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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Karsdorf

Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Photovoltaikanlage auf der Deponie der USUM GmbH“ der Gemeinde Karsdorf

hier:    Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Karsdorf hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage auf der Deponie der USUM GmbH“ der Gemeinde Karsdorf beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß BauGB damit eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.

Wesentliches Ziel der Planung
ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage auf dem abgedeckten Deponiekörper der Deponie „Kalksteintagebau 1 Karsdorf“ der USUM GmbH, innerhalb der Gemarkungen Karsdorf und Steigra.

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind zurzeit verfügbar: Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Halle (REPHalle), wirksamer Flächennutzungsplan der Gemeinde Karsdorf, Offenlandbiotopkartierung und der Vorentwurf des Umweltberichtes mit Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und Artenschutzbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Karsdorf zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Einholen der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Fachbehörden.

 

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Photovoltaikanlage auf der Deponie der USUM GmbH“ der Gemeinde Karsdorf, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und Artenschutzbeitrag, werden gemäß § 3 (1) BauGB zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum

vom 04.03.2024 bis 10.04.2024

auf der Internetseite sowie während der Dienstzeiten im Bauamt der Verbandsgemeinde Unstruttal öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden.

...zum Weiterlesen PDF (Anlage) herunterladen.

Symbol Beschreibung Größe
Bekanntmachung Amtsblatt USUM.pdf
0.7 MB
Karsdorf 2023-12-18.pdf
3 MB
Begründung_Teil1_Karsdorf.pdf
1.7 MB
Begründung_Teil 2_UB_SPKarsdorf.pdf
2.3 MB

© Marcus Jaki E-Mail

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