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- Markt 1
- 06632 Freyburg (Unstrut)
- Sachsen-Anhalt
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- Tel. 034464/30020
- Fax 034464/30060
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Gewerbesteuer zahlen
Leistungsbeschreibung
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer und wird von den Städten und Gemeinden auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes erhoben.
Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, soweit sie Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb erzielen, oder aus Kapitalgesellschaften.
Die Entscheidung über die Gewerbesteuerpflicht trifft das für das Unternehmen zuständige Finanzamt.
Gewerbesteuererklärungen sind im Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage der eingereichten Gewerbesteuererklärung einen Gewerbesteuermessbetrag fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Städte und Gemeinden.
Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Verbandsgemeinde Unstruttal - Steuern
Öffnungszeiten
09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr
Adressen
Markt 1
06632Freyburg (Unstrut)
Kontakt
- Telefon:
- +49 34464 300 45
- Fax:
- +49 34464 300 60
- Web:
- https://www.verbgem-unstruttal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Gewerbesteuer zahlen
- Grundsteuer zahlen
- Haltung gefährlicher Hunde erlauben
- Hundehaltung Abmeldung wegen Abgabe des Hundes
- Hundehaltung abmelden
- Hundehaltung ändern wegen Umzug
- Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
- Hundehaltung anmelden
- Hundesteuer festsetzen
- Vergnügungssteuer erheben
- Zweitwohnungssteuer