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- Markt 1
- 06632 Freyburg (Unstrut)
- Sachsen-Anhalt
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- Tel. 034464/30020
- Fax 034464/30060
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Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft registrieren
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft, die ihren Sitz im Ausland hat, betreiben wollen, muss dies vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer bzw. vom geschäftsführenden Gesellschafter beim zuständigen Gewerbeamt als Gewerbe angemeldet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das für den Sitz der Zweigniederlassung zuständige Gewerbeamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Handelsregister-Eintrag beim Amtsgericht:
- Der notariell beglaubigte Antrag muss folgendes enthalten:
- Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Gesellschaft
- Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Zweigniederlassung
- das Register, bei dem die Gesellschaft geführt wird, und die Nummer des Registereintrags, sofern das Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, eine Registereintragung vorsieht
- die Rechtsform der Gesellschaft
- die Personen, die befugt sind, als ständige Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, unter Angabe ihrer Befugnisse
- wenn die Gesellschaft nicht dem Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, das Recht des Staates, dem die Gesellschaft unterliegt
Für die Gewerbeanmeldung:
- Personalausweis bzw. Reisepass des Anmeldenden
- Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung
- Auszug aus dem Handelsregister
- Bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle
- Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wenn eine ausländische Kapitalgesellschaft in Deutschland mehrere Zweigniederlassungen betreibt, wird die Handelsregister-Eintragung nur für eine Niederlassung benötigt, die als Hauptniederlassung in Deutschland behandelt wird.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Verbandsgemeinde Unstruttal - Gewerbe
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Dienstag:
09.00 - 12.00 und 13:00 - 18.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr
Adressen
Markt 1
06632Freyburg (Unstrut)
Kontakt
- Telefon:
- +49 34464 300 36
- Fax:
- +49 34464 300 60
- E-Mail:
- ordnungsamt [at] verbgem-unstruttal.de
- Web:
- https://www.verbgem-unstruttal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Aktiengesellschaft in Handelsregister eintragen
- Anzeige Ordnungswidrigkeiten bei Schwarzarbeit
- Auskunft aus dem Gewerberegister
- Eintragung Europäische Genossenschaft (SCE) in das Genossenschaftsregister anmelden
- Eintragung Offene Handelsgesellschaft in Handelsregister anmelden
- Eintragung Partnerschaftsgesellschaft in Architektenliste
- Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden
- Einzelkaufmann in Handelsregister eintragen
- Erlaubnis als Versteigerer beantragen
- Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen
- Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) in Handelsregister eintragen
- Gaststättengewerbe Erlass von Anordnungen (nachträglich)
- Gaststättengewerbe Erlaubnis Außengastronomie (Sondernutzung)
- Gaststättengewerbe Genehmigung Ausnahme von Sperrzeit
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- Gewerbeanmeldung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Juristische Person in Handelsregister eintragen
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