Hinweise zu den Steuervordrucken
Ab dem 1. Januar 2023 werden in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden die Einkommensteuervordrucke 2022 ff. nicht mehr zur Entnahme ausgelegt.
Um Papiervordrucke weiterhin zu nutzen oder alternativ auch in elektronischer Form nutzen zu können, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
1. ELSTER-Portal (Link: www.elster.de)
2. einfachELSTER (Link: www.einfach.elster.de/erklaerung/ui/)
3. Formulare als Ausdruck aus dem Vordruckcenter des Bundes (Link: www.formulare-bfinv.de)
4. Versand durch die Finanzämter
5. Abholung in Ihrem Finanzamt
Alle Details und Erläuterungen finden Sie in der Anlage (PDF).
Symbol | Beschreibung | Größe |
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20220_11_24-Finanzamt.pdf |
0.1 MB |