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Verbandsgemeinde Unstruttal
  • Markt 1
  • 06632 Freyburg (Unstrut)
  • Sachsen-Anhalt

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  • Tel. 034464/30020
  • Fax 034464/30060

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Aktueller Wohnort: Freyburg (Unstrut) - OT Zeuchfeld

Personalausweis erstmalig beantragen

Leistungsbeschreibung

Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig. Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

  • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
    • Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
  • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
  • Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Ab 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
    Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
  • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Reisepass besitzen.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
  • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Welche Gebühren fallen an?

  • EUR 37,00 für antragstellende Person ab 24 Jahren
  • EUR 22,80 für antragstellende Person unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
  • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinde Unstruttal - Einwohnermeldeamt

Beschreibung

 

 

Öffnungszeiten

Dienstag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr

jeden ersten Samstag im Monat von 9:00 - 12:00 Uhr in Freyburg (Unstrut)

Adressen
Anschrift
VERBANDSGEMEINDE UNSTRUTTAL (Postanschrift)
Markt 1
06632Freyburg (Unstrut)
Kontakt
Telefon:
+49 34464 300 33
Fax:
+49 34464 300 60
Web:
https://www.verbgem-unstruttal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
Kirchstrasse Kirchstrasse
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Adressänderung im Personalausweis beantragen
  • Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
  • Auskunftssperre im Melderegister beantragen
  • Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
  • Diebstahl des Personalausweises melden
  • Dokumente beglaubigen lassen
  • Kinderreisepass Status abfragen
  • Nebenwohnung anmelden
  • Personalausweis abholen
  • Personalausweis beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit
  • Personalausweis erstmalig beantragen
  • Reisepass abholen
  • Reisepass beantragen
  • Reisepass express beantragen
  • Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
  • Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen
  • Vorläufigen Personalausweis beantragen
  • Vorläufigen Reisepass beantragen
  • Wohnsitz abmelden
  • Wohnsitz ummelden
  • Wohnung anmelden
  • Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
  • elektronische Übermittlung der Steuererklärung und Bezug von Steuervordrucken

Verbandsgemeinde Unstruttal - Außenstelle Nebra

Öffnungszeiten

Dienstag: 10:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00

Adressen
Anschrift
Besucheradresse Verbandsgemeinde Unstruttal - Außenstelle Nebra
Promenade 13
06642Nebra (Unstrut)
Kontakt
Telefon:
+49 34461 256 76
Fax:
+49 34461 256 81
Web:
https://www.verbgem-unstruttal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
Kirchstrasse Kirchstrasse
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein
Zuständigkeiten
  • Adressänderung im Personalausweis beantragen
  • Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
  • Änderung des Vornamens beantragen
  • Auskunftssperre im Melderegister beantragen
  • Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
  • Diebstahl des Personalausweises melden
  • Diebstahl eines Kinderreisepasses melden
  • Diebstahl eines Reisepasses melden
  • Dokumente beglaubigen lassen
  • Fund eines Personalausweises melden
  • Kinderreisepass Status abfragen
  • Nebenwohnung anmelden
  • Personalausweis Status abfragen
  • Personalausweis Verlust melden
  • Personalausweis abholen
  • Personalausweis beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit
  • Personalausweis erstmalig beantragen
  • Reisepass Status abfragen
  • Reisepass abholen
  • Reisepass beantragen
  • Reisepass express beantragen
  • Reisepass für Vielreisende beantragen
  • Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
  • Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen
  • Reisepass wegen Namensänderung durch Scheidung beantragen
  • Vorläufigen Personalausweis beantragen
  • Vorläufigen Reisepass beantragen
  • Wohnsitz abmelden
  • Wohnsitz ummelden
  • Wohnung anmelden
  • Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
  • Zweitpass beantragen
  • elektronische Übermittlung der Steuererklärung und Bezug von Steuervordrucken