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Haltung gefährlicher Hunde beantragen

Leistungsbeschreibung

Hunde, für die zuständige Stelle die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt hat, dürfen nur mit einer Erlaubnis gehalten werden. Die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes ist bei der zuständigen Stelle schriftlich zu beantragen.
Drei Monate nach der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall hat die Hundehalterin oder der Hundehalter die Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen.

Verfahrensablauf

Über die näheren Details des Erlaubnisverfahrens und die während des Verfahrens geltenden speziellen Pflichten zum Halten und Führen des Hundes erteilt die zuständige Stelle Auskunft.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter:

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nachweist,
  • durch einen Wesenstest nachweist, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten),
  • den Hund unveränderlich kennzeichnet (Transponder),
  • den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Führungszeugnis (Belegart „O“) zur Vorlage bei einer Behörde
  • Nachweis der Zuverlässigkeit, persönlichen Eignung und Sachkunde
  • Wesenstest
  • Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung
  • Kennnummer desTransponders

Der Nachweis über den Wesenstest ist innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Hundes vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

50,00 EUR bis 250,00 EUR
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall

Gebühr

25,00 EUR bis 137,00 EUR
Sachkundeprüfung zu Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes

Gebühr

5,00 EUR bis 30,00 EUR
Erteilung einer Bescheinigung über die Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes

Gebühr

10,00 EUR bis 75,00 EUR
Erteilung einer Bescheinigung über den Nachweis des Wesenstests

Gebühr

50,00 EUR bis 200,00 EUR
Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinde Unstruttal - Steuern

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Dienstag:
09.00 - 12.00 und 13:00 - 18.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr

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Rollstuhlgerecht
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  • Haltung gefährlicher Hunde beantragen
  • Hund anmelden
  • Hundehaltung Abmeldung wegen Abgabe des Hundes
  • Hundehaltung abmelden
  • Hundehaltung ändern wegen Umzug
  • Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
  • Vergnügungssteuer zahlen
  • Zweitwohnungssteuer

Verbandsgemeinde Unstruttal - Versicherung / Hunderegister

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Rollstuhlgerecht
ja
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