Kontakt

Verbandsgemeinde Unstruttal
  • Markt 1
  • 06632 Freyburg (Unstrut)
  • Sachsen-Anhalt

Telefon

  • Tel. 034464/30020
  • Fax 034464/30060

E-Mail

Web

Karte

Aktueller Wohnort: Freyburg (Unstrut) - OT Dobichau

Reisepass für Vielreisende beantragen

Leistungsbeschreibung

Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Voraussetzungen

  • Sie sind deutscher Staatsbürger
  • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger Reisepass
  • ggf. Geburtsurkunde

Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

  • Reisepass – 48 Seiten: 59,50 Euro
  • Express-Reisepass – 48 Seiten: 91,50 Euro

Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

  • Reisepass – 48 Seiten: 92,00 Euro
  • Express-Reisepass – 48 Seiten: 124,00 Euro

Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer:

  • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

Bearbeitungsdauer

  • Reisepass: ca. 4 Wochen
  • Expressreisepass: innerhalb von 3 Werktagen

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinde Unstruttal - Außenstelle Nebra

Öffnungszeiten

Dienstag: 10:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00

Adressen
Anschrift
Besucheradresse Verbandsgemeinde Unstruttal - Außenstelle Nebra
Promenade 13
06642Nebra (Unstrut)
Kontakt
Telefon:
+49 34461 256 76
Fax:
+49 34461 256 81
Web:
https://www.verbgem-unstruttal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
Kirchstrasse Kirchstrasse
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein
Zuständigkeiten
  • Adressänderung im Personalausweis beantragen
  • Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
  • Änderung des Vornamens beantragen
  • Auskunftssperre im Melderegister beantragen
  • Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
  • Diebstahl des Personalausweises melden
  • Diebstahl eines Kinderreisepasses melden
  • Diebstahl eines Reisepasses melden
  • Dokumente beglaubigen lassen
  • Fund eines Personalausweises melden
  • Kinderreisepass Status abfragen
  • Nebenwohnung anmelden
  • Personalausweis Status abfragen
  • Personalausweis Verlust melden
  • Personalausweis abholen
  • Personalausweis beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit
  • Personalausweis erstmalig beantragen
  • Reisepass Status abfragen
  • Reisepass abholen
  • Reisepass beantragen
  • Reisepass express beantragen
  • Reisepass für Vielreisende beantragen
  • Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
  • Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen
  • Reisepass wegen Namensänderung durch Scheidung beantragen
  • Vorläufigen Personalausweis beantragen
  • Vorläufigen Reisepass beantragen
  • Wohnsitz abmelden
  • Wohnsitz ummelden
  • Wohnung anmelden
  • Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
  • Zweitpass beantragen
  • elektronische Übermittlung der Steuererklärung und Bezug von Steuervordrucken