Aktuelle Nachrichten zum Thema Corona-Virus vom 08.06.2022
Beschluss zu Corona vom 02.06.2022 – getroffen von Bundeskanzler und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
Der Expertenrat der Bundesregierung geht davon aus, dass im Herbst und Winter 2022 erneut mit einem starken Anstieg der SARS-CoV-2-Infektionen sowie einer Zunahme anderer schwerer Atemwegserkrankungen, z. B. Grippeinfektionen durch Influenzaviren, zu rechnen ist.
Bund und Länder wollen die Sommermonate deshalb nutzen, um den Herbst und Winter gut vorzubereiten. Die Punkte, um die es gehen wird, sind dem als Anlage beigefügten Beschluss zu entnehmen, den Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 02.06.2022 getroffen haben.
Der Deutsche Städtetag begrüßt den Beschluss grundsätzlich, kritisiert aber, dass die Adressierung von konkreten Maßnahmen fehlt. Handlungsfelder wie etwa Impfen, Schule und Kita lediglich zu beschreiben, reiche nicht aus. Mit Blick auf den Herbst brauchen die Kommun schnellstmöglich Klarheit, wann der Bund die notwendigen Instrumente im Infektionsschutzgesetz wieder bereitstellt. Dazu gehören Ermächtigungsgrundlagen, um Maßnahmen wie Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen im Ernstfall wieder ergreifen zu können. Zudem brauchen die Kommunen Planungssicherheit. Sach- und Personalressourcen seien nicht auf Knopfdruck verfügbar.
Zu bemängeln sei, dass keine Aussagen zum Thema Impfpflicht getroffen werden. Mit dem parlamentarischen Scheitern einer allgemeinen Impfpflicht stellen sich Fragen zum Gesamtkonzept von einrichtungsbezogener und allgemeiner Impfpflicht. Der Gesetzgeber müsse rasch Klarheit schaffen, welche Maßnahmen in welchem Umfang und mit welcher Stringenz weiterverfolgt werden. Es müsse eine Situation verhindert werden, in der kommunale Gesundheitsämter mit viel Aufwand und Ressourcen an der Umsetzung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht arbeiten, die Aufgrund ihrer Ausgestaltung dann faktisch kaum Konsequen-
zen habe.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
| Symbol | Beschreibung | Größe |
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| Anlage - 08062022.PDF |
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| Anschreiben SGSA 08062022.PDF |
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