Kontakt
- Markt 1
- 06632 Freyburg (Unstrut)
- Sachsen-Anhalt
Telefon
- Tel. 034464/30020
- Fax 034464/30060
Web
Reisepass abholen
Leistungsbeschreibung
Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der Sie ihn beantragt haben.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Sie die Ausstellung beantragt haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Verbandsgemeinde Unstruttal - Einwohnermeldeamt
Beschreibung
Öffnungszeiten
Dienstag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr
jeden ersten Samstag im Monat von 9:00 - 12:00 Uhr in Freyburg (Unstrut)
Adressen
Markt 1
06632Freyburg (Unstrut)
Kontakt
- Telefon:
- +49 34464 300 33
- Fax:
- +49 34464 300 60
- E-Mail:
- ordnungsamt@verbgem-unstruttal.de
- Web:
- https://www.verbgem-unstruttal.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Adressänderung im Personalausweis beantragen
- Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
- Diebstahl des Personalausweises melden
- Dokumente beglaubigen lassen
- Kinderreisepass Status abfragen
- Nebenwohnung anmelden
- Personalausweis abholen
- Personalausweis beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Reisepass abholen
- Reisepass beantragen
- Reisepass express beantragen
- Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Vorläufigen Reisepass beantragen
- Wohnsitz abmelden
- Wohnsitz ummelden
- Wohnung anmelden
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- elektronische Übermittlung der Steuererklärung und Bezug von Steuervordrucken