Kontakt
- Markt 1
- 06632 Freyburg (Unstrut)
- Sachsen-Anhalt
Telefon
- Tel. 034464/30020
- Fax 034464/30060
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Denkmalförderung beantragen
Leistungsbeschreibung
Beabsichtigen Sie - oder auch ihr Mieter -, an Ihrem Baudenkmal Umbaumaßnahmen vorzunehmen, oder muss das Baudenkmal aus zwingenden Gründen beseitigt werden, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der für Sie zuständigen Denkmalschutzbehörde auf. Dort wird man Ihnen sagen, welche Schritte notwendig sind, um die erforderliche Genehmigung zu erhalten. Das erspart Ihnen in der Regel nicht nur zeitlichen und finanziellen Aufwand, sondern auch unnötigen Ärger; denn in frühzeitigen Gesprächen mit den zuständigen Behörden gelingt es in der Regel, eine unter Abwägung aller Interessen sinnvolle Lösung zu finden.
Wenn für die von Ihnen beabsichtigte Maßnahme eine Baugenehmigung erforderlich ist, erfolgt auch die denkmalrechtliche Prüfung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
An wen muss ich mich wenden?
Der Antrag auf Genehmigung ist schriftlich bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu stellen. Zuständig für den Denkmalschutz sind in der Regel die unteren Denkmalschutzbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise.
Nur wenn der Abbruch eines Baudenkmals unumgänglich sein sollte, ist vor der Bauantragstellung ein separater Antrag auf Genehmigung bei der zuständigen Oberen Denkmalschutzbehörde, dem Landesverwaltungsamt/Referat Denkmalschutz zu stellen. Diese gewährt auf Antrag auch Zuwendungen zum Erhalt der Kulturdenkmale.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen, klären Sie bitte in einem Gespräch mit der für Sie zuständigen Denkmalschutzbehörde ab.
Was sollte ich noch wissen?
Kulturdenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sind:
-
Baudenkmale,
-
Denkmalbereiche,
-
archäologische Kulturdenkmale,
-
archäologische Flächendenkmale,
-
bewegliche Kulturdenkmale
-
Kleindenkmale.
Bei der Erhaltung und Instandsetzung Ihres Denkmals können Sie zum einen durch Steuererleichterungen und zum anderen durch Zuschüsse der öffentlichen Hand finanzielle Unterstützung erfahren.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Verbandsgemeinde Unstruttal - Stadtsanierung / Bauleitplanung
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Dienstag:
09.00 - 12.00 und 13:00 - 18.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr
Adressen
Markt 1
06632Freyburg (Unstrut)
Kontakt
- Telefon:
- +49 34464 300 55
- Fax:
- +49 34464 300 60
- E-Mail:
- bauamt [at] verbgem-unstruttal.de
- Web:
- https://www.verbgem-unstruttal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Anbringen von Plakaten an Straßen beantragen
- Auskunft über einen Bebauungsplan beantragen
- Bodendenkmalpflege
- Denkmalförderung beantragen
- Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Förderung für Dorferneuerung beantragen
- Gedenkstätten