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Verbandsgemeinde Unstruttal
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Wo dürfen im Monat März pflanzliche Gartenabfälle verbrannt werden?

Generell wird das Verbrennen fürs ganze Jahr in der Stadt Freyburg (Unstrut), OT Nißmitz und OT Zscheiplitz sowie in den OT Hirschroda (Gemeinde Balgstädt) untersagt.
Die Ortsteile Pödelist, Schleberoda, Weischütz und Zeuchfeld dürfen nur im Monat März verbrennen.

Verbrennungszeiten: Pflanzliche Gartenabfälle können vom 01. Bis 31. März jeweils montags bis freitags von 09.00 bis 18:00 Uhr und samstags von 09.00 bis 12.00 Uhr verbrannt werden.

Es gilt der Grundsatz, dass pflanzliche Gartenabfälle durch die Kompostierung stofflich zu verwerten sind. Dies kann über die Eigenkompostierung oder durch Abgabe an Kompostierungsanlagen bzw. Sammelplätzen erfolgen.

Das Verbrennen darf nur im selbst genutzten Grundstück unter Beachtung des Brandschutzes und des Immissionsschutzes erfolgen und ist der örtlichen Feuerwehr nicht anzuzeigen.

Diese Verordnung gilt nicht für gewerbliche Unternehmen, wie dem Erwerbsgartenbau u.ä..
Das Mitverbrennen von anderen Abfällen wie Farbe, Plasten, Reifen, Bauholz und Hausmüll ist verboten.

Die Verbrennungsstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind.

Ferner ist das Verbrennen
- an staatlich anerkannten Feiertagen,
- bei starkem Wind, wenn dies mit einer erheblichen Gefahr oder Belastung durch Rauchentwicklung verbunden ist,
verboten!

Bei Rückfragen und Verstößen wenden Sie sich bitte an das Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft des Burgenlandkreis Außenstelle in Weißenfels (Tel.: 03443/372415 oder 03443/372403).
Den gesamten Wortlaut dieser Verordnung können Sie auch unter www.burgenlandkreis.de nachlesen.

Wir bitten um Beachtung.
Ihr Ordnungsamt

© Marcus Jaki E-Mail

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