Kontakt
- Markt 1
- 06632 Freyburg (Unstrut)
- Sachsen-Anhalt
Telefon
- Tel. 034464/30020
- Fax 034464/30060
Web
Gaststättengewerbe Genehmigung Ausnahme von Sperrzeit
Leistungsbeschreibung
Die Sperrzeit ist der Zeitraum, in dem Gaststätten geschlossen bleiben müssen und kein Ausschank oder Betrieb stattfinden darf. Für Restaurants, Gaststätten mit Außenbereich und Festzelte unter freiem Himmel gilt in Sachsen-Anhalt grundsätzlich: Der Betrieb muss zwischen 1 Uhr nachts und 6 Uhr morgens geschlossen sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Sperrzeiten verkürzt werden, wenn ein öffentliches Interesse besteht oder besondere örtliche Gründe vorliegen. In diesen Fällen kann die Sperrzeit entweder für alle Betriebe einer Region oder im Einzelfall für einzelne Betriebe befristet verkürzt, verlängert oder ganz aufgehoben werden. Dabei können auch zusätzliche Auflagen gemacht werden.
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine Ausnahme der Sperrzeit beantragen wollen, dann
- reichen Sie möglichst frühzeitig einen Antrag auf Ausnahme der Sperrzeit bei der zuständigen Behörde ein.
- legen Sie ausführlich dar, warum Sie ein „öffentliches Bedürfnis“ oder „besondere örtliche Verhältnisse“ für eine Ausnahme der Sperrzeit sehen.
- Sie erhalten eine Genehmigung oder einen Bescheid über die Ablehnung des Antrags.
Voraussetzungen
Sie müssen das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse darlegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Antrag mit formloser Begründung in Textform über das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach der Länge der Ausnahme
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Frist ist gesetzlich nicht vorgegeben. Es ist jedoch ratsam, dass Sie frühzeitig eine Sperrzeitverkürzung beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung ist je nach Einzelfall unterschiedlich lang.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch einlegen .
Was sollte ich noch wissen?
- Sperrzeitverkürzungen im Einzelfall: Gemeinde, in deren Bezirk die Gastronomie betrieben wird, für die Sie eine Sperrzeitverkürzung beantragen
- Generelle Sperrzeitverkürzung: Die Gemeinden, Verbandsgemeinden, Landkreise und das Landesverwaltungsamt
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Verbandsgemeinde Unstruttal - Gewerbe
Beschreibung
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Dienstag:
09.00 - 12.00 und 13:00 - 18.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr
Adressen
Markt 1
06632Freyburg (Unstrut)
Kontakt
- Telefon:
- +49 34464 300 36
- Fax:
- +49 34464 300 60
- E-Mail:
- ordnungsamt@verbgem-unstruttal.de
- Web:
- https://www.verbgem-unstruttal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Eintragung Europäische Genossenschaft (SCE) in das Genossenschaftsregister anmelden
- Eintragung Juristische Person in Handelsregister beantragen
- Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden
- Erlaubnis als Versteigerer beantragen
- Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen
- Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen
- Gaststättengewerbe Erlass von Anordnungen (nachträglich)
- Gaststättengewerbe Erlaubnis Außengastronomie (Sondernutzung)
- Gaststättengewerbe Genehmigung Ausnahme von Sperrzeit
- Gaststättengewerbe Untersagung
- Gaststättengewerbe anzeigen
- Gaststättengewerbe Überwachung
- Gewerbe abmelden
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