Kontakt
- Markt 1
- 06632 Freyburg (Unstrut)
- Sachsen-Anhalt
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- Tel. 034464/30020
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Reisepass mit 48 Seiten beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Dieser Reisepass bietet Ihnen mehr Platz für Ein- und Ausreisestempel sowie Visa.
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen beantragen Sie den Reisepass an Ihrem Hauptwohnsitz.
Wenn Sie den Reisepass kurzfristig benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. Beachten Sie, dass dann zusätzliche Kosten auf Ihren Antrag erhoben werden.
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihren Reisepass mit 48 Seiten persönlich beantragen.
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Der Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
-
Für Ihre Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend.
- Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
bisheriges Ausweisdokument, zum Beispiel:
- Reisepass
- Personalausweis
- Kinderreisepass
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen. Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen. Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen. Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen. Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen. Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeiten oder bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen. Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Verbandsgemeinde Unstruttal - Außenstelle Nebra
Öffnungszeiten
Dienstag: 10:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00
Adressen
Promenade 13
06642Nebra (Unstrut)
Kontakt
- Telefon:
- +49 34461 256 76
- Fax:
- +49 34461 256 81
- E-Mail:
- ordnungsamt@verbgem-unstruttal.de
- Web:
- https://www.verbgem-unstruttal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- nein
Zuständigkeiten
- Änderung des Vornamens beantragen
- Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
- Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
- Diebstahl eines Kinderreisepasses melden
- Diebstahl eines Reisepasses melden
- Dokumente beglaubigen lassen
- Express-Reisepass beantragen
- Fund eines Personalausweises melden
- Kinderreisepass Status abfragen
- Neue Adresse im Personalausweis eintragen lassen
- Personalausweis Status abfragen
- Personalausweis abholen
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Personalausweis neu beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit
- Reisepass Status abfragen
- Reisepass abholen
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- Reisepass mit 48 Seiten beantragen
- Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung neu beantragen
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Vorläufigen Reisepass beantragen
- Wohnsitz ummelden
- Wohnung anmelden
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Zweiten Reisepass beantragen
- elektronische Übermittlung der Steuererklärung und Bezug von Steuervordrucken