Bekanntmachung Stadt Laucha an der Unstrut - VÖ LAU 2.1
„Aufgrund der aktuellen Lage wird die Beteiligung der Öffentlichkeit bis zum 29.05.2020 verlängert!“
Bebauungsplan Nr. 2.1 „Südliches Wohngebiet“
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Laucha an der Unstrut hat in seiner Sitzung 10.10.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2.1 „Südliches Wohngebiet“ bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen beschlossen und die Begründung sowie den Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats nach § 3 (2) BauGB bestimmt (Beschluss Nr. GR Lau-2019/355).
Das Plangebiet liegt im Süden der Stadt Laucha an der Unstrut, angrenzend an vorhandene Wohnbebauung südlich der Bahnlinie Naumburg – Nebra auf den „Ersten und Zweiten Gewenden“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 28 ha in der Gemarkung Laucha, Flur 6 und umfasst die Flurstücke
130/3; 130/4; 133/1; 132/4; 135/1; 135/2; 137/1; 137/2; 137/3; 137/4; 137/5; 137/6; 137/7; 137/8; 137/9; 137/10; 137/11; 137/12; 137/13; 139; ; 146/8; 146/9; 146/10; 146/12; 146/13; 146/15; 146/16; 146/17; 146/18; 146/19;146/20;146/21;146/22; 146/25; 146/29; 146/30; 146/31;146/33; 146/34; 149/1;150; 152/2 229; 230; 231; 232; 249; 250; 266; 267; 669; 670; 839/152; 883/149; 884/149; 909/131; 924/136; 927/136; 933/138; 1026/135; 1138/151; 1139/151 sowie Teile der Flurstücke 141/36;1196/115; 1140/151; 1141/151.
Die Abgrenzung ist in der Abbildung zu sehen.
Mit dem Aufstellungsbeschluss Nr. 2017/227 vom 31.08.2017 der Stadt Laucha an der Unstrut wurden folgende städtebaulichen Ziele definiert:
Umsetzung des Wohnbaustandortes durch Anpassung des Baurechtes an die aktuellen Ansprüche und Gegebenheiten durch:
- Schaffung offener, flexibler Bauflächen ohne große Reglementierung
- neben Einfamilienhäusern sollen auch Flächen für modernen Geschoss¬wohnungsbau bzw. Stadtvillen und altersgerechtes Wohnen angrenzend an die vorhandenen Wohnblöcke bereitgestellt werden
- abnehmende Geschossigkeit von Norden nach Süden und Westen nach Osten
- Öffnung der Gebietsnutzung von Reinem in Allgemeines Wohngebiet
- Rückplanung von ca. 15 ha Baugebietsfläche und Erhaltung von ca. 17 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2.1 „Südliches Wohngebiet“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A dem Text Teil B mit den Hinweisen einschließlich der Begründung mit dem integrierten Umweltbericht sowie die nachfolgend genannten umweltbezogenen Unterlagen und Stellungnahmen:
- Anlage 1 zur Begründung – Eingriffsbilanzierung
- die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.03.2020 bis 29.05.2020
während folgender Dienststunden:
Montag: von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag: von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag: von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: von 08.00 - 12.00 Uhr
in bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) Zimmer 206 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Öffentlichkeit hat Gelegenheit, sich während der Auslegung zur Planung zu äußern. Es besteht auch die Möglichkeit zur Erörterung. Während der o. g. Frist ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2.1 „Südliches Wohngebiet können die Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Unstruttal unter: www.verbgem-unstruttal.de eingesehen werden.
Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen vor:
(1) Umweltbericht zum B-Plan Nr. 2.1 „Südliches Wohngebiet“ (Stand 30.01.2020) Bestandteil der Begründung)
(2) Anlage 1 zur Begründung – Eingriffsbilanzierung
(3) Die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB (1. LVWA Email 12.10.2017; 2. BLK vom 11.10.2017; 3. LAGB 10.10.2017; 4. Amt für Landwirtschaft Flurneuordnung und Forsten 13.10.2017; 5. Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (LDA) 20.10.2017; 6. Deutsche Bahn 25.08.2017)
In den Fachplanungen und Stellungnahmen liegen umweltrelevante Informationen zu den Themenfeldern:
- Schutzgut Mensch
- Barrierefreiheit (3) 2. BLK
- Immissionen (3) 6. Deutsche Bahn
- Schutzgut Pflanzen und Tiere
- Umweltschadensgesetz ((3)1.LVWA)
- Eingriffsbilanzierung (3)2.BLK
- Eingriffsbilanzierung (2)
- Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (1 + 2)
- Schutzgut Klima und Luft
- Klimadaten (1)
- Schutzgut Boden
- Bodeneigenschaften (3) 3. LAGB
- Kampfmittelverdacht (3) 2. BLK
- Sparsamen Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen (3) 4. ALFF
- Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- Hinweis auf archäologisches Kulturdenkmal (3) 5. LDA
vor.
Während der o.g. Auslegungszeit können Stellungnahmen zu dem Entwurf bei der Verbandsgemeinde Unstruttal (Markt 1 in 06632 Freyburg) schriftlich oder zur Niederschrift bzw. bei der Stadt Laucha an der Unstrut Markt 1 in 06636 Laucha an der Unstrut schriftlich vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber geltend gemacht hätten werden können.
Laucha an der Unstrut, den 28.02.2020
Michael Bilstein
Bürgermeister
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| Anlagen VÖ Lau2.zip |
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