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Verbandsgemeinde Unstruttal
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  • 06632 Freyburg (Unstrut)
  • Sachsen-Anhalt

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Verbandsgemeinde

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Freyburg (Unstrut)

Bebauungsplan Nr. 9 Wohngebiet "Am Kirschweg"
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Freyburg (Unstrut) hat in seiner Sitzung am 26.06.2018 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 Wohngebiet "Am Kirschweg" bestehend aus der Planzeichnung Teil A und Textlichen Festsetzungen Teil B und Hinweisen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht mit Stand 06.06.2018 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 Wohngebiet " Am Kirschweg" beinhaltet die Flurstücke 2750 und 2751 in der Flur 11 der Gemarkung Freyburg südlich des Kirschweges.
Er umfasst eine Fläche von ca. 11.300 m².

Ziel des Bebauungsplanes ist in erster Linie die Anpassung der Planung an die aktuellen Bedürfnisse moderner Wohnbebauung und zur weiteren städtebaulichen Entwicklung des Gebietes. Der Stadt Freyburg (Unstrut) stehen nur wenige Standorte für eine Wohnbauentwicklung zur Verfügung. Das Bebauungsplangebiet gehört zu diesen Standorten. Es erfolgt mit dem Bebauungsplan lediglich eine Anpassung an die aktuellen Bedürfnisse und den Bedarf zur Errichtung von Wohngebäuden mit dem Ziel diese Flächen auch in den nächsten 2 – 3 Jahren gänzlich zu bebauen. Nachfrage nach Wohnungen und Standorten für Einfamilienhäuser gibt es fortlaufend. Der Wohnungsleerstand in Freyburg (Unstrut) ist sehr gering, es gibt kontinuierlich Nachfragen zu Wohnungen/ Wohneigentum. Für die Fläche gibt es bereits Baurecht, so dass hier nicht noch zusätzlich zu bestehendem Baurecht Flächen in Anspruch genommen werden. Ziel ist es hier die Möglichkeit zur Errichtung von 4 – 5 Einfamilienhäusern und zur Errichtung von 4 – 6 Wohnhäusern mit 4 – 6 Wohnungen zu schaffen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 Wohngebiet "Am Kirschweg" bestehend aus der Planzeichnung Teil A, dem Text Teil B mit den Hinweisen einschließlich der Begründung mit (Stand 06.06.2018) sowie den nachfolgend genannten umweltbezogenen Unterlagen und Stellungnahmen:

• Umweltbericht zum B-Plan Nr. 9 Wohngebiet "Am Kirschweg" (Stand 18.06.2018 Bestandteil der Begründung)
• Anlage 1 zur Begrünung - Eingriffsbilanzierung
• die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs.1 BauGB

liegen in der Zeit vom 06.08.2018 bis 07.09.2018

nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB während folgender Dienststunden

Montag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Dienstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

in der Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), Zimmer 206 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Des Weiteren können die o.g. Unterlagen vom 08.08.2018 bis 12.09.2018 im Internet unter www.verbgem-unstruttal.de eingesehen werden.

 

Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen vor:
(1) Umweltbericht zum B-Plan Nr. 9 Wohngebiet "Am Kirschweg" (Stand 18.06.2018 Bestandteil der Begründung)
(2) Anlage 1 zur Begrünung - Eingriffsbilanzierung
(3) die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs.1 BauGB

 

In den Fachplanungen und Stellungnahmen liegen umweltrelevante Informationen zu den Themenfeldern:

- Schutzgut Mensch im Hinblick auf
• auf Gewerbelärm (1)
• Immissionen (3 Landesverwaltungsamt 15.03.2018)

- Schutzgut Pflanzen und Tiere im Hinblick auf
• Umweltschadensgesetz (3 Landesverwaltungsamt 15.03.2018) im Hinblick auf
• Eingriffsbilanzierung und dem Ausgleich des Eingriffes (3 Burgenlandkreis Umweltamt 23.01.2018)
• Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (1; 2;)

- Schutzgut Klima/Luft
• Klimadaten (1)
- Schutzgut Boden im Hinblick auf
• sparsamen Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen (3 Stellungnahme Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten vom 01.02.2018)
• Bodeneigenschaften (1)

vor.

Während der o.g. Auslegungszeit können Stellungnahmen zu dem Entwurf bei der Stadt Freyburg (Unstrut) schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden über die Auslegungsfrist in einem eigenen Schreiben direkt und einzeln benachrichtigt.

 

Freyburg (Unstrut), den 28.07.2018

 

Mänicke
Bürgermeister

Symbol Beschreibung Größe
_1_06_18.06.2018begründung_umweltbericht.pdf
1 MB
_2_begründung_anlage1_eingriffsbilanz.pdf
71 KB
_3_blk23.01.2018.pdf
0.5 MB
_3_alff01.02.2018.pdf
0.2 MB
_3_lvwa15.03.2018.pdf
0.1 MB
begründung_anlage_2.pdf
1.1 MB
planzeichnung_teila_und_text_teilb_06.06.2018.pdf
1.7 MB

© Marcus Jaki E-Mail

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