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Verbandsgemeinde Unstruttal
  • Markt 1
  • 06632 Freyburg (Unstrut)
  • Sachsen-Anhalt

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  • Tel. 034464/30020
  • Fax 034464/30060

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Korruption und Sponsoring

Leistungsbeschreibung

Korruption ist ein Delikt, dass häufig verdeckt in Erscheinung tritt. Bereits das Interesse von Korrumpierten (Nehmer) und Korrumpierenden (Geber), eine Tataufklärung zu verhindern, verbindet beide Täter. Unter den Beteiligten gibt es nur Gewinner, für Geber und Nehmer scheint es stets ein vorteilhaftes Geschäft zu sein.
Deshalb sind Anzeigen in diesem Deliktsfeld eher selten. Das Unrechtsbewusstsein der Beteiligten ist oft nur gering ausgeprägt.
Teilweise ist Korruption auch Bestandteil einer Unternehmenspolitik, die bereit ist, Schmiergelder an private wie staatliche Geschäftspartner zu zahlen. Derartige Mechanismen höhlen den Rechtsstaat aus und rauben ihm seine Glaubwürdigkeit.
Der Schaden, der durch Korruption und insbesondere der Begleitdelikte dem Staatshaushalt zugefügt wird ist erheblich.

Im Land Sachsen-Anhalt besteht Einigkeit dahingehend, dass Korruption konsequent mit präventiven und repressiven Maßnahmen bekämpft werden muss. Dies wurde in der Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption  verankert.

Bei den Straftatbeständen der Korruption handelt es sich insbesondere um
 
- Vorteilsannahme
- Bestechlichkeit
- Vorteilsgewährung
- Bestechung

Auch wenn sie oft als Korruptionsstraftat bezeichnet wird, ist Vetternwirtschaft i.e.S. (d.h. aus persönlicher Verbundenheit ohne Vorteilsflüsse) keine Korruption im Rechtssinne!
Dennoch besteht für Bedienstete der Landesverwaltung in Sachsen-Anhalt ein grundsätzliches und generelles Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen!

An wen muss ich mich wenden?

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich bei Verdacht auf Korruption mit Hinweisen und Fragen an die zentrale Stelle für Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption in der Landesverwaltung bzw. an den Ansprechpartner – Antikorruption wenden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Allgemein ist die Mitteilung Ihrer Feststellungen bzw. Unterlagen, die den Verdacht auf Korruption begründen können, ausreichend. Solche Unterlagen können insbesondere sein:

  • Beschreibungen von Ereignissen, die Sie erlebt oder erfahren haben
  • Medien (z. B. Fotografien)
  • Urkunden, Protokolle, Zeichnungen, Mitteilungen von Behörden

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden

Was sollte ich noch wissen?

Sie haben die Möglichkeit, sich persönlich, telefonisch oder schriftlich (auch anonym) an das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt zu wenden. Außerhalb der Dienstzeit haben Sie die Möglichkeit, Ihre Hinweise auf einen Anrufbeantworter zu sprechen.
Der Ansprechpartner - Antikorruption ist in Sachsen-Anhalt ausdrücklich nicht zum Stillschweigen berechtigt, sondern muss den Dienstvorgesetzten von jedem Korruptionsverdacht informieren!

Auf der Internetseite des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt können Sie sich gerne zum Thema Korruption und auch zum Sponsoring weitere Informationen holen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinde Unstruttal - Kämmerei

Beschreibung

Elternbeiträge Kita: App. 44
Haushalt: App. 47
Doppik: App. 62
Vollstreckung: App. 40

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Dienstag:
09.00 - 12.00 und 13:00 - 18.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr

Adressen
Anschrift
VERBANDSGEMEINDE UNSTRUTTAL (Postanschrift)
Markt 1
06632Freyburg (Unstrut)
Kontakt
Telefon:
+49 34464 300 47
Fax:
+49 34464 300 60
Web:
https://www.verbgem-unstruttal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
Kirchstrasse Kirchstrasse
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Korruption und Sponsoring