark auf Wärmepumpen, Fernwärme und erneuerbare Energien ausgerichtet wird. Die Wasserstoffversorgung für private Haushalte ist derzeit unklar und wird voraussichtlich nur in Ausnahmefällen relevant sein.
Frage: Wird mein Zuhause bald zur Baustelle?
Antwort: Nicht unbedingt. Die Wärmeplanung zeigt auf, wie die Wärmeversorgung in unserer Region klimafreundlich werden kann – aber sie macht keine Vorschriften für einzelne Gebäude.
Ob und wann bei Ihnen gebaut wird, hängt von vielen Faktoren ab: Ihrer aktuellen Heizung, möglichen Förderprogrammen und den Plänen der Kommune. Vorerst ist demnach vor Ihrer Haustür keine Baustelle zur Errichtung eines Fernwärmenetzes zu erwarten. Sollten Sie in einem Wärmenetzgebiet wohnen, werden Sie rechtzeitig darüber und über die Folgeschritte zum Fernwärmenetz in Kenntnis gesetzt.
Frage: Was bringt mir das Ganze – außer Klimaschutz?
Antwort: Eine moderne Wärmeversorgung kann Ihre Heizkosten langfristig stabilisieren, den Wert Ihrer Immobilie steigern und Ihnen mehr Komfort bieten.
Wer heute investiert, profitiert morgen – zum Beispiel durch geringere Betriebskosten, weniger Wartungsaufwand oder Fördermittel.
Und: Sie leisten einen aktiven Beitrag zur Zukunft unserer Region.
Frage: Kann ich mitreden – oder wird über meinen Kopf hinweg entschieden?
Antwort: Sie können mitreden! Die Wärmeplanung lebt vom Dialog. Ob bei Infoveranstaltungen, über das Bürgerpostfach oder bei lokalen Aktionen – Ihre Fragen, Ideen und Erfahrungen sind gefragt. Denn die Wärmewende gelingt nur gemeinsam. Wenn Sie sich beteiligen möchten, sprechen Sie uns an oder schreiben sie uns direkt eine
E-Mail an: kwp[at]verbgem-unstruttal.de – wir freuen uns auf Ihre Perspektive.
Frage: Treten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eher in Kraft, wenn die Wärmeplanung zeitnah fertiggestellt wird?
Antwort: Nein. Die Fertigstellung der Wärmeplanung vor 2028 führt nicht automatisch zu einem früheren Inkrafttreten der Vorgaben aus dem GEG.
Die Reglungen des GEG treten nur dann eher in Kraft, wenn sich die Kommune entschließt, ein Gebiet für eine bestimmte Nutzung eines Energieträgers per Satzung festzulegen, z.B. Anschlussgebiet für Fernwärme.
Auf diese Ausweisungsentscheidung – und nicht auf den Wärmeplan – nimmt das GEG Bezug (§ 71 Absatz 8 Satz 3 sowie § 71k Absatz 1 Nummer 1 GEG).
Die Benennung von Gebieten im Wärmeplan ist nicht ausreichend, um das GEG eher in Kraft zu setzen, ebenso wenig wie der Beschluss des Plans im Gemeindetrat.
Haben Sie weitere Fragen zum Projekt?
Gern können Sie uns via E-Mail unter kwp[at]verbgem-unstruttal.de anschreiben.
Weitere Beratungs- und Informationsangebote:
- Informationen der LENA zur kommunalen Wärmeplanung
https://wirtschaftsclub-aschersleben.de/wp-content/uploads/230622_KWP_BEW.pdf - Energieberatung der Verbraucherzentrale
https://www.sachsen-anhalt-energie.de/de/energieberatung-verbraucherzentrale.html - Energiespar-Checks
https://www.sachsen-anhalt-energie.de/de/energiesparchecks.html - Bundesförderung für effiziente Gebäude
https://lena.sachsen-anhalt.de/verbraucher/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude/ - Energieberatung finden
https://www.sachsen-anhalt-energie.de/de/energieberatung-finden.html
| Symbol | Beschreibung | Größe |
|---|---|---|
| 2025-11-25 Fragen und Antworten zur KWP.pdf |
0.2 MB |
Kommunale Wärmeplanung
Projektbeginn Kommunale Wärmeplanung in der Verbandsgemeinde Unstruttal
Die Verbandsgemeinde Unstruttal hat die Unternehmen „mellon Gesellschaft für nachhaltige Infrastruktur mbH“ und die „Arete GmbH“ mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Beide Firmen bringen umfangreiche Erfahrung im Bereich der kommunalen Wärmeplanung ein.
Am 02.09.2025 fand die Auftaktveranstaltung mit Vertretern der Verbandsgemeinde sowie den beteiligten Planungsbüros statt. In den kommenden Monaten wird der Wärmeplan gemeinsam mit den Bürgermeistern, Amtsleitern, Energieversorgern, Netzbetreibern, der Wohnungswirtschaft, Industrieunternehmen und weiteren lokalen Akteuren entwickelt.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze. Es verpflichtet die Länder zur Erstellung von Wärmeplänen, die per Landesrecht an Kommunen übertragen werden können. Bis spätestens Juni 2028 soll deutschlandweit für jede Kommune ein Wärmeplan vorliegen. Die Verbandsgemeinde Unstruttal nutzt mit einer 100%igen Förderung die Chance, bereits bis Mitte 2026 einen Plan zu erarbeiten.
Ziel ist die strategische Grundlage für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045. Der Wärmeplan analysiert neben regenerativen Energiequellen (Geothermie, Solar, Biomasse) auch die Nutzung von Abwärme und Energieeffizienzpotenziale. Er zeigt mögliche Entwicklungspfade, Maßnahmen und priorisierte Gebiete auf – etwa für zentrale
(z. B. Fernwärme, Wasserstoff) oder dezentrale Lösungen.
Die Wärmeplanung ist strategisch und rechtlich nicht bindend. Sie bildet jedoch eine wichtige Grundlage, auch im Zusammenspiel mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Eine frühzeitige Fertigstellung vor 2028 ändert nichts am Inkrafttreten des GEG.
Technische Arbeitsschritte:
- Bestandsanalyse
- Wärmeverbrauch, Energie- und THG-Bilanz (Raumwärme, Warmwasser, Prozesswärme)
- Gebäude- und Siedlungsstruktur
- Beheizungsstruktur, vorhandene Infrastruktur (Gas-, Wärmenetze, Heizzentralen, Speicher) - Potenzialanalyse
- Erneuerbare Energien und Abwärmequellen
- Einsparpotenziale in Haushalten, GHD, Industrie und öffentlicher Hand - Zielszenarien & Entwicklungspfade
- Szenarien zur Erreichung der THG-Neutralität bis 2045
- Energieeinsparungen, zukünftige Versorgungsstruktur, Kosten - Strategie & Maßnahmenkatalog
- Entwicklung konkreter Maßnahmen
- Auswahl und Planung von Fokusgebieten mit Umsetzungsplänen
Beteiligung:
Alle relevanten Akteure – Verwaltungen, Energieversorger, Netzbetreiber, Wohnungswirtschaft, Industrie – werden aktiv eingebunden.
Im 1. Quartal 2026 ist eine Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger geplant. Der Termin wird im Amtsblatt sowie auf der Website der Verbandsgemeinde Unstruttal bekannt gegeben. Fragen können im Vorfeld eingereicht werden.
Alle aktuellen Informationen zum Projekt werden unter:
https://www.verbgem-unstruttal.de/de/kommunale-waermeplanung.html bereitgestellt.
Verankerung & Fortschreibung:
Begleitend wird geprüft, wie die Wärmeplanung dauerhaft in der Kommune verankert und regelmäßig überprüft werden kann. Eine Aktualisierung ist alle fünf Jahre vorgesehen. Damit wird der Wärmeplan zum Ausgangspunkt eines langfristigen Transformationsprozesses.
Titel des Vorhabens:
Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde Unstruttal
Umsetzungszeitraum: 01.09.2025 bis 30.06.2026
Förderkennzeichen: 67K28522, 67K28004
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Fragen und Informationen rund um das Thema kommunale Wärmeplanung
Website der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA)
https://lena.sachsen-anhalt.de/oeffentlicher-sektor/kommunale-waermeplanung
Die Phasen der Kommunalen Wärmeplanung
You-Tube Kanal der Deutschen Energie-Agentur
https://www.youtube.com/watch?v=rwoR9YIJOQ8&list=PL6g5vsOI1vH1d_mJZgaIXw9Ll-yvZssCM
Gefördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative


