Kontakt

Verbandsgemeinde Unstruttal
  • Markt 1
  • 06632 Freyburg (Unstrut)
  • Sachsen-Anhalt

Telefon

  • Tel. 034464/30020
  • Fax 034464/30060

E-Mail

Web

Karte

Aktueller Wohnort: Balgstädt - OT Burkersroda

Zweitpass beantragen

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich darf niemand mehr als einen Reisepass besitzen. Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann Ihnen jedoch ein Zweitpass ausgestellt werden.

Ein Zweitpass ist generell sechs Jahre lang gültig. Falls Sie sich einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass ausstellen lassen, gilt dieser höchstens ein Jahr lang.

Verfahrensablauf

Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder kreisfreie Stadt.

Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses nachweisen. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:

  • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
  • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).

Achtung! Allgemeine Begründungen oder häufige Auslandsreisen alleine reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Ebenso reicht als Grund für die Ausstellung eines Zweitpasses nicht aus, dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung neuerlich nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • ein aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit: Manche Gemeinden verlangen zwei Fotos. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Gemeinde oder bringen Sie vorsorglich zwei Fotos mit.
  • schriftliche Begründung für den Antrag
  • Nachweis über das berechtigte Interesse (zum Beispiel schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, Buchungsbestätigungen, Flugtickets)
  • wenn Sie sich bei der Abholung vertreten lassen:
    • Ausweis der abholenden Person
    • Vollmacht

Hinweise: Im Einzelfall (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) müssen eventuell weitere Unterlagen (zum Beispiel Personenstands- oder Staatsangehörigkeitsurkunden) vorgelegt werden. Entsprechendes gilt für eine weitere Ausstellung, wenn bei der Erstausstellung lediglich ein vorläufiger Nachweis über die Deutscheneigenschaft (zum Beispiel der Registrierschein des Bundesverwaltungsamts) vorgelegen hatte. Dazu sollten Sie sich vorab bei Ihrer Gemeinde / Verwaltungsgemeinschaft erkundigen.

Welche Gebühren fallen an?

  • für einen Reisepass mit 32/48 Seiten:
    • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: EUR 59,00/81,00
    • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: EUR 37,50/59,50
  • für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 32,00
  • für einen vorläufigen Reisepass: EUR 26,00
  • für einen Kinderreisepass: EUR 13,00

Die Gebühren verdoppeln sich,

  • wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • bei Ausstellung eines Reisepasses, eines vorläufigen Reisepasses, eines Kinderreisepasses oder bei Änderung eines Reisepasses durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (zum Beispiel Gemeinde einer Nebenwohnung) auf eigene Veranlassung des Antragstellers.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gültigkeit des Zweitpasses: 6 Jahre

Rechtsgrundlage

§ 1 Paßgesetz (PaßG)

§ 15 Passverordnung

Was sollte ich noch wissen?

Wer versucht, durch unrichtige Angaben die Ausstellung eines Zweitpasses zu bewirken, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinde Unstruttal - Außenstelle Nebra

Öffnungszeiten

Dienstag: 10:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00

Adressen
Anschrift
Besucheradresse Verbandsgemeinde Unstruttal - Außenstelle Nebra
Promenade 13
06642Nebra (Unstrut)
Kontakt
Telefon:
+49 34461 256 76
Fax:
+49 34461 256 81
Web:
https://www.verbgem-unstruttal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
Kirchstrasse Kirchstrasse
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein
Zuständigkeiten
  • Adressänderung im Personalausweis beantragen
  • Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
  • Änderung des Vornamens beantragen
  • Auskunftssperre im Melderegister beantragen
  • Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
  • Diebstahl des Personalausweises melden
  • Diebstahl eines Kinderreisepasses melden
  • Diebstahl eines Reisepasses melden
  • Dokumente beglaubigen lassen
  • Fund eines Personalausweises melden
  • Kinderreisepass Status abfragen
  • Nebenwohnung anmelden
  • Personalausweis Status abfragen
  • Personalausweis Verlust melden
  • Personalausweis abholen
  • Personalausweis beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit
  • Personalausweis erstmalig beantragen
  • Reisepass Status abfragen
  • Reisepass abholen
  • Reisepass beantragen
  • Reisepass express beantragen
  • Reisepass für Vielreisende beantragen
  • Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
  • Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen
  • Reisepass wegen Namensänderung durch Scheidung beantragen
  • Vorläufigen Personalausweis beantragen
  • Vorläufigen Reisepass beantragen
  • Wohnsitz abmelden
  • Wohnsitz ummelden
  • Wohnung anmelden
  • Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
  • Zweitpass beantragen
  • elektronische Übermittlung der Steuererklärung und Bezug von Steuervordrucken