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Verbandsgemeinde Unstruttal
  • Markt 1
  • 06632 Freyburg (Unstrut)
  • Sachsen-Anhalt

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  • Tel. 034464/30020
  • Fax 034464/30060

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Dokumente beglaubigen lassen

Leistungsbeschreibung

Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) werden nur amtlich beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde erstellt wurde oder das Dokument einer Behörde vorgelegt werden soll.

Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn

  • die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden - nur vom Standesamt; beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt)
  • die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist,
  • anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist (Die öffentliche Beglaubigung obliegt den Notaren und Gerichten und kann nicht durch eine amtliche ersetzt werden.),
  • die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst ist und der Antragsteller sich weigert, eine amtliche Übersetzung beizubringen.
  • es sich um Ausdrucke von nicht signierten elektronischen Dokumenten (z. B. Exmatrikulationsbescheinigungen) handelt.

Beglaubigungen von Dokumenten werden in der Regel sofort bearbeitet.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden liegt beim Einwohnermeldeamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
  • Originale der zu beglaubigenden Dokumente,
  • Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 6,00 EUR
für die 1. Ausfertigung je Seite

Gebühr

Festbetrag von 2,50 EUR
ab der 2. Ausfertigung je Seite

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinde Unstruttal - Standesamt

Beschreibung

Die Eheschließung ist auch optional auf Schloss Neuenburg möglich.

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Dienstag:
09.00 - 12.00 und 13:00 - 18.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Adressen
Anschrift
VERBANDSGEMEINDE UNSTRUTTAL (Postanschrift)
Markt 1
06632Freyburg (Unstrut)
Kontakt
Telefon:
+49 34464 300 34
Fax:
+49 34464 300 60
Web:
https://www.verbgem-unstruttal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
Kirchstrasse Kirchstrasse
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Änderung des Vornamens beantragen
  • Ausdruck aus dem Geburtenregister
  • Beglaubigung von Unterschriften
  • Bescheinigung für Kirchenaustritt beantragen
  • Bescheinigung über Eheschließung beantragen
  • Bescheinigung über die Geburtszeit beantragen
  • Dokumente beglaubigen lassen
  • Ehefähigkeitszeugnis beantragen
  • Eheschließung anmelden
  • Eheurkunde Ausstellung beantragen
  • Geburt anzeigen
  • Geburtsurkunde beantragen
  • Hausgeburt anzeigen
  • Sterbefall anzeigen
  • Sterbeurkunde beantragen
  • Vaterschaftsanerkennung erklären