Bürgerinformation zur Grundsteuerreform ab 01.01.2025
Zu Beginn des Jahres 2025 werden die Grundsteuerbescheide gemäß Grundsteuerreform verschickt.
Das hat zur Folge, dass Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide, Bescheide über die Zerlegung der Grundsteuer und Grundsteuerbescheide, die nach altem, bis zum 31.12.2024 fortgeltendem Recht erlassen worden waren, kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden.
Bei der Verbandsgemeinde Unstruttal eingereichte Widersprüche gegen den Grundsteuermessbescheid ziehen ggf. einen kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid nach sich. Richtet sich die Widerspruchsbegründung gegen den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag, erfolgt eine Ablehnung unsererseits, da Einwendungen gegen die Grundlagenbescheide des Finanzamtes grundsätzlich an das Finanzamt zu richten sind.
Widersprüche gegen den von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz sind an die Verbandsgemeinde Unstruttal zu richten.
Maßgebend zur Berechnung der Grundsteuer ist der vom Finanzamt Naumburg zugearbeitete Grundsteuermessbetrag. Dieser wird mit dem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz multipliziert.
Bitte beachten Sie, dass durch den Widerspruch die Pflicht zur Zahlung nicht aufgehoben wird!
Weitere Hinweise finden Sie unter: https://www.kommunales-sachsen-anhalt.de/media/custom/2348_27273_1.PDF?1730209642
| Symbol | Beschreibung | Größe |
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| Flyer Ihre Grundsteuer vor Ort - Deutscher Städte und Gemeindebund.pdf |
1.9 MB | |
| Grundsteuerreform Artikel Amtsblatt.pdf |
0.1 MB |