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Verbandsgemeinde Unstruttal
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  • 06632 Freyburg (Unstrut)
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Gaststättengewerbe Erlaubnis Außengastronomie (Sondernutzung)

Leistungsbeschreibung

Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht bzw. diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträges und ist gebührenpflichtig.

Wenn Sie vor Ihrem Restaurant oder Café öffentliche Flächen für die Errichtung einer Außengastronomie in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie zuvor eine Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen. Die Erlaubnis ergeht durch Bescheid gegenüber dem Antragsteller und kann mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen versehen werden. Ob und mit welchen Nebenbestimmungen die Erlaubnis erteilt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeamt der jeweiligen Gemeinde oder kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • maßstabgerechter Lageplan
  • Angaben über Standort, Art und Dauer der Sondernutzung sowie die Größe der benötigten Straßenflächen

Welche Gebühren fallen an?

Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-.Anhalt eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Darüber hinaus kann für die Sondernutzung selbst eine Sondernutzungsgebühr erhoben werden, sofern eine entsprechende satzungsrechtliche Grundlage besteht.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig vor Beginn der Außengastronomie zu beantragen. Die Sondernutzungserlaubnis wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann zugleich Bedingungen und Auflagen erhalten.

Anträge / Formulare

Die Anträge sind formlos zu stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Falls Sie ein Gaststättengewerbe um Außengastronomie erweitern wollen, haben Sie dies der Gewerbehörde anzuzeigen. Ab einer bestimmten Sitzplatzanzahl bzw. wenn Bauten, wie Podeste oder Überdachungen errichtet werden sollen, kann darüber hinaus eine baurechtliche Genehmigung erforderlich sein.

Sollten im Rahmen von Kontrolltätigkeiten ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Verstöße gegen Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis festgestellt werden, so werden entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z.B. Verwarn-, Buß- und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinde Unstruttal - Gewerbe

Beschreibung

 

 

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Dienstag:
09.00 - 12.00 und 13:00 - 18.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr

Adressen
Anschrift
VERBANDSGEMEINDE UNSTRUTTAL (Postanschrift)
Markt 1
06632Freyburg (Unstrut)
Kontakt
Telefon:
+49 34464 300 36
Fax:
+49 34464 300 60
Web:
https://www.verbgem-unstruttal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
Kirchstrasse Kirchstrasse
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Aktiengesellschaft in Handelsregister eintragen lassen
  • Auskunft aus dem Gewerberegister
  • Eintragung Europäische Genossenschaft (SCE) in das Genossenschaftsregister anmelden
  • Eintragung Juristische Person in Handelsregister beantragen
  • Eintragung Kommanditgesellschaft auf Aktien in Handelsregister beantragen
  • Eintragung Kommanditgesellschaft in Handelsregister beantragen
  • Eintragung Offene Handelsgesellschaft in Handelsregister anmelden
  • Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden
  • Eintragung ins Handelsregister für EWIV beantragen
  • Einzelkaufmann in Handelsregister eintragen lassen
  • Erlaubnis als Versteigerer beantragen
  • Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen
  • Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen
  • Erlaubnis für einen Bestattungsplatz beantragen
  • Gaststättengewerbe Erlass von Anordnungen (nachträglich)
  • Gaststättengewerbe Erlaubnis Außengastronomie (Sondernutzung)
  • Gaststättengewerbe Genehmigung Ausnahme von Sperrzeit
  • Gaststättengewerbe Untersagung
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